Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll dem Verein „Wir sind Hordel e.V.“ einen Zuschuss von 1.500 Euro für ein Stadtteilfest am 13. Juni 2026 bewilligen. Das Fest findet auf dem Beamtenplatz in der Hordeler Heide statt.
Antrag entspricht den Förderrichtlinien
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, den beantragten Zuschuss zu gewähren. Laut Beschlussvorlage sind alle Voraussetzungen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte erfüllt.
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Jetzt abonnierenVerwendungsnachweis erforderlich
Der Verein muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser umfasst Rechnungen und Quittungen über die tatsächlich entstandenen Kosten sowie Einnahmen. Die Unterlagen sind bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte einzureichen.
Rückforderung bei Zweckentfremdung möglich
Falls der Zuschuss zweckwidrig verwendet wird oder der geforderte Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird, kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Gleiches gilt, wenn der geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt wird.
Entscheidung liegt bei der Bezirksvertretung
Die finale Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Diese soll am 21. Mai 2026 über den Antrag entscheiden. Finanzielle Folgekosten entstehen durch die Förderung nicht.
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