Schlagwort: Handwerk

  • Verwaltung lehnt Wirtschaftsparkzonen für Handwerk und Pflegedienste ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Anregung zur Einrichtung reservierter Parkplätze für Handwerker, Pflegedienste und Hebammen abzulehnen. Als Begründung führt sie an, dass die Nachteile überwiegen und das bestehende System der Handwerkerparkausweise flexibler sei.

    Anregung für digitale Wirtschaftsparkzonen

    Ein Vertreter der Stadtgestalter/Volt hatte angeregt, nach dem Vorbild von Bonn spezielle Wirtschaftsparkzonen einzurichten. Diese sollten werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen, Pflegediensten und Hebammen reserviert werden. Die Stellplätze sollten mit elektronischen Sensoren ausgestattet und über eine digitale Anwendung einsehbar gemacht werden.

    Der Antragsteller verwies auf das Problem der Parkplatzsuche, die laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei 39 Prozent der Unternehmen bis zu 20 Minuten dauern kann. Dies führe zu wirtschaftlichen Belastungen und verschärfe den Fachkräftemangel durch zusätzlichen Stress.

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    Verwaltung sieht bestehende Regelung als ausreichend an

    Die Verwaltung argumentiert, dass das aktuelle System der Handwerkerparkausweise mehr Flexibilität biete. Diese ermöglichen das Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen
    • an Parkscheinautomaten gebührenfrei
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibe zeitlich unbegrenzt

    Mit einem zusätzlichen Bochumer Handwerkerzusatzausweis ist auch das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone während der Ladezeiten möglich.

    Befürchtete Nachteile der Wirtschaftsparkzonen

    Die Verwaltung sieht mehrere problematische Aspekte:

    • Verknappung des allgemeinen Stellplatzangebots in ohnehin dicht besiedelten Gebieten
    • Dauerhafte Reservierung auch bei fehlendem Bedarf
    • Schwierige Ausrichtung an wechselnden Einsatzorten
    • Verkehrsrechtlich schwer begründbare Bevorzugung bestimmter Gruppen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beschilderung und Überwachung

    Erkenntnisse aus anderen Städten noch ausstehend

    Die Verwaltung hat bei den Städten Bonn und Köln nach Erfahrungen mit Wirtschaftsparkzonen gefragt. Beide Kommunen konnten aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten noch keine Evaluierung durchführen. Die Verwaltung kündigte an, den Mobilitätsausschuss über neue Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Neue Gebühren für Handwerker- und Arztparkausweise ab Februar 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Gebühren für Parkerleichterungen von Handwerkern, Ärzten und sozialen Diensten neu kalkuliert. Handwerkerparkausweise kosten künftig 150 Euro jährlich, Parkausweise für medizinische und soziale Dienste 50 Euro. Die Anpassung erfolgte bereits zum 1. Februar 2026.

    Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt

    Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes führte das Amt für Bürgerservice eine Neukalkulation der Gebühren für Parkerleichterungen durch. Die Gebühren wurden an das aktuelle Kosten- und Vergleichsniveau angepasst.

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    Neue Gebührenstruktur im Detail

    Die neuen Preise gliedern sich wie folgt:

    • Handwerkerparkausweis: 150 Euro pro Antragsjahr (Basispreis)
    • Zusatzparkausweise für Handwerker: 20 Euro pro zusätzlichem Fahrzeug
    • Parkausweise für soziale Dienste und ärztliche Tätigkeit: 50 Euro jährlich
    • Hebammen-Parkausweise: 45 Euro für ein Jahr (unverändert)

    Längere Gültigkeitsdauer möglich

    Eine Neuerung betrifft die Antragsdauer: Künftig können Parkausweise je nach Art für ein bis maximal drei Jahre beantragt werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Stadt reduzieren.

    Die Gebührenanpassung trat bereits zum 1. Februar 2026 in Kraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über die Maßnahme am 22. Mai 2026 informiert.