Kategorie: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)

  • Stadt Bochum beteiligt sich an zwei Landeswettbewerben für Kulturelle Bildung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.10.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat zwei Konzepte für Kulturelle Bildung entwickelt und reicht diese bei Landeswettbewerben ein. Im Fokus stehen die Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie die Integration von Kultureller Bildung in den Ganztag.

    Erste Konzepte nach einstimmigem Ratsbeschluss

    Die Verwaltung setzt damit einen Auftrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen um, die im September 2024 die Erstellung des ersten Kommunalen Gesamtkonzepts für Kulturelle Bildung beantragt hatten. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

    Seit 2024 koordiniert die neu eingerichtete Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro mit zwei halben Stellen den Entwicklungsprozess. Eine Steuerungsgruppe mit Vertretern verschiedener Bereiche trifft sich viermal jährlich und bringt ihre Ergebnisse in die Konzepte ein:

    • Mitarbeitende der Verwaltungsfachbereiche Kultur, Schule und Jugend
    • Vertreter städtischer und freier Kultureinrichtungen
    • Akteure der Jugendhilfe
    • Künstler und Vermittler

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    Finanzielle Anreize und langfristige Förderung

    Bei einer Auszeichnung erhält die Stadt jeweils eine Prämie von 15.000 Euro pro Wettbewerb. Die Teilnahme ermöglicht es Bochum, einen kontinuierlichen Prozess zu beginnen: Die Stadt kann mit bis zu drei weiteren Gesamtkonzepten mit neuen Schwerpunkten erneut teilnehmen. Ab der vierten Auszeichnung würde eine Strukturförderung von jeweils 20.000 Euro für drei Jahre gewährt.

    Erhöhung des städtischen Budgets als Zeichen

    Die Stadt unterstreicht die Bedeutung des Themas durch eine deutliche Budgetaufstockung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Budget für das Themenfeld „Kulturelle Bildung für Nachhaltige Entwicklung strategisch gestalten“ von 3.000 auf 75.000 Euro jährlich für fünf Jahre erhöht – beginnend 2026.

    „Kultur bildet gemeinsame Zukunft“ – Das Gesamtkonzept

    Das erste Gesamtkonzept zielt auf eine strategische Zusammenführung vorhandener kommunaler Förderprogramme für Kulturelle Bildung des Landes NRW ab. Kern ist die enge Zusammenarbeit der Querschnittsfachbereiche Kultur, Schule, Jugend und Integration.

    Integration in den Ganztag

    Das zweite Konzept „Strategische Partnerschaften für kulturelle Teilhabe“ reagiert auf den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive eingeführt wird. Ziel ist die Schaffung neuer Orte der kulturellen Teilhabe für Kinder und Familien.

    Die strategische Partnerschaft umfasst die Zusammenarbeit zwischen:

    • Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung
    • Schulverwaltungsamt
    • Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS)
    • Familiengrundschulzentren
    • Ausbildungsstätten für Erzieher

    Die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, für Kinder, Jugend und Familie sowie für Schule und Bildung nehmen den Sachstand zur Kenntnis. Nina Selig von der Koordinierungsstelle wird das Kommunale Gesamtkonzept mündlich präsentieren.

  • Stadt informiert über aufsuchende Hilfen für Kinder und Familien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Das Jugendamt beantwortet eine SPD-Anfrage zu aufsuchenden Hilfen in Bochum. Die Verwaltung sieht die Angebote als gut ausgebaut an, warnt aber vor hoher Auslastung durch steigende Bedarfe nach der Pandemie und Fachkräftemangel.

    Die SPD-Fraktion hatte sich nach dem aktuellen Stand der aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erkundigt. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Schulabsentismus, soziale Problemlagen und psychische Belastungen.

    Breites Spektrum an Hilfsangeboten

    Die Stadt bietet verschiedene aufsuchende Hilfen an:

    • Ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, flexible aufsuchende Hilfen der Jugendhilfezentren)
    • KiTa-Sozialarbeit mit präventivem Ansatz
    • Mobile Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche
    • Schulsozialarbeit mit teilweise aufsuchenden Anteilen
    • Erziehungsberatung in KiTas, Schulen und Kinderarztpraxen

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    Personal und Finanzierung

    Die Personalausstattung variiert je nach Bereich:

    • Mobile Jugendsozialarbeit: 13 Vollzeitäquivalente (4 bei freien Trägern, 9 bei der Stadt)
    • Schulsozialarbeit: etwa 90 Vollzeitäquivalente (46,46 beim Jugendamt, 4 beim Schulverwaltungsamt, circa 40 im Landesdienst)

    Die Finanzierung erfolgt überwiegend über kommunale Mittel im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, ergänzt durch Landesprogramme und punktuelle Drittmittel.

    Zusammenarbeit und Übergänge

    Die Kooperation zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern erfolgt über enge Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fallbesprechungen und Hilfeplanverfahren. Übergänge zwischen den Professionen werden durch Hilfeplangespräche, gemeinsame Termine und Sozialraumkonferenzen gestaltet.

    Für Schulabsentismus gibt es verbindliche Verfahren basierend auf dem „Notfallordner für die Schulen“ des Schulministeriums und Handreichungen der Bezirksregierung. Die Schulpsychologie bietet dazu regelmäßig Weiterbildungen an.

    Hohe Auslastung und Maßnahmen

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Auslastung als „hoch bis sehr hoch“. Dies liege an Belastungen nach der Pandemie, Fachkräftemangel und steigenden Bedarfen – bestätigt durch Landesstatistiken mit steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung.

    Geplante Maßnahmen zur besseren Erreichung belasteter Familien:

    • Ausbau niedrigschwelliger sozialräumlicher Angebote
    • Verstärkung präventiver Gruppenangebote
    • Engere Kooperation mit KiTas und Schulen
    • Intensivierung der Krisenintervention
    • Besuchsangebot für Familien mit Neugeborenen

    Fazit der Verwaltung

    Das Jugendamt sieht das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern als „gut ausgebaut und verlässlich“ an. Aufgrund steigender Bedarfe seien die Ressourcen jedoch stark belastet. Die Verwaltung setzt auf Weiterentwicklung von Kooperationen, Ausbau präventiver Angebote und engere Verzahnung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitssystem als „zielführende Strategie“.

    Besonders bei Schulabsentismus sei frühzeitige Präventionsarbeit notwendig. Verstärkte Investitionen in niedrigschwellige, aufsuchende Angebote könnten dazu beitragen, schwerwiegende erzieherische Hilfeleistungen zu minimieren.

  • Stadt reduziert Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege von drei auf zwei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Aufgrund sinkender Nachfrage nach Kindertagespflege und dem weiteren Kita-Ausbau wird die Stadt ab November 2026 nur noch zwei statt drei Vertretungsstützpunkte betreiben. Der Kooperationsvertrag mit dem bisherigen Träger läuft zum Jahresende aus.

    Weniger Bedarf durch Kita-Ausbau

    Die Verwaltung hat den Ausbau der Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege neu bewertet. Grund sind tendenziell sinkende Zahlen bei den Kindertagespflegepersonen und teilweise dauerhaft freibleibende Plätze. Durch den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten wird der Bedarf im Bereich der Kindertagespflege zurückgehen.

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    Aktueller Stand der Vertretungsstützpunkte

    Seit 2018, als der Ausbau von Vertretungsstützpunkten beschlossen wurde, sind drei Einrichtungen eröffnet worden – in Wattenscheid, Ost und Mitte. Jeder Stützpunkt beschäftigt drei Kindertagespflegepersonen oder Erzieher und kann maximal neun Kinder betreuen.

    Anspruch auf Vertretung

    Die Stadt ist verpflichtet, Erziehungsberechtigten bei Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine adäquate Vertretung zu bieten. Anspruch haben:

    • Bochumer Erziehungsberechtigte mit Kindern unter drei Jahren in bestehenden Kindertagespflegeverhältnissen
    • Erziehungsberechtigte von außerhalb, deren Kinder unter drei Jahren bei einer Bochumer Kindertagespflegeperson betreut werden

    Die Vertretung greift bei Betreuungsausfall wegen Krankheit oder Urlaub der eigentlichen Kindertagespflegeperson.

    Neuausschreibung ab November

    Der Kooperationsvertrag mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bochum (SkF Bochum) läuft zum 31. Oktober 2026 aus. Ab dem 1. November 2026 werden zwei Vertretungsstützpunkte neu ausgeschrieben.

    Die Mitteilung wird am 20. Mai 2026 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Die Linke fragt nach Schulsozialarbeit in belasteten Stadtteilen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat möchte wissen, ob zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiter in sozial belasteten Quartieren geplant sind. Hintergrund sind steigende Fehlzeiten und psychosoziale Belastungen an Schulen.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage zur 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. Mai 2026 eingereicht. Thema sind mögliche Sonderstellen für Schulsozialarbeit in sozial belasteten Stadtteilen.

    Sozialindexbasierte Verstärkung gefordert

    In ihrer Begründung verweist die Fraktion auf steigende Fehlzeiten, psychosoziale Belastungen und wachsende soziale Ungleichheit. Die Linke hält eine gezielte Schwerpunktsetzung in besonders belasteten Stadtteilen für geboten und stellt die Frage, ob eine sozialindexbasierte Verstärkung der Schulsozialarbeit notwendig ist.

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    Detaillierte Nachfragen zu Planungen

    Die Anfrage gliedert sich in drei Hauptbereiche:

    • Plant die Stadt zusätzliche Sonderstellen für Schulsozialarbeiter an Schulen mit hohem Sozialindex oder in besonders belasteten Stadtteilen?
    • Falls ja: Wie viele Stellen sind vorgesehen, an welchen Standorten, mit welchem Betreuungsschlüssel, ab wann und mit welcher Finanzierung?
    • Falls nein: Aus welchen Gründen nicht und welche Alternativen werden verfolgt?

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Antwort der Verwaltung. Die Anfrage wurde von Gavin Währisch gestellt und richtet sich an die Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie, Martina Schnell.