Schlagwort: Beteiligungen

  • Windenergie-Gesellschaft: Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Verwaltung informiert über die erforderlichen Schritte.

    Beteiligung bereits beschlossen

    Der Rat hatte bereits am 18. Dezember 2025 seine Zustimmung zur Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Prozent an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG erteilt. Diese Beteiligung macht nun eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Windenergie-Gesellschaft notwendig.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Komplexe Beteiligungsstruktur

    Die Beteiligungsstruktur zeigt die Verflechtungen zwischen den kommunalen Unternehmen auf: An der Gemeindewerke Schermbeck ist die GELSENWASSER AG über die GELSENWASSER Energienetze GmbH zu 49 Prozent beteiligt. Die GELSENWASSER AG selbst steht mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich unter der Kontrolle der Städte Bochum und Dortmund.

    Beschlussfassung erforderlich

    Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich. Die entsprechenden Gremien werden über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt.

    Nichtöffentliche Beratung

    Die Angelegenheit wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen zu schützen. Dies entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt.