Schlagwort: Bezirksbürgermeister

  • Bochum-Ost hatte bis 1989 nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wählte in den ersten drei Legislaturperioden nach der Gemeindereform 1975 jeweils nur eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister. Erst ab 1989 wurden zwei Stellvertreter gewählt.

    Drei Legislaturperioden mit nur einem Stellvertreter

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in Bochum-Ost geantwortet. Demnach wurde in den Legislaturperioden von 1975 bis 1979, 1979 bis 1984 und 1984 bis 1989 jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister beziehungsweise eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Früher trugen diese Amtsinhaber die Bezeichnung Bezirksvorsteher oder Bezirksvorsteherin.

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    Seit 1989 zwei Stellvertreter im Amt

    Mit Beginn der Wahlperiode 1989 bis 1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Ost erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister. Diese Regelung besteht durchgehend bis zur aktuell laufenden Legislaturperiode.

    Rechtsgrundlage durch Gemeindeordnung geschaffen

    Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertretern wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • AfD fragt nach stellvertretenden Bezirksbürgermeistern in Bochum-Südwest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest möchte wissen, in welchen Legislaturperioden seit 1975 nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt wurde und welche Gründe dafür vorlagen.

    Anfrage zur historischen Entwicklung

    Die AfD-Fraktion hat für die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 eine Anfrage eingereicht. Fraktionsvorsitzender Thomas Birkenfeld begründet die Anfrage mit ansteigenden Nachfragen von Wählern und anderen Bürgern im Stadtbezirk.

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    Konkrete Fragestellungen

    Die Fraktion stellt zwei spezifische Fragen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Falls tatsächlich während einer Legislaturperiode nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt worden sein sollte: Was war der Grund dafür?

    Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum seit der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 und richtet sich an Bezirksbürgermeister Marc Gräf.

  • AfD fragt nach Anzahl stellvertretender Bezirksbürgermeister in Bochum-Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte möchte wissen, in welchen Legislaturperioden seit 1975 nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt wurde und aus welchen Gründen.

    Anfrage zur historischen Entwicklung

    Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 eingereicht. Ulrich Fuchs, Mitglied der AfD-Fraktion, begründet die Anfrage mit „ansteigenden Nachfragen unserer Wähler und anderer Bürger in Bochum-Mitte“.

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    Zwei konkrete Fragen

    Die Fraktion möchte von der Verwaltung folgende Informationen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Falls tatsächlich während einer Legislaturperiode nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt worden sein sollte – was war der Grund dafür?

    Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum seit der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 und soll Klarheit über die historische Besetzung der stellvertretenden Positionen in der Bezirksvertretung schaffen.