Schlagwort: Bezirksbürgermeister

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest: Verwaltung erklärt Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister seit 1975

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest seit der Gemeindereform 1975 beantwortet. Ursache für die anfänglich nur eine Stellvertretung war eine gesetzliche Einschränkung der damaligen Gemeindeordnung.

    Hintergrund der Anfrage

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 stellte die AfD-Bezirksfraktion eine Anfrage zu den historischen Gegebenheiten rund um die Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters. Die Fraktion verwies dabei auf Nachfragen aus der Bevölkerung und bat die Verwaltung um Auskunft zu zwei konkreten Fragen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Was war der Grund dafür, sofern dies tatsächlich der Fall war?

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    Gesetzliche Rahmenbedingungen als Ursache

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort, dass bei der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nach der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 die damaligen gesetzlichen Vorgaben die Wahl von lediglich einer stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin bzw. einem stellvertretenden Bezirksbürgermeister zuließen. Eine Erweiterung dieser Möglichkeit wurde erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geschaffen.

    Seit 1984 zwei Stellvertretungen

    Seit dem Jahr 1984 macht die Bezirksvertretung Bochum-Südwest von der erweiterten Regelung Gebrauch und wählt seither zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen bzw. Bezirksbürgermeister. Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich jeweils nach der geltenden Rechtslage der GO NRW. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens entscheidet die Bezirksvertretung eigenständig über die konkrete Anzahl der Stellvertretungen.

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • AfD fragt nach stellvertretenden Bezirksbürgermeistern in Bochum-Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die AfD-Bezirksfraktion wollte wissen, in welchen Legislaturperioden seit 1975 nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister in Bochum-Mitte gewählt wurde. Die Verwaltung erklärt die rechtlichen Hintergründe.

    Die AfD-Bezirksfraktion in Bochum-Mitte hatte sich nach der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den verschiedenen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 erkundigt. Konkret wollte sie wissen, ob es Perioden mit nur einem Stellvertreter gab und welche Gründe dafür vorlagen.

    Gesetzliche Vorgaben bestimmten anfangs die Anzahl

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort, dass bei der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zunächst nur die Wahl einer stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin oder eines stellvertretenden Bezirksbürgermeisters möglich war. Dies lag an den damaligen gesetzlichen Vorgaben.

    Erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurde die Möglichkeit geschaffen, mehrere Stellvertretungen zu wählen.

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    Seit 1984 zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister

    Seit dem Jahr 1984 bis heute nutzt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte diese erweiterte Regelung und wählt zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen beziehungsweise Bezirksbürgermeister.

    Die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister richtet sich dabei jeweils nach der geltenden Rechtslage der GO NRW. Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Mitte eigenständig über die konkrete Anzahl der Stellvertretungen.

  • AfD fragt nach Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in Bochum-Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd möchte von der Verwaltung wissen, in welchen Legislaturperioden seit 1975 nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt wurde und welche Gründe dafür vorlagen.

    Anfrage zur historischen Entwicklung

    Die AfD-Fraktion unter Vorsitz von Elke Schumacher hat eine Anfrage zur 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Juni 2026 eingereicht. Anlass seien „ansteigende Nachfragen“ von Wählern und anderen Bürgern zu diesem Thema.

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    Zwei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion stellt folgende Fragen:

    • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Süd nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?
    • Falls tatsächlich während einer Legislaturperiode nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt worden sein sollte – was war der Grund dafür?

    Die Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum seit der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 und ist an Bezirksbürgermeister Olaf Peters gerichtet.

  • Bochum-Ost hatte bis 1989 nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wählte in den ersten drei Legislaturperioden nach der Gemeindereform 1975 jeweils nur eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin oder einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister. Erst ab 1989 wurden zwei Stellvertreter gewählt.

    Drei Legislaturperioden mit nur einem Stellvertreter

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in Bochum-Ost geantwortet. Demnach wurde in den Legislaturperioden von 1975 bis 1979, 1979 bis 1984 und 1984 bis 1989 jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister beziehungsweise eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Früher trugen diese Amtsinhaber die Bezeichnung Bezirksvorsteher oder Bezirksvorsteherin.

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    Seit 1989 zwei Stellvertreter im Amt

    Mit Beginn der Wahlperiode 1989 bis 1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Ost erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister. Diese Regelung besteht durchgehend bis zur aktuell laufenden Legislaturperiode.

    Rechtsgrundlage durch Gemeindeordnung geschaffen

    Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertretern wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen.