Schlagwort: Gemeinschaftswohnen

  • Städtisches Grundstück an der Alten Wittener Straße geht an gemeinschaftliches Wohnprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt will ein Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben. Eine Auswahlkommission hat bereits eine Entscheidung getroffen, nun haben die Gewinner ein Jahr Zeit zur Projektkonkretisierung.

    Konzeptvergabe erfolgreich abgeschlossen

    Für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 wurde eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliche Wohnprojekte durchgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits am 3. Juli 2025 die grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht beschlossen.

    Im Rahmen des Verfahrens waren Interessierte aufgerufen, ihre Ideen für das Grundstück anhand von Leitfragen textlich und grafisch darzustellen. Eine Auswahlkommission wählte am Ende des Verfahrens ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus.

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    Konkretisierungsphase läuft

    Das erstplatzierte Wohnprojekt hat nun ein Jahr Zeit, seine Projektplanung und -umsetzung zu konkretisieren. Anschließend soll ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.

    Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung

    Die verschiedenen Gremien befassen sich zunächst zur Kenntnisnahme mit der Vorlage:

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.