Schlagwort: GO24-Bürgeranregung

  • Stadtgestalter/Volt beantragt erweiterte E-Bike-Ladeinfrastruktur am Hauptbahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt schlägt eine kurzfristige Lösung im Parkhaus P7 und langfristig eine neue Mobilitätsstation am Buddenbergplatz vor. Der Änderungsantrag sieht vor, die bestehende Radstation deutlich zu erweitern.

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt hat einen Änderungsantrag zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Bike-Akkus am Hauptbahnhof eingereicht. Der Antrag behandelt eine Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW und sieht sowohl kurzfristige als auch langfristige Lösungen vor.

    Kurzfristige Lösung im Parkhaus P7

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll der Verwaltung den Auftrag erteilen, gemeinsam mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft zu prüfen, ob im Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz eine Ladeinfrastruktur für E-Bike-Akkus eingerichtet werden kann. Das Prüfergebnis soll bis zum 1. September 2026 vorgelegt werden.

    Als Standort ist der unmittelbare Eingangsbereich des Parkhauses vorgesehen. Nach Ansicht der Antragsteller sind dort bereits alle notwendigen Anforderungen vorhanden, da das Gebäude über Ladepunkte für elektrische Pkw verfügt.

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    Neue Mobilitätsstation am Buddenbergplatz geplant

    Langfristig soll die bestehende Radstation durch eine neue Mobilitätsstation am Buddenbergplatz ersetzt werden. Die Verwaltung soll eine Entwurfsplanung für eine Erweiterung auf dem Platz oder auf der ersten Etage des darunterliegenden Parkhauses erstellen.

    Die neue Station soll umfassende Angebote im Bereich Verkehr und Mobilität bündeln und zentral verorten. Neben Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus sollen auch folgende Services integriert werden:

    • Fernbushalt
    • Car-Sharing
    • Kiss+Ride-Bereich
    • Leih- und Reparaturangebote

    Begründung: Aktuelle Radstation zu klein

    Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit der räumlichen Begrenzung der aktuellen Radstation, die den Bedarf an Abstellplätzen nicht decken könne. Sie verweisen auf eine Forderung der Grünen aus dem Jahr 2020, die eintausend Fahrradparkplätze am Hauptbahnhof als minimale Kapazität beziffert hatten.

    Am Buddenbergplatz stehen bereits Container für 60 Fahrräder, die nach Angaben der Antragsteller zeigen, dass es sich um einen verkehrsgünstigen Standort handelt, der von den Bürgern angenommen wird.

    Die Umgestaltung des Buddenbergplatzes ist bereits als Maßnahme „B 12 – Rahmenplan Neustrukturierung Umfeld Hbf-Süd und Aufwertung Buddenbergplatz“ in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt aufgenommen worden. Verschiedene Fraktionen hatten entsprechende Anträge bereits 2019 gestellt.

  • Verwaltung lehnt Ladeinfrastruktur für E-Bikes in Radstation ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Bürgeranregung zur Installation von E-Bike-Ladestationen am Hauptbahnhof abzulehnen. Als Grund wird ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis genannt.

    Antrag fordert brandschutzkonforme Lösung

    Ein Bürger hatte angeregt, in der Radstation am Bochumer Hauptbahnhof Ladeinfrastruktur für Pedelecs zu installieren. Das Laden von E-Bike-Akkus ist dort derzeit aus Brandschutzgründen untersagt, da die vorhandene Infrastruktur die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.

    Der Antragsteller verwies auf die besonderen sicherheitsrelevanten Anforderungen für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem umfassen:

    • VdS 3103 (Richtlinien zur Schadenverhütung bei Lithium-Batterien)
    • DGUV-Informationen zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
    • Anforderungen der Musterbauordnung und Landesbauordnung NRW
    • DIN EN Normen für elektrische Sicherheit und Ladeeinrichtungen

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    Verwaltung sieht geringen Bedarf

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung mit der geringen Nachfrage. Nach Rücksprache mit der Betreiberin ViA Ruhr e.V. und dem Personal vor Ort gebe es nur vereinzelte Anfragen zum Laden von Pedelec-Akkus.

    Die Einschätzung der Verwaltung: Im Alltag beim Pendeln bestehe kaum Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Pedelecs, da die Reichweite für gängige Alltagsstrecken ausreiche. Bedarf entstehe hauptsächlich bei weiten Einzelfahrten oder touristischen Unternehmungen.

    Zusätzliche Einschränkungen

    Die Verwaltung führt weitere Argumente gegen die Installation an:

    • Das Laden wäre auch mit speziellen Schränken nur während der Öffnungszeiten möglich, nicht in den Nachtstunden
    • In der Radstation stehen keine geeigneten Flächen für Ladeschränke zur Verfügung
    • Die Stadt ist Mieterin der Fläche, dem Betreiber fehlen die finanziellen Mittel

    Positive Entwicklung der Radstation

    Die Radstation wird nach Angaben der Verwaltung so gut angenommen, dass vor dem Gebäude eine Ergänzungsfläche eingerichtet werden musste. Zusätzlich wurde auf dem Buddenbergplatz eine Fahrradparkanlage im DeinRadschloss-System installiert.

    Die Stadt Bochum hat die Grundausstattung vorgenommen und stellt die Flächen dem Verein für integrative Arbeit Ruhr zum Betrieb zur Verfügung. Die Radstation bietet neben dem Parken von Fahrrädern auch Leihräder und Reparaturen an.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 27. Mai 2026 über die Anregung.

  • Verwaltung will Radverkehr auf Königsallee regelkonform führen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung folgt einer Bürgeranregung zur Verbesserung der Radverkehrssituation vor dem Schauspielhaus. Die derzeitige Führung über einen freigegebenen Gehweg soll durch einen regelkonformen Radfahrstreifen ersetzt werden.

    Aktuelle Situation ist nicht regelkonform

    Ein Bürger hatte die problematische Radverkehrsführung gegenüber dem Schauspielhaus kritisiert. Derzeit erfolgt die Führung über einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg, der laut Verwaltung „nicht regelkonform und verkehrssicherheitsrelevant“ ist. Der Gehweg weist eine unzureichende Breite auf und ist durch Bäume, Poller sowie unebene Oberflächen erheblich eingeschränkt.

    Die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer führt zu Konflikten, insbesondere im Bereich von Gebäudezugängen und der nahegelegenen Haltestelle. Laut dem Antragsteller entspricht die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik gemäß ERA 2010 und widerspricht den Grundsätzen der RASt 06.

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    Lösung nur im Rahmen größerer Umgestaltung möglich

    Die Verwaltung bestätigt die Kritik grundsätzlich, sieht aber eine isolierte Lösung als nicht machbar an. Die Situation kann erst im Rahmen einer Umgestaltung der Königsallee zwischen Hattinger Straße und Arnikastraße gelöst werden. Dabei muss auch die Führung des motorisierten Individualverkehrs innerhalb der Kreuzung von Königsallee, Hattinger Straße und Oskar-Hoffmann-Straße verändert werden.

    Bisher wird der Kfz-Verkehr aus nördlicher Richtung zweistreifig nach Süden geführt. Für einen Radfahrstreifen in Richtung Süden müsste der Kfz-Verkehr bereits vor der Kreuzung auf einem Fahrstreifen gebündelt werden.

    Planung läuft bereits

    Im Rahmen der Planungen zur Sanierung und Umgestaltung der Viktoriastraße und der nördlichen Königsallee sowie der Planung des Radschnellweges werden bereits Grundlagenuntersuchungen durchgeführt, um eine regelkonforme Radverkehrsführung zu ermöglichen.

    Entscheidung im Ausschuss

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen und im Rahmen der Königsallee-Planung ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen einzuplanen.

    Die finanziellen Auswirkungen werden erst mit Fortschreiten der Gesamtplanung bekannt.

  • Verwaltung lehnt erneute Prüfung von Einbahnstraße „Im Hagenacker“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einer Bürgeranregung zur nochmaligen Überprüfung der geplanten Einbahnstraßenregelung „Im Hagenacker“ nicht zu folgen. Als Begründung führt sie an, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

    Beschluss bereits gefasst

    Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hatte bereits am 18. Dezember 2024 auf Basis eines gemeinsamen Änderungsantrags von SPD und Grünen einstimmig bei einer Enthaltung die verkehrliche Optimierung des Knotenpunkts Wiescherstraße – Dietrich-Benking-Straße – Frauenlobstraße – Im Hagenacker beschlossen.

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    Mehrstufiges Konzept geplant

    Der damalige Beschluss sieht vor:

    • Kurzfristig: Optimierung der Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung der Einbahnstraße Im Hagenacker in Fahrtrichtung Bergener Straße
    • Langfristig: Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz
    • Beobachtung der Auswirkungen im Dorf Hiltrop
    • Untersuchung der Auswirkungen auf Bergener Straße und Eifelstraße
    • Prüfung, ob Ampeln an den Einmündungen Bergener Straße/Hiltroper Straße und Eifelstraße/Hiltroper Straße erforderlich sind

    Umsetzung steht kurz bevor

    Die Einbahnstraße Im Hagenacker wird laut Verwaltung in Kürze eingerichtet. Die Erreichbarkeit der ansässigen Firmen und Institutionen bleibe dabei gewährleistet. Während der Einrichtung könne es temporär zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.

    Der Beschluss basiert auf einer gutachterlichen Untersuchung eines externen Ingenieurbüros. Nach der Einrichtung will die Verwaltung die Auswirkungen auf benachbarte Straßen beobachten und entsprechend reagieren.

  • Verwaltung lehnt Wirtschaftsparkzonen für Handwerk und Pflegedienste ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Anregung zur Einrichtung reservierter Parkplätze für Handwerker, Pflegedienste und Hebammen abzulehnen. Als Begründung führt sie an, dass die Nachteile überwiegen und das bestehende System der Handwerkerparkausweise flexibler sei.

    Anregung für digitale Wirtschaftsparkzonen

    Ein Vertreter der Stadtgestalter/Volt hatte angeregt, nach dem Vorbild von Bonn spezielle Wirtschaftsparkzonen einzurichten. Diese sollten werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen, Pflegediensten und Hebammen reserviert werden. Die Stellplätze sollten mit elektronischen Sensoren ausgestattet und über eine digitale Anwendung einsehbar gemacht werden.

    Der Antragsteller verwies auf das Problem der Parkplatzsuche, die laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei 39 Prozent der Unternehmen bis zu 20 Minuten dauern kann. Dies führe zu wirtschaftlichen Belastungen und verschärfe den Fachkräftemangel durch zusätzlichen Stress.

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    Verwaltung sieht bestehende Regelung als ausreichend an

    Die Verwaltung argumentiert, dass das aktuelle System der Handwerkerparkausweise mehr Flexibilität biete. Diese ermöglichen das Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen
    • an Parkscheinautomaten gebührenfrei
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibe zeitlich unbegrenzt

    Mit einem zusätzlichen Bochumer Handwerkerzusatzausweis ist auch das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone während der Ladezeiten möglich.

    Befürchtete Nachteile der Wirtschaftsparkzonen

    Die Verwaltung sieht mehrere problematische Aspekte:

    • Verknappung des allgemeinen Stellplatzangebots in ohnehin dicht besiedelten Gebieten
    • Dauerhafte Reservierung auch bei fehlendem Bedarf
    • Schwierige Ausrichtung an wechselnden Einsatzorten
    • Verkehrsrechtlich schwer begründbare Bevorzugung bestimmter Gruppen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beschilderung und Überwachung

    Erkenntnisse aus anderen Städten noch ausstehend

    Die Verwaltung hat bei den Städten Bonn und Köln nach Erfahrungen mit Wirtschaftsparkzonen gefragt. Beide Kommunen konnten aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten noch keine Evaluierung durchführen. Die Verwaltung kündigte an, den Mobilitätsausschuss über neue Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • SPD, Grüne und Linke fordern Stellplätze für Anwohner nach Parkdeck-Sanierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Drei Fraktionen wollen per Änderungsantrag erreichen, dass Anwohnern nach der geplanten Sanierung des Parkdecks am Lohring möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe zum befürchteten Parkplatzwegfall.

    Gemeinsamer Antrag von drei Fraktionen

    SPD, Grüne und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema „Parkplatzwegfall durch Lohring-Umbau“.

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    Forderung an die Verwaltung

    Die drei Fraktionen wollen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ersetzen. Ihr neuer Vorschlag lautet: „Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sie möge darauf hinwirken, dass den Anwohner*innen nach der Parkdeck-Sanierung dort möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.“

    Mündliche Begründung geplant

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag liegt nicht vor. Die Antragsteller Christian Kalisch (SPD), Sonja Knobbe (Die Linke) und Sebastian Pewny (Grüne) wollen ihre Beweggründe mündlich in der Ausschusssitzung erläutern.