Schlagwort: Grundstücksverkauf

  • Städtisches Grundstück an der Alten Wittener Straße geht an gemeinschaftliches Wohnprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt will ein Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben. Eine Auswahlkommission hat bereits eine Entscheidung getroffen, nun haben die Gewinner ein Jahr Zeit zur Projektkonkretisierung.

    Konzeptvergabe erfolgreich abgeschlossen

    Für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 wurde eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliche Wohnprojekte durchgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits am 3. Juli 2025 die grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht beschlossen.

    Im Rahmen des Verfahrens waren Interessierte aufgerufen, ihre Ideen für das Grundstück anhand von Leitfragen textlich und grafisch darzustellen. Eine Auswahlkommission wählte am Ende des Verfahrens ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus.

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    Konkretisierungsphase läuft

    Das erstplatzierte Wohnprojekt hat nun ein Jahr Zeit, seine Projektplanung und -umsetzung zu konkretisieren. Anschließend soll ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.

    Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung

    Die verschiedenen Gremien befassen sich zunächst zur Kenntnisnahme mit der Vorlage:

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

  • Stadt tauscht Flächen für Regenrückhaltebecken und Aufforstung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant einen Flächentausch zwischen Bochum-Gerthe und Dortmund-Bövinghausen. Dabei stellt sie Flächen am Harpener Hellweg für den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Verfügung und erhält im Gegenzug Aufforstungsflächen an der Straße „Stenbocke“.

    Regenrückhaltebecken am Harpener Bach geplant

    Eine externe Behörde benötigt Flächen für ein neues Regenrückhaltebecken (RRB) in direkter Nachbarschaft des Harpener Bachs in Bochum-Gerthe. Die Stadt Bochum stellt die notwendigen Teilgrundstücke am Harpener Hellweg zur Verfügung.

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    Aufforstungsflächen in Dortmund-Bövinghausen

    Im Rahmen des Tauschgeschäfts erwirbt die Stadt Bochum ein Teilgrundstück an der Straße „Stenbocke“ in Dortmund-Bövinghausen. Diese Flächen sollen für Aufforstungen genutzt werden, die im Zusammenhang mit verschiedenen baulichen Entwicklungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bochum erforderlich sind.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Beschlussfassung zu diesem Tauschgeschäft erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Juni 2026 über das Vorhaben informiert, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026.

  • Stadt verkauft Grundstück für Wohnungsbau im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach einem dritten Bestgebotsverfahren soll der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark an einen Investor veräußert werden. Auf dem 4.547 Quadratmeter großen Grundstück sind drei fünfgeschossige Gebäude geplant.

    Drittes Verfahren nach gescheiterten Ausschreibungen

    Der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark wird nach zwei erfolglosen Versuchen nun zum dritten Mal vergeben. Bereits 2021 und 2024 waren Bestgebotsverfahren für das Grundstück durchgeführt worden, beide Male ohne Vertragsabschluss. Im Juli 2025 erfolgte daher eine erneute Ausschreibung.

    Das Grundstück liegt im Nordwesten des Quartiers Feldmark und wird von der Straße Feldmark sowie den neuen Straßen Ostparkallee und Maria-Merian-Weg erschlossen. Es handelt sich um das Flurstück in der Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Nummer 687 mit einer Größe von 4.547 Quadratmetern.

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    Bewertung nach festgelegten Kriterien

    Am 24. Februar 2026 tagte die Auswahlkommission und bewertete die eingegangenen Konzepte nach einer vorgegebenen Wertungsmatrix. Dabei flossen folgende Kriterien in die Bewertung ein:

    • Architektur (30 Prozent Gewichtung)
    • Ökologie, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (20 Prozent Gewichtung)
    • Nutzungskonzept (30 Prozent Gewichtung)
    • Kaufpreis (20 Prozent Gewichtung)

    Die Auswahlkommission hat einen Bestbieter ausgewählt, an den das Grundstück nun veräußert werden soll. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs einschließlich der Qualifizierungsbedarfe der Auswahlkommission werden Bestandteil des Kaufvertrages.

    Vermarktungskonzept für gesamtes Quartier

    Das Vermarktungskonzept für das Quartier Feldmark hatte der Rat bereits am 12. März 2020 beschlossen. Die NRW.URBAN GmbH führt als Treuhänderin der Stadt die Vermarktung durch. Das gesamte Quartier Feldmark ist in 16 verschiedene Vermarktungsabschnitte eingeteilt. Grundstücke für Geschosswohnungsbau sowie Reihen- und Gartenhofhäuser werden ausschließlich über Bestgebotsverfahren an Investoren vergeben.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Grüne fordern Klärung bei Grundstücksverkauf in der Adrianistraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Ost haben zwei Fragen zum geplanten Verkauf des Baugrundstücks Adrianistraße 34 gestellt und bitten um Aussetzung des Verkaufs bis zur Klärung.

    Die Anfrage bezieht sich auf einen bereits gefassten Verkaufsbeschluss der Bezirksvertretung Bochum-Ost vom 4. März 2026. Damals wurde der Verkauf des Grundstücks mit mehreren Bedingungen durch einen Änderungsantrag beschlossen. Eine später übermittelte Präsentation zum Verkauf wirft jedoch aus Sicht der Grünen neue Fragen auf.

    Fragen zu gefördertem Wohnungsbau

    Die erste Frage betrifft den Ausschluss von geförderten Mietwohnungen auf dem zu verkaufenden Grundstück. Achim Henkel von den Grünen weist darauf hin, dass in der nördlich bereits im Bau befindlichen Bebauung öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Er fragt nach der Begründung, warum dies bei dem zum Verkauf stehenden Grundstück nicht möglich sein soll.

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    Kritik an Pocketpark-Prüfung

    Die zweite Frage bezieht sich auf die Prüfung einer möglichen Abtrennung eines Teils des Geländes für einen Pocketpark. Diese Prüfung fiel negativ aus, was gegen den Wunsch der Bezirksvertretung steht. Die Grünen kritisieren, dass eine Erläuterung zu Prüfungsumfang und -kriterien fehlt, die dieses Ergebnis nachvollziehbar macht.

    Die Grünen bitten die Verwaltung, den Verkauf des Grundstücks bis zur Klärung ihrer beiden Fragen auszusetzen.