Schlagwort: Grundwasser

  • Grüne fragen zu mutmaßlich illegaler Bodenverklappung auf ehemaligem Zeche-Amalia-Gelände

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Grünen-Fraktion im Rat erkundigt sich bei der Stadtverwaltung nach dem Stand der Ermittlungen zu angeblich illegal verklappten Böden auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Amalia, wo derzeit ein Golfplatz entsteht. Grundlage ist eine aktuelle Vorlage der Landesregierung NRW.

    Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Fokus

    In ihrer Anfrage für die Ratssitzung am 20. November 2025 bezieht sich die Grünen-Fraktion auf die Vorlage 18/4520 der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtages NRW. Darin wird das Gelände der ehemaligen Zeche Amalia als Standort gegenwärtiger Ermittlungen zu mutmaßlich illegal verklappten Böden genannt.

    Die Grünen wollen von der Verwaltung wissen, ob diese aktuelle Informationen über den Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat oder sogar selbst Ermittlungen eingeleitet hat.

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    Fragen zu Deponieklassen und Grundwasserbelastung

    Weitere Schwerpunkte der Anfrage betreffen die Art der möglicherweise verklappten Materialien. Die Fraktion möchte erfahren, welche Deponieklassen potenziell auf dem Gelände abgelagert wurden.

    Besonders relevant erscheint den Grünen die Frage nach möglichen Grundwasserbeeinflussungen. Sie erkundigen sich, ob das Zeche-Amalia-Gelände zu den Standorten gehört, bei denen eine Grundwasserbeeinflussung derzeit nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem interessiert sie, ob eine Direct-Push-Sondierung zur Überprüfung des Sachverhalts geplant ist.

    Brisanz durch Golfplatz-Projekt

    Die Anfrage erhält zusätzliche Brisanz durch die Tatsache, dass auf dem betreffenden Gelände in Kürze ein Golfplatz fertiggestellt werden soll. Die Grünen bitten um Beantwortung ihrer Fragen im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung, falls die Antwort nicht-öffentliche Informationen enthalten sollte.

  • Stadt sieht keine Hinweise auf illegale Bodenverklappung an der Zeche Amalia

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochumer Stadtverwaltung weist Vorwürfe der mutmaßlich illegalen Verklappung von Böden auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Amalia zurück. Laut Umwelt- und Grünflächenamt gibt es keine Hinweise auf verunreinigte Böden, die angelieferten Materialien halten die gesetzlichen Vorsorgewerte ein.

    Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bekannt

    Die Verwaltung bestätigt, dass ihr laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Über konkrete Ergebnisse dieser Ermittlungen liegen jedoch keine Informationen vor. Die Stadt selbst hat keine eigenen Ermittlungen eingeleitet.

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    Regelmäßige Kontrollen durch Bodenschutzbehörde

    Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt nimmt seit Beginn der Baumaßnahme regelmäßig Kontrollen vor. Dies geschieht sowohl im Rahmen von Baubesprechungen als auch durch spontane Kontrollen der angelieferten Böden. Zusätzlich führt der Bauherr gemäß den Baugenehmigungen eine Qualitätskontrolle durch, die von einem Fachgutachter sowie der UBB überwacht wird.

    Keine verklappten Materialien festgestellt

    Auf die Frage nach möglichen Deponieklassen stellt die Verwaltung klar, dass ihr keine „verklappten“ Materialien bekannt sind. Die angelieferten Böden halten die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ein.

    Grundwasserbeeinflussung ausgeschlossen

    Die Zeche Amalia gehört nicht zu den in der Landtagsvorlage thematisierten Standorten, bei denen eine Grundwasserbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Standorte betreffen Flächen unter Bergaufsicht wie Tagebaue, wo Verfüllungen grundwassernah durchgeführt wurden. Am Standort Zeche Amalia ist eine Beeinflussung des Grundwassers aufgrund der mächtigen Überdeckung nicht abzuleiten.

    Keine Direct-Push Sondierungen geplant

    Direct-Push Sondierungen zur weiteren Überprüfung des Sachverhalts sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung sieht hierfür keine Veranlassung, da der Standort nicht zu der problematischen Flächenkategorie gehört.

    Die Anfrage der Grünen-Fraktion bezog sich auf eine aktuelle Vorlage der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtages NRW, in der das Gelände als Standort gegenwärtiger Ermittlungen genannt wird. Auf dem Areal soll in Kürze ein Golfplatz fertiggestellt werden.