Schlagwort: Verkehrsregelung

  • Bezirksvertretung Süd regt Parkverbot in Kurvenlage an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd möchte das Parken im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ unterbinden. Durch eine entsprechende Markierung auf Höhe der Hausnummer 106 soll die Verkehrssicherheit verbessert werden.

    Einstimmiger Beschluss für Markierung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 einstimmig eine Anregung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Diese sieht vor, im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ auf Höhe des Hauses Nummer 106 eine Markierung anzubringen, um das Parken in diesem kritischen Abschnitt zu unterbinden.

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    CDU fordert verstärkte Kontrollen

    Ergänzend zu der Markierungsanregung bittet die CDU-Fraktion darum, in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen. Dieser Wunsch wird an die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet.

    Weitere Beratung im Mobilitätsausschuss

    Die Anregung der Bezirksvertretung wird am 20. Januar 2026 dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Verwaltungsmitteilung stammt aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.

  • Bezirksvertretung Süd fordert bessere Verkehrsregelung an der Kemnader Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat die Verwaltung beauftragt, die Verkehrssituation an der Kreuzung Kemnader Straße/Steilstraße zu verbessern. Eine neue Haltelinie und klarere Beschilderung sollen für mehr Ordnung sorgen.

    Einstimmiger Beschluss für Verkehrsverbesserung

    In ihrer Sitzung am 30. September 2025 beschloss die Bezirksvertretung Bochum-Süd einstimmig eine Anregung zur Verbesserung der Verkehrssituation an einer problematischen Kreuzung. Die Verwaltung soll nun prüfen, ob an der Lichtsignalanlage auf der Kemnader Straße vor der Einmündung Steilstraße eine Haltelinie eingerichtet werden kann.

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    Neue Beschilderung geplant

    Zusätzlich zur möglichen Haltelinie soll das bestehende Schild „Bei Rot Einmündung freihalten“ durch ein klareres Schild „Bei Rot hier halten“ ersetzt werden. Die Bezirksvertreter fordern außerdem, die Sichtbarkeit der Beschilderung zu verbessern.

    Weiterbehandlung im Fachausschuss

    Die Anregung wird am 20. Januar 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme behandelt. Die Verwaltungsmitteilung wurde von Helena Sakanovic aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation verfasst.

  • Verwaltung lehnt Parkverbot-Markierung „Am Langen Seil“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum wird keine zusätzlichen Markierungen zur Parkunterbindung im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ auf Höhe der Hausnummer 106 anbringen. Das Tiefbauamt sieht die rechtlichen Voraussetzungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung als nicht erfüllt an.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hatte im September 2025 einstimmig eine Anregung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, wonach eine Markierung im Kurvenbereich angebracht werden sollte, um das Parken zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu verbessern.

    Rechtliche Hürden verhindern Umsetzung

    In ihrer Antwort macht die Verwaltung deutlich, dass Verkehrsregelungen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Bei der Einmündung Am Langen Seil/Schadowstraße handele es sich um einen typischen Straßenbereich in einer Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung, wie er in vielen Wohngebieten anzutreffen sei.

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    Bestehende Regelungen als ausreichend bewertet

    Nach Angaben der Verwaltung existiert bereits ein gesetzliches Parkverbot im Bereich von fünf Metern vor und hinter Einmündungen. Fahrzeugführer seien nach § 8 StVO verpflichtet, sich bei eingeschränkter Sicht vorsichtig in die Kreuzung hineinzutasten, bis sie ausreichende Übersicht haben.

    Polizei bestätigt Einschätzung

    Die Polizei unterstützt die Bewertung der Verwaltung. In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich an dieser Stelle keine Unfälle. Sollten Fahrzeuge innerhalb des Fünf-Meter-Bereichs parken, sei dies ein Fall für die Verkehrsüberwachung. Verstöße einzelner Verkehrsteilnehmer gegen bereits bestehende Parkverbote rechtfertigten jedoch nicht die Anordnung zusätzlicher Verkehrszeichen oder Markierungen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird die Mitteilung in ihrer Sitzung am 10. März 2026 zur Kenntnis nehmen.