Schlagwort: Vorkaufsrecht

  • Stadt beschließt Vorkaufssatzung für ehemaliges ThyssenKrupp-Areal

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will sich ein Vorkaufsrecht für das 67 Hektar große Industrieareal an Castroper Straße und Harpener Straße sichern. Nach der angekündigten Schließung des ThyssenKrupp Steel-Standorts bis 2028 soll eine geordnete Stadtentwicklung gewährleistet werden.

    Eilbedürftige Satzung wegen Verkaufsabsichten

    Der Rat soll am 18. Dezember 2025 eine Vorkaufssatzung für das ehemalige Bochumer Stahlwerksgelände beschließen. Die Verwaltung stuft die Satzung als eilbedürftig ein, da die vorgesehene Aufgabe des Werksbetriebs von Verkaufsabsichten für das Gelände begleitet wird. Möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende machen einen Beschluss noch 2025 erforderlich.

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    67 Hektar mit heterogener Eigentümerstruktur

    Das Plangebiet umfasst etwa 67 Hektar zwischen Castroper Straße, Harpener Straße, Sheffield-Ring und Karl-Lange-Straße. Davon sind circa 31 Hektar das Produktionsgelände der ThyssenKrupp Steel Europe (TKSE) mit großformatigen Produktionshallen. Im Norden liegt das Stadtteilzentrum Große Voede mit Einzelhandel und Wohnnutzungen, im Westen befinden sich Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie vereinzelte Wohngebäude.

    Die Eigentümerstruktur ist sehr heterogen: Ein großer Anteil gehört TKSE, die übrigen Flächen teilen sich auf verschiedene private Einzeleigentümer auf. Nur eine kleinere Teilfläche im Nordwesten ist im städtischen Eigentum.

    Schließung bis September 2028 geplant

    Nach der ursprünglichen Ankündigung von TKSE Ende November 2024, das Produktionsgelände 2030 zu schließen, einigten sich die IG Metall NRW und ThyssenKrupp Steel Europe im Juli 2025 auf eine stufenweise Schließung bis Ende September 2028. Dies macht nach Ansicht der Verwaltung planerischen Handlungsbedarf zwingend erforderlich.

    Vorkaufsrecht als Steuerungsinstrument

    Die Rechtsgrundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Grundstückseigentümer im Geltungsbereich müssen der Stadt künftig den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich anzeigen. Steht ein geplanter Verkauf nicht im Einklang mit den Entwicklungszielen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 1050, kann die Stadt das Vorkaufsrecht androhen oder ausüben.

    Alternativ können Abwendungsvereinbarungen mit potenziellen Käufern abgeschlossen werden. Die Stadt kann das Vorkaufsrecht auch zugunsten Dritter ausüben und ist bei der Entscheidung über die Ausübung frei.

    Ziel: Nachhaltige Stadtentwicklung

    Ziel ist eine wirtschaftliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter stadtplanerischen, baukulturellen, verkehrlichen, freiraumbezogenen und ökologischen Aspekten. Der Beratungsfolge nach soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember entscheidet.

  • Die Linke fragt nach Zukunft von Altem Finanzamt und Polizeipräsidium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion will wissen, ob die Stadt das Vorkaufsrecht für das denkmalgeschützte ehemalige Finanzamt an der Uhlandstraße nutzen wird. Auch die Pläne für das benachbarte Polizeipräsidium, das 2027 nach Harpen umzieht, stehen im Fokus der Anfrage.

    Die Ratsfraktion Die Linke hat eine umfangreiche Anfrage zur Zukunft mehrerer wichtiger Liegenschaften im Stadtgebiet gestellt. Im Mittelpunkt stehen das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Alte Finanzamt an der Uhlandstraße sowie das benachbarte Polizeipräsidium.

    Vorkaufsrecht und Bestbieterverfahren

    Die Fraktion möchte von der Verwaltung erfahren, ob die Stadt plant, das Vorkaufsrecht für die Liegenschaft des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) in Anspruch zu nehmen. Das Alte Finanzamt wird derzeit vom Finanzamt Bochum-Mitte zwischengenutzt und soll voraussichtlich Mitte 2026 veräußert werden.

    Zudem interessiert sich Die Linke dafür, ob bei einer städtischen Übernahme ein „Bestbieter“-Verfahren geplant ist, um die Liegenschaft an interessierte Gruppen zu übertragen. Die Initiativgruppe „Alte Uhle“ hat bereits ein Nutzungskonzept entwickelt, das Altenwohnungen, eine Kindertagesstätte, studentisches Wohnen sowie Cluster- und WG-Angebote vorsieht.

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    Bebauungspläne und städtische Nutzung

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf möglichen Bebauungsplänen für die Flächen an der Uhlandstraße und Am Bergbaumuseum. Die Fraktion will wissen, welche Überlegungen für die zukünftige Nutzung der Gebäude bestehen und ob eine Bebauung durch städtische Institutionen geplant ist.

    Katholische Erwachsenenbildung betroffen

    Auch das benachbarte Grundstück der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) am Bergbaumuseum 37 steht im Fokus. Diese Einrichtung soll Ende 2026 geschlossen und ab 2027 vom Bistum Essen veräußert werden. Die Linke fragt nach Konzepten für die langfristige Sicherung sozialer Einrichtungen im Viertel.

    Zeitplan gefordert

    Abschließend fordert die Fraktion einen konkreten Zeitplan für die geplante Nutzung oder Entwicklung der genannten Liegenschaften. Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026 behandelt.