Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 03.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur möglichen Verletzung der Neutralitätspflicht des Bezirksbürgermeisters Holger Dünnebacke geantwortet. Nach Angaben der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über entsprechende Informations- oder Diskussionsrunden vor.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid entstand nach einem Vorfall in der Sitzung vom 3. März 2026. Der Bezirksvertreter Wolfgang Rohmann (Wattenscheider Chance) hatte sich über seine fehlende Berücksichtigung bei einer Informations- und Diskussionsrunde zum Thema „August-Bebel-Platz“ am 25. Februar 2026 beschwert. Dabei stellte sich heraus, dass offenbar nur ausgewählte Bezirksvertreter eingeladen worden waren, während sowohl die Einzelmandatsträger als auch die vier Bezirksvertreter der AfD-Fraktion „vergessen“ wurden.
Detaillierte Fragen der AfD-Fraktion
Klaus von der AfD-Bezirksfraktion stellte daraufhin vier konkrete Fragen:
- Zu wie vielen Informations- und Diskussionsrunden hat Bezirksbürgermeister Dünnebacke bisher eingeladen?
- Bei welchen Terminen wurde kein AfD-Vertreter eingeladen?
- Welche rechtlichen Grundlagen rechtfertigten eine Abweichung von der Neutralitätspflicht?
- Welche Kosten entstanden bei diesen Veranstaltungen?
Klare Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erteilte auf alle Fragen eine eindeutige Antwort: „Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über Informations- oder Diskussionsrunden (oder vergleichbare Formate) vor, zu denen Herr Dünnebacke in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister eingeladen hätte.“
Keine Kosten angefallen
Bezüglich der Kostenfrage teilte die Verwaltung mit, dass im Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen keine Kosten aus dem Budget für Gästebewirtung und Repräsentation oder städtischen Budgets angefallen seien.
Die Antwort der Verwaltung wird in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 21. April 2026 zur Kenntnis genommen.
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