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Verwaltung bestätigt Neutralitätspflicht-Verstoß durch Bezirksbürgermeister in Wattenscheid

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Die Verwaltung hat bestätigt, dass Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke (SPD) gegen die Neutralitätspflicht verstoßen hat, als er über sein Amts-Postfach zu einer SPD-Fraktionssitzung einlud und dabei einzelne Bezirksvertreter ausschloss. Der Vorfall ereignete sich bei einer Diskussionsrunde zum August-Bebel-Platz.

Vorwurf der systematischen Ausgrenzung

Ein Bezirksvertreter hatte bei der Verwaltung angefragt, nachdem er und andere Mitglieder der Bezirksvertretung von einer Informationsveranstaltung zum August-Bebel-Platz am 25. Februar 2026 ausgeschlossen worden waren. Der Bezirksbürgermeister hatte über seine dienstliche E-Mail-Adresse und mit Amtsbezeichnung eingeladen, dabei aber nur Vertreter von vier Fraktionen (SPD, CDU, Grüne und UWG) berücksichtigt – zehn weitere Bezirksvertreter fehlten im Mailverteiler.

Als der nicht eingeladene Bezirksvertreter dennoch erschien, wurde er vom Bezirksbürgermeister aufgefordert zu gehen. Dieser begründete den Ausschluss damit, dass es von den vier Fraktionen beschlossen worden sei. Die angesprochenen Fraktionsvorsitzenden von CDU, Grünen und UWG widersprachen jedoch dieser Darstellung in persönlichen Gesprächen.

Verstoß gegen Neutralitätspflicht bestätigt

Die Verwaltung bestätigte in ihrer Antwort einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Nach Aussage von Bezirksbürgermeister Dünnebacke handelte es sich bei der Veranstaltung um eine SPD-Fraktionssitzung, zu der er „irrtümlicherweise“ über das Funktionspostfach „Bezirksbürgermeister“ eingeladen hatte.

Die Verwaltung stellte klar:

    • Bei Einladungen zu Veranstaltungen der Bezirksvertretung sind alle Mitglieder einzuladen
    • Die Nutzung des Amts-Postfachs für Fraktionszwecke widerspricht der gebotenen Neutralität
    • Bezirksbürgermeister müssen bei allen Terminen das Neutralitätsgebot beachten

Ermahnung und Beratung als Konsequenz

Als Konsequenz wurde der Bezirksbürgermeister mündlich und schriftlich auf die Einhaltung des Neutralitätsgebotes sowie die zweckgemäße Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel hingewiesen. Die Verwaltung betonte, dass sie die Bezirksbürgermeister bei der rechtskonformen Ausführung ihres Mandates unterstützt und berät.

Finanzierung aus eigenen Mitteln

Zur Finanzierung solcher Veranstaltungen stellte die Verwaltung klar, dass dem Bezirksbürgermeister kein spezieller Etat zur Verfügung steht. Es existiert lediglich ein jährliches Budget für Repräsentation und Gästebewirtung von 3.000 Euro, aus dem solche Veranstaltungen weder bezahlt wurden noch bezahlt werden sollen. Für Fraktionssitzungen stehen den Fraktionen eigene Mittel zur Verfügung.

Auf zukünftige Fraktionssitzungen hat die Verwaltung nach eigener Aussage keinen Einfluss. Informationsveranstaltungen der Verwaltung werden hingegen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung zugänglich gemacht.

Unterlagen

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