Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.01.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadt Bochum hat auf Anfrage der Grünen-Fraktion eine kritische Bewertung der aktuellen Entwicklungen im Denkmalschutz vorgelegt. Während das 2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz bereits zu einer formellen Schwächung geführt hat, könnte eine geplante Änderung der Landesbauordnung weitreichende negative Folgen haben.
Neue Herausforderungen seit 2022
Die Verwaltung berichtet von gemischten Erfahrungen mit dem neuen Denkmalschutzgesetz. Die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wurde von einer verpflichtenden Benehmensherstellung auf eine bloße Anhörung reduziert. Dadurch wurde die fachliche Einflussnahme des LWL erheblich beschnitten, während die Verantwortung vollständig auf die kommunalen Denkmalbehörden übertragen wurde.
Besonders herausfordernd erwies sich die Integration neuer Belange wie Wohnungsbau, Klimaschutz und erneuerbare Energien in die Abwägungsprozesse. Dies führte zu einer Flut von Anträgen für Photovoltaik-Anlagen auf Baudenkmälern und erhöhtem Beratungsaufwand, da viele Eigentümer fälschlicherweise annahmen, denkmalpflegerische Belange seien nicht mehr relevant.
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Jetzt abonnierenBedrohung durch geplante Landesbauordnung
Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung NRW sieht weitreichende Ausnahmen vom Denkmalschutz vor. Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung, dem Katastrophenschutz oder der Unfallhilfe dienen, sollen vollständig vom Denkmalschutzgesetz ausgenommen werden. Dies würde auch bereits unter Schutz stehende Denkmäler betreffen.
Zusätzlich soll das Ministerium per Verordnung Zuständigkeiten neu regeln oder an sich ziehen können. Gleichzeitig würden die Denkmalfachämter ihr Antragsrecht auf Unterschutzstellung für Liegenschaften des Landes oder Bundes verlieren.
Konkrete Auswirkungen auf Bochumer Denkmäler
Das Polizeipräsidium an der Uhlandstraße wäre von den geplanten Änderungen definitiv betroffen. Möglicherweise könnten auch die Ruhr-Universität und andere Bauwerke in Landes- oder Bundeseigentum erfasst werden, da diese im Katastrophenfall genutzt werden könnten. Bei der Zeche Klosterbusch wurde bereits keine Denkmalwürdigkeit erkannt.
Wegfall der Pauschalmittel belastet Denkmalschutz
Die Streichung der Pauschalmittel für kommunale Denkmalschutzmaßnahmen im Landeshaushalt trifft die Stadt hart. Diese Mittel, die kommunal aufgestockt wurden, ermöglichten kleinere, aber wichtige Maßnahmen und unterstützten insbesondere private Eigentümer bei denkmalgerechten Sanierungen. Die Verwaltung bezeichnet dies als wichtiges Vermittlungs- und Förderinstrument auf kommunaler Ebene.
Fazit der Verwaltung
Trotz der formellen Schwächung des Denkmalschutzes sieht die Verwaltung aufgrund der vorhandenen Fachlichkeit und der guten Zusammenarbeit mit dem LWL weiterhin Möglichkeiten zur Sicherung der denkmalwerten Bausubstanz. Allerdings fallen Entscheidungen aufgrund der neuen Abwägungsaspekte etwas weiter gefasst aus als zuvor.
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