Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.01.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
| 03.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung |
Die Verwaltung legt erstmals seit 2021 wieder eine Liste mit städtischen Grundstücken vor, die zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht stehen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll am 3. März 2026 darüber entscheiden.
Nach den städtischen Grundstücksrichtlinien müssen die Bezirksvertretungen einmal jährlich über die zur Veräußerung vorgesehenen bebauten und unbebauten Grundstücke entscheiden. Die nun vorgelegte Liste bildet den aktuellen Sachstand ab und berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre.
Keine neuen Beschlüsse wegen schwachem Immobilienmarkt
Die letzte Grundstücksliste wurde im Sommer 2021 beschlossen. Seitdem war keine neue Beschlussfassung erforderlich, da im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden sind. Die Verwaltung begründet dies mit der deutlichen Marktschwäche in den vergangenen Jahren, verursacht durch stark gestiegene Baukosten, erhöhte Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage.
Der Bestand städtischer Grundstücke sei bereits durch Verkäufe und die Vergabe von Erbbaurechten spürbar abgebaut worden, heißt es in der Vorlage.
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Jetzt abonnierenVerschiedene Vermarktungsverfahren vorgesehen
Die Grundstücke werden nach verschiedenen Vermarktungsverfahren angeboten:
- Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhäuser
- Veröffentlichung zum Höchstgebot für Mehrfamilienhäuser
- Interessenten- und Investorenaufrufe
- Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung
- Auktionen und Versteigerungen
Die Liste enthält auch Angaben zum Aufwuchs der Grundstücke, der Versiegelung und dem zonalen Bodenrichtwert. Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses bestimmt.
Beratung und Entscheidung
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026 vor. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet dann am 3. März 2026. Bei Grundstücken der Vermarktungsverfahren A, B und E ist nach einem späteren Verkauf kein parlamentarischer Einzelbeschluss mehr erforderlich.
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