Die Stadt will die Vermarktung der städtischen Wohnbaugrundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ von einem Bestgebotsverfahren auf eine Konzeptvergabe mit festem Grundstückspreis umstellen. Die Entscheidung soll am 3. Juni 2026 im…
Die Verwaltung plant die Vergabe im Erbbaurecht oder den Verkauf eines 882 m² großen bebauten Grundstücks in der Steinstraße 5. Das Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid soll zu Wohnzwecken umgebaut…
Die Stadt vergibt das Grundstück Stiftstraße 36a und 38 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das ursprünglich geplante Bestandsgebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen durch einen Neubau ersetzt.
Die Stadt legt eine aktualisierte Liste mit bebauten und unbebauten Grundstücken im Stadtbezirk Ost vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021.
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Liste städtischer Grundstücke vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Nach über vier Jahren ohne Beschlussfassung schafft die neue Liste Transparenz…
Die Verwaltung legt erstmals seit 2021 wieder eine Liste mit städtischen Grundstücken vor, die zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht stehen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll am 3. März 2026…
Nach viereinhalb Jahren legt die Verwaltung erstmals wieder eine Liste zum Verkauf städtischer Grundstücke im Bezirk Wattenscheid vor. Die Bezirksvertretung soll über die Veräußerung bebauter und unbebauter Flächen entscheiden.
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat einen Änderungsantrag zum geplanten Verkauf städtischer Grundstücke gestellt. Das Grundstück in der Immanuel-Kant-Straße soll vom Verkauf ausgenommen werden.
Die SPD- und Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost wollen die städtische Bodenpolitik konsequent umsetzen und beantragen für vier Grundstücke die Vergabe im Erbbaurecht statt Verkauf. Zusätzlich soll an der Krachtstraße/Adrianistraße…
Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid will die städtische Bodenpolitik von 2021 konsequent umsetzen. Sie beantragen, dass alle städtischen Grundstücke außer Einfamilienhäusern nur noch im Erbbaurecht vergeben werden.