Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 20.01.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
| 22.01.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Das Bauordnungsamt hat den Antrag für ein Batterie-Energie-Speicher-System im Außenbereich am Stalleickenweg vorgelegt. Die Anlage mit 84 Batteriecontainern soll der öffentlichen Stromversorgung dienen und wird als privilegiertes Vorhaben eingestuft.
Technische Details der geplanten Anlage
Auf einer Fläche von 80 mal 166 Metern soll ein Stand-Alone-Batteriespeicher entstehen, der direkt an das Stromnetz angeschlossen wird. Die Anlage umfasst 84 Batteriecontainer, eine Übergabestation, Transformatoren und Blitzschutzanlagen. Ein fünf Meter breiter Grünstreifen mit einheimischen Gehölzen wird die Anlage umlaufend einfassen.
Der Betrieb erfolgt vollautomatisiert und wird fernüberwacht. Personal ist nur für Reparaturarbeiten vor Ort erforderlich. Die Erschließung wird über einen kleinen Stichweg vom Stalleickenweg realisiert.
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Jetzt abonnierenLage und Anbindung
Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie Bochum-Essen im planungsrechtlichen Außenbereich. Nördlich der Bahnlinie befindet sich das Umspannwerk Eiberg, an das die Anlage über ein Erdkabel oder eine Freileitung angeschlossen werden soll.
Das Vorhaben befindet sich in einem sensiblen Bereich: Die Fläche ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt innerhalb der Verbandsgrünfläche Nr. 26, des Landschaftsschutzgebiets Nr. L4 und des Landschaftsplans 1.1.8.
Rechtliche Einordnung und Zweck
Die Verwaltung stuft das Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB als privilegiert ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Batteriespeicher sollen Regelenergie auf dem Primärleistungsmarkt bereitstellen und Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungshaltung erbringen. Zusätzlich dient die Anlage dem Engpassmanagement durch Speicherung überschüssiger Energie und das Abfangen von Lastspitzen.
Befristeter Betrieb und Rückbau
Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist die befristete Betriebsdauer. Nach Nutzungsende muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche wieder der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist vorgesehen.
Weitere Verfahrensschritte
Das Vorhaben wird als planungsrechtlich zulässig bewertet. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gegeben.
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