Schlagwort: Energiewende

  • Verwaltung beendet Steckersolar-Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.

    Die Stadt will ihr Steckersolar-Förderprogramm (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beenden. Das Programm war im Dezember 2025 gestartet worden, um insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Programm bereits pausiert.

    Zielgruppe wurde verfehlt

    Von 121 eingegangenen Anträgen bis zum 9. März 2026 stammten nur drei aus der intendierten Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. 42 Anträge wurden bis zum 17. Februar bewilligt. Das Programm sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät vor und war bewusst niedrigschwellig mit Online-Antrag und einfacher Nachweisführung gestaltet.

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    Lösungsversuche scheiterten

    Die Verwaltung prüfte verschiedene Wege, um die Zielgruppe doch noch zu erreichen:

    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum wurde am 18. Februar 2026 abgelehnt (rechtliche Risiken, beihilferechtliche Bedenken, unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum wurde empfohlen, ist aber für das bestehende Förderprogramm nicht realisierbar
    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadt ist haushalts- und zuwendungsrechtlich nicht umsetzbar

    Auch zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Ansprache über Vermieter und die Allianz für Wohnen, Multiplikation durch die Verbraucherzentrale oder Anpassungen der Förder-Homepage zeigten keine Wirkung bei der intendierten Zielgruppe.

    Beschlussvorschlag und Verfahren

    Der Rat soll beschließen:

    • Die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
    • Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt, die Antragstellenden werden entsprechend informiert
    • Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den städtischen Haushalt

    Die Vorlage wird direkt in den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026) und den Rat (18. Juni 2026) eingebracht, um eine zeitnahe Klärung für schwebende Anträge herbeizuführen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird nachträglich per Mitteilungsvorlage informiert.

    Finanzielle und klimatische Auswirkungen

    Vor dem Hintergrund der stark angespannten Haushaltslage sei eine Weiterführung eines Programms, das den gewünschten sozialen Hebel nicht erziele, nicht vertretbar, begründet die Verwaltung. Die nicht verausgabten Mittel sollen zur Finanzierung anderer dringlicher Maßnahmen verwendet werden. Als klimatische Auswirkung wird ein geringerer Solarausbau und damit weniger Erzeugung erneuerbarer Energien genannt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Kohlekraftwerk Trianel Lünen: Stilllegung früher als geplant erwartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) rechnet mit einer Stilllegung des Kohlekraftwerks Trianel Lünen bereits 2032 statt wie ursprünglich vorgesehen 2038. Das geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE STADTGESTALTER hervor. Für den Stromliefervertrag musste eine Drohverlustrückstellung von 156,2 Millionen Euro gebildet werden.

    Frühere Stilllegung durch politische Rahmenbedingungen

    Die ewmr kann nicht allein über eine Stilllegung des Kraftwerks entscheiden, da insgesamt 28 Gesellschafter beteiligt sind. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen geht das Unternehmen jedoch von einer Stilllegung im dritten Quartal 2032 aus – sechs Jahre früher als ursprünglich geplant.

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    Millionenschwere Verluste erwartet

    Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich: Für die Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG musste bereits eine Drohverlustrückstellung von 37,5 Millionen Euro gebildet werden. Zusätzlich dotierte die ewmr für den Stromliefervertrag eine Rückstellung von 156,2 Millionen Euro, die einen Zeithorizont bis 2032 berücksichtigt.

    Vereinbarkeit mit Klimaneutralitätszielen

    Die Anfrage der STADTGESTALTER zielte auch auf die Vereinbarkeit der ursprünglich für 2038 geplanten Abschaltung mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 ab. Da die ewmr nun von einer Stilllegung bereits 2032 ausgeht, würde sich diese Frage erübrigen.

    Alternative Nutzungsmöglichkeiten vorhanden

    Der Standort bietet grundsätzlich Potenzial für andere Energieprojekte. Aufgrund des bereits vorhandenen leistungsfähigen Netzanschlusses wären andere Kraftwerks- oder Speicherprojekte umsetzbar. Konkrete Planungen für Großspeicher oder netzdienliche Einrichtungen wie Phasenschieber existieren jedoch noch nicht.

  • Großes Batteriespeicher-System am Stalleickenweg geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Bauordnungsamt hat den Antrag für ein Batterie-Energie-Speicher-System im Außenbereich am Stalleickenweg vorgelegt. Die Anlage mit 84 Batteriecontainern soll der öffentlichen Stromversorgung dienen und wird als privilegiertes Vorhaben eingestuft.

    Technische Details der geplanten Anlage

    Auf einer Fläche von 80 mal 166 Metern soll ein Stand-Alone-Batteriespeicher entstehen, der direkt an das Stromnetz angeschlossen wird. Die Anlage umfasst 84 Batteriecontainer, eine Übergabestation, Transformatoren und Blitzschutzanlagen. Ein fünf Meter breiter Grünstreifen mit einheimischen Gehölzen wird die Anlage umlaufend einfassen.

    Der Betrieb erfolgt vollautomatisiert und wird fernüberwacht. Personal ist nur für Reparaturarbeiten vor Ort erforderlich. Die Erschließung wird über einen kleinen Stichweg vom Stalleickenweg realisiert.

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    Lage und Anbindung

    Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie Bochum-Essen im planungsrechtlichen Außenbereich. Nördlich der Bahnlinie befindet sich das Umspannwerk Eiberg, an das die Anlage über ein Erdkabel oder eine Freileitung angeschlossen werden soll.

    Das Vorhaben befindet sich in einem sensiblen Bereich: Die Fläche ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt innerhalb der Verbandsgrünfläche Nr. 26, des Landschaftsschutzgebiets Nr. L4 und des Landschaftsplans 1.1.8.

    Rechtliche Einordnung und Zweck

    Die Verwaltung stuft das Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB als privilegiert ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Batteriespeicher sollen Regelenergie auf dem Primärleistungsmarkt bereitstellen und Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungshaltung erbringen. Zusätzlich dient die Anlage dem Engpassmanagement durch Speicherung überschüssiger Energie und das Abfangen von Lastspitzen.

    Befristeter Betrieb und Rückbau

    Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist die befristete Betriebsdauer. Nach Nutzungsende muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche wieder der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist vorgesehen.

    Weitere Verfahrensschritte

    Das Vorhaben wird als planungsrechtlich zulässig bewertet. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gegeben.