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Fünf Bäume müssen für gewerblichen Neubau weichen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Für den Bau einer gewerblichen Halle mit Büros an der Dietrich-Benking-Straße 88 werden fünf geschützte Bäume gefällt. Als Ausgleich entstehen 25 neue Ersatzpflanzungen.

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Entfernung von fünf Bäumen auf dem Grundstück Dietrich-Benking-Straße 88 genehmigt. Die Bäume – eine Esche und vier Kirschen – fallen unter die städtische Baumschutzsatzung und müssen dem geplanten Neubau einer gewerblichen Halle mit Büros weichen.

Rechtliche Grundlage für die Fällung

Die Verwaltung ist nach § 6 (1) b der Baumschutzsatzung verpflichtet, die Fällgenehmigung zu erteilen, da die Bäume im geplanten Baubereich stehen und eine rechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nicht möglich wäre. Die betroffenen Bäume können aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden.

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Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen

Als Kompensation sind gemäß § 7 der Baumschutzsatzung 25 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern zu pflanzen. Zehn Ersatzbäume werden nach der Gebäudeerrichtung auf dem Baugrundstück selbst gepflanzt, die übrigen 15 Bäume entstehen auf einem nahegelegenen Grundstück. Der Bauherr ist zur Erhaltung und Pflege der Ersatzpflanzungen verpflichtet.

Details zu den betroffenen Bäumen

Die zu fällenden Bäume weisen unterschiedliche Stammumfänge auf: Die Esche hat einen Umfang von 125 Zentimetern, die vier Kirschen zwischen 70 und 304 Zentimetern. Einige der Bäume sind mehrstämmig gewachsen.

Die Mitteilung der Verwaltung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord und am 4. März 2026 im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnis gegeben.

Unterlagen

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