Schlagwort: Umwelt- und Grünflächenamt

  • Straßenreinigung in Bochum-Nord: Neue Straßen aufgenommen und Reinigungsklassen angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Dezember 2025 über Änderungen am Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beraten. Drei neue Straßenabschnitte werden aufgenommen, mehrere Straßen erhalten neue Reinigungsklassen und der Eintrag „Büterhof“ wird gelöscht.

    Neue Straßen im Reinigungsverzeichnis

    Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt vor, drei neue Straßenabschnitte in das Straßenverzeichnis aufzunehmen. Die Straße „Auf dem Norrenberge – Stichstraße gegenüber von Am Südblick 2“ soll in die Reinigungsklasse A eingestuft werden, bei der die Anlieger sowohl Fahrbahn als auch Gehweg einmal wöchentlich reinigen.

    Die „Odenwaldstraße – Stichstraße bei Haus Nr. 12“ erhält die Reinigungsklasse B, womit die Stadt die Fahrbahn reinigt und die Anlieger den Gehweg. Der „Spreestraße – Verbindungsweg zur Kornharpener Straße“ wird als Gehweg der Klasse E klassifiziert und damit vierzehntäglich von der Stadt gereinigt.

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    Anpassungen rund um den Kolpingplatz

    Mehrere Straßen im Bereich des Kolpingplatzes in Hiltrop werden nach einer Überprüfung neu eingestuft. Die Straße „Am Grümerbaum“ wird von der Reinigungsklasse B2 auf B1 herabgestuft, ebenso der „Handwerksweg“. Die „Ferdinand-Lassalle-Straße“ und die „Karl-Marx-Straße“ wechseln von B2 auf B.

    Bei der „Friedrich-Engels-Straße“ erfolgt eine differenziertere Einteilung: Der Hauptbereich erhält die Klasse B1, während die Stichstraße von Haus Nr. 5 bis 19 in Klasse B eingestuft wird.

    Die „Zunftwiese“ wird künftig aufgeteilt: Der Hauptbereich einschließlich der Verbindung zum Kolpingplatz erhält Klasse B1, die beiden Stichstraßen werden mit Klasse B bewertet.

    Weitere Änderungen und Streichungen

    Der „Steinzeitweg – Verbindungsweg zum Harpener Hellweg“ wird von Klasse B auf EA hochgestuft, da er als Gehweg einmal wöchentlich von den Anliegern zu reinigen ist. Die „Wieschermühlenstraße – Stichstraße“ wechselt aufgrund der Asphaltierung von Klasse A auf B.

    Der Eintrag „Büterhof“ wird vollständig aus dem Verzeichnis gestrichen, da die Straße nicht öffentlich gewidmet ist.

    Abgelehnte Bürgeranträge

    Zwei Änderungswünsche von Bürgern wurden abgelehnt. Für die Straße „Am Bremsberg“ wurde eine Herabstufung von B1 auf B beantragt, was mit ausreichend breiten Gehwegen begründet abgelehnt wurde. Auch für „Am Grümerbaum“ wurde eine stärkere Reduzierung auf Klasse B gewünscht, jedoch soll die Reinigungshäufigkeit nur auf einmal wöchentlich gesenkt werden.

  • Änderungen bei Straßenreinigung in Bochum-Mitte geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 3 (AfD)

    Die Stadt plant die 43. Änderung ihrer Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Mitte. Dabei werden neue Straßen aufgenommen, Reinigungsklassen angepasst und Verzeichniseinträge korrigiert.

    Neuaufnahme und Umstufungen

    Der neu benannte „Inge-Baecker-Platz„, der aus dem nördlichen Abschnitt der Prinzenstraße an der Dorstener Straße entstanden ist, soll in die Reinigungsklasse „E1“ eingestuft werden. Der Platz dient dem Fußgängerverkehr und wird damit einmal wöchentlich von der Stadt gereinigt.

    Bei der Lohbergstraße sind Änderungen vorgesehen: Abschnitte, die bisher zweimal wöchentlich gereinigt wurden (Klasse B2), sollen künftig nur noch einmal pro Woche gereinigt werden. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Straße „weder stark befahren noch besonders verschmutzungsanfällig“ sei.

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    Berichtigungen im Straßenverzeichnis

    Mehrere Einträge werden aus Klarstellungsgründen überarbeitet. So werden die beiden Abschnitte der Straße „Am Wiedelskamp“ zusammengeführt, da sie bereits in eine einheitliche Reinigungsklasse B1 eingestuft sind.

    Bei der Brünselstraße erfolgen umfangreichere Anpassungen. In der Stichstraße zum Kindergarten wurde vor den Wohnhäusern ein neuer Gehweg angelegt, was eine differenziertere Einteilung der Reinigungsabschnitte erforderlich macht.

    Abgelehnte Anträge

    Die Verwaltung hat auch Umstufungsanträge von Anliegern geprüft und abgelehnt. Für die Adolfstraße wurde eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz beantragt, jedoch als nicht erforderlich eingestuft. Bei der Lohbergstraße wollten Anlieger eine andere Klassifizierung, die Verwaltung sieht jedoch ausreichend breite Gehwege als gegeben an.

    Weiteres Vorgehen

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 4. Dezember 2025 zu den geplanten Änderungen angehört. Ein Verbindungsweg von der Lohbergstraße zur Wittener Straße soll aus dem Verzeichnis gestrichen werden, da seine Widmung eingezogen wurde.

  • Änderungen bei Straßenreinigung in Bochum-Süd: Neue Aufnahmen und Umstufungen geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd soll am 9. Dezember über Änderungen am Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entscheiden. Betroffen sind Straßenabschnitte an der Brenscheder Straße, Wohlfahrtstraße sowie Am Erlenkamp und Kuhlehof.

    Neue Straßenabschnitte werden in Reinigungssystem aufgenommen

    Die Verwaltung schlägt vor, drei neue Straßenabschnitte in das Verzeichnis aufzunehmen. An der Brenscheder Straße sollen sowohl ein Parkplatz in Höhe der Stiepeler Straße (Reinigungsklasse C1) als auch ein Fuß- und Radweg im gleichen Bereich (Klasse E1) neu klassifiziert werden. Zudem wird eine Stichstraße an der Wohlfahrtstraße bei den Hausnummern 195a/213a bis zur Wendefläche in die Reinigungsklasse B eingestuft.

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    Umstufungen wegen fehlender Gehwege

    Zwei bestehende Straßen erhalten teilweise neue Reinigungsklassen. Die Straße „Am Erlenkamp“ wird aufgeteilt: Während der Hauptbereich in Klasse B1 verbleibt, wird die Umfahrt von Haus Nr. 1 bis 37 in Klasse B heruntergestuft, da dort überwiegend keine Gehwege vorhanden sind.

    Ähnlich verhält es sich mit dem „Kuhlehof“: Der Abschnitt ohne die Hausnummern 8 bis Am Hülsebusch 37 bleibt in Klasse B1, der genannte Bereich wird aufgrund fehlender Gehwege in Klasse B eingestuft.

    Klarstellung bei Wohlfahrtstraße

    Bei der Wohlfahrtstraße wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Die Beschreibung der Stichstraße zwischen den Hausnummern 175a und 189b wird präzisiert und um den Hinweis „bis Sperrfläche (einschließlich)“ ergänzt, um deutlich zu machen, dass die Sperrfläche zum Reinigungsabschnitt gehört.

    Reinigungsklassen bestimmen Zuständigkeiten

    Das Straßenverzeichnis regelt, wer für die Reinigung von Fahrbahn und Gehwegen zuständig ist und wie oft diese erfolgen soll. Die Klassifizierung richtet sich nach der Verkehrsbedeutung, Bebauung, Nutzung und Frequentierung der jeweiligen Straße. Je nach Klasse sind entweder die Anlieger oder die Stadt für die Reinigung verantwortlich – von einmal wöchentlich bis zu sechsmal pro Woche.

  • Änderungen bei Straßenreinigung in Bochum-Südwest geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll über Änderungen am Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beraten. Mehrere Straßen werden in andere Reinigungsklassen eingestuft, ein Platz komplett aus dem Verzeichnis gestrichen.

    Umstufungen nach Überprüfungen

    Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt Änderungen für vier Straßen vor. Betroffen sind der Barlachweg, die Laarmannstraße, der Vogelbeerweg und die Welperstraße. Bei den ersten drei Straßen wurden nach Überprüfungen festgestellt, dass sie in wesentlichen Abschnitten keinen Gehweg haben. Diese Bereiche sollen daher in die Reinigungsklasse „B“ umgestuft werden, bei der keine Gehwegreinigung durch die Stadt vorgesehen ist.

    Die Welperstraße wurde im Bereich zwischen der Ettersheide und der Straße „Am Josephsschacht“ zu einer Mischfläche umgebaut, was ebenfalls eine Umstufung zur Folge hat.

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    Turmplatz wird gestrichen

    Der Turmplatz soll vollständig aus dem Straßenverzeichnis gelöscht werden. Die Widmung des Platzes wurde eingezogen, er soll zukünftig einer anderen Verwendung zugeführt werden.

    Antrag auf Reduzierung abgelehnt

    Anlieger der Pfarrer-Halbe-Straße hatten eine Reduzierung der Reinigungsklasse von B2 auf B1 beantragt. Die Verwaltung lehnt dies ab. Begründung: Die Straße verfügt über zahlreiche Parkplätze für Besucher der Markstraße, Anlieferbereiche von zwei Discountern und einem Drogeriemarkt und ist die Zufahrt zum Marktplatz, auf dem zweimal wöchentlich Wochenmarkt stattfindet.

    Reinigungsklassen bestimmen Zuständigkeiten

    Die Reinigungsklassen legen fest, wer für die Reinigung von Fahrbahn und Gehweg verantwortlich ist und wie oft gereinigt wird. Bei Klasse „B“ reinigt die Stadt einmal wöchentlich die Fahrbahn, die Anlieger sind für den Gehweg zuständig. Bei Klasse „B1“ übernimmt die Stadt sowohl Fahrbahn- als auch Gehwegreinigung einmal pro Woche.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät am 10. Dezember 2025 über die vorgeschlagenen Änderungen.

  • Bezirksvertretung Mitte soll über lokale Grillverbote entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Verwaltung legt die Entscheidung über Grillverbote in Parks und Grünanlagen in die Hände der Bezirksvertretungen. Nach gescheiterten Versuchen eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen die Bezirke nun eigenständig über Verbotszonen und zusätzliche Ausstattungen beschließen.

    Eigenständige Entscheidung der Bezirke

    Mit der Beschlussvorlage 20260428 überträgt das Umwelt- und Grünflächenamt der Bezirksvertretung Mitte die Verantwortung für das Grillgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Bezirksvertretung soll selbst entscheiden, welche öffentlichen Park- und Grünanlagen mit einem lokalen Grillverbot belegt werden und welche zusätzlichen Ausstattungen wie Abfallbehälter oder Absperrungen bereitgestellt werden.

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    Gescheitertes gesamtstädtisches Konzept

    Hintergrund ist das Scheitern eines geplanten gesamtstädtischen Grillkonzepts. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hatte im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines solchen Konzepts beauftragt. Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen nach einer Befragung im April 2025 fielen jedoch „sehr heterogen“ aus, zwei Bezirke antworteten gar nicht. Eine einheitliche Vorgehensweise konnte daher nicht abgeleitet werden.

    Zunehmende Konflikte durch Grillaktivitäten

    Die Verwaltung begründet das Vorgehen mit zunehmenden Konfliktsituationen rund um das Grillen in öffentlichen Anlagen. Anwohner und andere Parkbesucher beschweren sich über Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Mehrere Eingaben nach Gemeindeordnung forderten bereits Verbote des Grillens in Parks. Die bisherigen Bemühungen von Politik und Verwaltung hätten noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

    Finanzierung aus bezirklichen Mitteln

    Die Bezirksvertretungen müssen die finanziellen Mittel für zusätzliche Ausstattungen aus ihren eigenen Budgets aufbringen. Neben den Anschaffungskosten entstehen jährliche Folgekosten, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • Wattenscheid soll über lokale Grillverbote entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid erhält die Kompetenz, eigenständig über Grillverbote in Park- und Grünanlagen zu entscheiden. Die Verwaltung reagiert damit auf die gescheiterte Entwicklung eines stadtweiten Grillkonzepts und überträgt die Verantwortung an die örtlichen Gremien.

    Stadtweites Grillkonzept gescheitert

    Das ursprünglich geplante gesamtstädtische Grillkonzept für Bochum ist gescheitert. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) hatte die Verwaltung im Dezember 2024 mit der Entwicklung eines solchen Konzepts beauftragt. Dabei sollten alle Bezirksvertretungen maßgeblich eingebunden werden.

    Die Verwaltung hatte im April 2025 alle Bezirke um Mitarbeit gebeten, doch die Rückmeldungen fielen „sehr heterogen“ aus. Zwei Bezirksvertretungen gaben überhaupt keine Rückmeldung ab. Insgesamt sprachen sich die Bezirke gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sahen keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept.

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    Zunehmende Konflikte durch Grillaktivitäten

    Das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen führt nach Darstellung der Verwaltung zunehmend zu Konfliktsituationen. Anwohner und andere Nutzer der Anlagen beklagen sich über Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Mehrere Eingaben nach § 24 GO NRW fordern bereits ein Verbot des Grillens in Park- und Grünanlagen.

    Die bisherigen Bemühungen von Politik und Verwaltung zur Reduzierung der Missstände hätten „noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt“, heißt es in der Vorlage.

    Lokale Lösungen statt stadtweiter Regelung

    Da eine einheitliche stadtweite Lösung nicht möglich ist, sollen nun die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit handeln. Sie können sowohl lokale Grillverbote für besonders belastete Standorte beschließen als auch Verbesserungen der Ausstattung wie zusätzliche Abfallbehälter oder lokale Absperrungen vornehmen.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll am 3. März 2026 über entsprechende Maßnahmen entscheiden. Grillverbote müssten anschließend vom zuständigen Ausschuss bzw. Rat in die Bochumer Sicherheits- und Ordnungsverordnung (BoSVo) aufgenommen werden.

    Finanzierung durch Bezirksmittel

    Die Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen erfolgt aus den jeweiligen bezirklichen Mitteln. Neben den einmaligen Kosten für zusätzliche Ausstattungen entstehen jährliche Folgekosten, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter.

  • Stadtfeld wird aufgeforstet: Wald als Ausgleichsmaßnahme geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadt plant auf einem Feld zwischen Husacker und Engelsburger Straße in Wattenscheid die Anlage eines Waldes. Die Aufforstung dient als Ausgleichsmaßnahme für Waldverluste im Stadtgebiet. Aktuell laufen vorbereitende Bodenuntersuchungen.

    Stadt ist Eigentümerin des Feldes

    Wie das Umwelt- und Grünflächenamt auf eine Anfrage der UWG-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid mitteilte, ist die Stadt Eigentümerin der betroffenen Fläche. Es handelt sich um die Flurstücke 63, 155 und 158 der Gemarkung Eppendorf, Flur 1.

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    Aufforstung als Waldausgleich

    Auf allen drei Flurstücken plant die Stadt die Anlage eines Waldes. Die Aufforstung dient als Ausgleichsmaßnahme für baubedingte Waldverluste im Stadtgebiet gemäß den Bestimmungen des Landesforst- und Landesnaturschutzgesetzes.

    Bodenuntersuchungen vor Aufforstung

    Die aktuell auf dem Feld sichtbaren Holzpflöcke kennzeichnen Punkte für vorbereitende Bodenuntersuchungen. Konkret handelt es sich um Erkundungsbohrungen zur Kampfmittelsondierung und zur Prüfung auf bergbauliche Tagesöffnungen.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. März 2026 zur Kenntnis nehmen.