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Neues Naturschutzgebiet: Bebauungsplan für Kalwes/Grimberg soll beschlossen werden

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

Die Verwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan die Grundlage für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr schaffen. Dafür sollen Teile bestehender Universitätspläne aufgehoben werden.

Schutz für ökologisch wertvolle Flächen

Der Bebauungsplan Nr. 1031 „Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg“ umfasst zwei Teilbereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A liegt zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus, Teilbereich B befindet sich südwestlich der Straße Auf dem Kalwes angrenzend an das Waldgebiet Kalwes.

Ziel ist der Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vorhandenen Grünflächen. Die bewaldeten Ruhrsteilhänge des Kalwes und des Grimbergs sollen als 73 Hektar großes Naturschutzgebiet festgesetzt werden, um diese ökologisch wertvollen Flächen langfristig zu sichern.

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Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen

Derzeit stehen die Festsetzungen der rechtsgültigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ der beabsichtigten Unterschutzstellung entgegen. Für die Aufnahme in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet müssen die Flächen planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet oder als Freiflächen festgesetzt werden.

Der neue Bebauungsplan setzt den Teilbereich A (1,4 Hektar) als Wald und den Teilbereich B (0,9 Hektar) als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft fest.

Besondere Biotope betroffen

Beim Teilbereich A handelt es sich um eine Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand. Der Teilbereich B umfasst die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation.

Beratungsfolge

Die Bezirksvertretung Bochum-Süd berät am 9. December 2025 über die Vorlage, der Rat entscheidet am 18. Dezember 2025. Eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss ist für den 28. Januar 2026 vorgesehen.

Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden die entsprechenden Teilbereiche der bisherigen Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, wodurch die dort bestehenden Baurechte entfallen.

Unterlagen

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