Schlagwort: Rat

  • Verwaltung lehnt Vorschlag zur Verlosung von Haushaltsmitteln ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur zufälligen Verteilung von Haushaltsmitteln per Losverfahren zurückgewiesen. Rechtlich sei dies nicht möglich.

    Satirischer Antrag zur Haushaltsberatung

    Ratsmitglied Backs von Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 vorgeschlagen, die Kämmerei solle eine Verlosung der Haushaltsanmeldungen organisieren. Bei der „Dezember-Jahreshauptversammlung namens Haushaltssitzung“ sollten so lange zufällig Posten gezogen werden, bis der Finanzrahmen ausgereizt sei.

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    Begründung mit aktuellen Herausforderungen

    Als Begründung führte Backs die schwierige Haushaltslage der Stadt an. Durch hohe Verschuldung, völkerrechtswidrige Angriffskriege, Grundsteuerdeltas und nicht durch Bund oder Land finanzierte Projekte sei der Haushalt stark belastet. Der begrenzte Finanzrahmen werde zusätzlich durch Kosten- und Tarifsteigerungen reduziert.

    Die fachliche Bewertung verschiedener Anmeldungen aus den Fachreferaten setze die Politik unter zu hohen Druck und spiele wichtige Themen gegeneinander aus – „Bäume vs. Fahrradwege vs. Parkplätze“. Eine Auslosung böte eine „klare, faire und einvernehmliche Lösung“.

    Verwaltung verweist auf Rechtslage

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Johannes Olschowy erteilte dem Vorschlag eine klare Absage. Die Verlosung von Haushaltsmitteln sei weder in der Gemeindeordnung, der Kommunalhaushaltsverordnung noch in der Geschäftsordnung des Rates vorgesehen und damit nicht möglich.

    Änderungen am Haushaltsplanentwurf der Verwaltung seien durch die politischen Gremien nur über Anträge möglich, über die im Einzelfall abgestimmt werden müsse.

    Die Antwort wird dem Rat am 18. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung sieht bei neuer Grundsicherung keine zusätzlichen Hilfen vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt bereitet sich auf die ab Juli geltende verschärfte Grundsicherung vor, plant aber keine zusätzlichen Maßnahmen gegen mögliche soziale Folgen. Die Linke hatte nach den Auswirkungen der Gesetzesänderung gefragt.

    Schulungen für Jobcenter-Personal

    Die Verwaltung bereitet sich durch Schulungen des Jobcenter-Personals auf die neue Grundsicherung vor, die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Sämtliche Mitarbeitende in den operativen Bereichen werden über die Rechtsänderungen informiert, wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilte.

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    Keine zusätzlichen Beratungsangebote geplant

    Einen Austausch mit Wohlfahrtsverbänden speziell zu den Gesetzesänderungen hat nicht stattgefunden und ist auch nicht geplant. Die Verwaltung verweist darauf, dass bereits ein regelmäßiger Austausch mit sozialen Organisationen besteht, beispielsweise im „Runden Tisch Energiearmut“.

    Eine zusätzliche kostenlose städtische Sozialberatung wird nicht geprüft. Die Verwaltung begründet dies damit, dass bereits Beratungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch bestehen und eine umfassende Beratungsstruktur bei Behörden, Vereinen und Trägern existiere.

    Gesetzliche Verschärfungen

    Das neue Gesetz sieht vor, dass Geldleistungen bereits beim zweiten Versäumnis eines Jobcenter-Termins um 30 Prozent gemindert werden können. Bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch die Ablehnung von Förderkursen führt zu einer 30-prozentigen Kürzung für drei Monate.

    Schutzmaßnahmen im Gesetz

    Die Verwaltung hebt hervor, dass das Gesetz verschiedene Schutzmaßnahmen vorsieht:

    • Persönliche Anhörungen bei psychischen Erkrankungen oder anderen Anhaltspunkten
    • Schutz der Unterkunfts- und Heizungskosten vor Kürzungen
    • Weiterzahlung von einem Euro bei vollständiger Kürzung, um den Krankenversicherungsschutz zu erhalten
    • Bei Mehrpersonen-Haushalten werden die Unterkunftskosten auf andere Mitglieder aufgeteilt

    Bestehende Präventionsmaßnahmen

    Zusätzliche Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung verweist auf das bestehende Wohnungsnotfallhilfekonzept mit präventivem Fokus. Der Fachbereich wird über anstehende Räumungen informiert und kontaktiert betroffene Haushalte proaktiv. Das Beratungsangebot der Wohnungsnotfallhilfen steht mit offenen Sprechzeiten zur Verfügung.

    Georg Sondermann, Geschäftsführer des Jobcenters, wird in der Anfrage zitiert, dass er in den verschärften Sanktionen „echte Möglichkeiten und Chancen“ sieht und von „sozialer Fairness“ spricht.

  • Verwaltung informiert über Newroz-Feierlichkeiten am Ümminger See

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine AfD-Anfrage zu den Newroz-Feierlichkeiten am 21. März 2026 am Ümminger See geantwortet. Die Verwaltung stuft das Zusammentreffen nicht als genehmigte Veranstaltung ein, sondern als Nutzung der öffentlichen Park- und Grünanlage im Rahmen der Freizügigkeit.

    Keine offizielle Veranstaltung

    Die Stadtverwaltung stellt in ihrer Antwort klar, dass es sich bei den Newroz-Feierlichkeiten am Ümminger See weder um eine genehmigte oder angezeigte Veranstaltung noch um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes handelte. Die Besuchenden suchten den See zur normalen Nutzung der Park- und Grünanlage auf.

    Da es keine verantwortliche veranstaltende Person gab, lag auch keine Verpflichtung zur Erstellung von Verkehrs- und Sicherheitskonzepten vor. Im Gegensatz dazu fanden am 20. März 2026 genehmigte Newroz-Veranstaltungen auf dem Gelände der Zeche Holland sowie auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße statt.

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    Schwerpunkteinsatz von Ordnungsamt und Polizei

    Vom 20. bis 22. März 2026 führten Ordnungsamt und Polizei einen Schwerpunkteinsatz am Ümminger See durch. Die Straße Ümminger See wurde verkehrlich gesperrt, die Sperrung wurde aufgrund des Einsatzgeschehens von der Industriestraße Höhe Haus 39 bis 61 erweitert.

    Keine zusätzlichen Kosten entstanden

    Die eingesetzten Kräfte der Stadtverwaltung und der Polizei befanden sich im regulären Dienst. Zusätzliche Kosten sind weder durch Personal noch durch Materialien angefallen.

    Vermüllung und beanspruchte Wiese festgestellt

    Nach den Feierlichkeiten konnten keine Beschädigungen am neu gestalteten Ümminger See festgestellt werden. Die ordnungsbehördlich festgestellte Situation belief sich hauptsächlich auf Vermüllung sowie eine stärker beanspruchte Wiese.

    Bezirksverwaltung äußert sich nicht zu Maßnahmen

    Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Bewältigung der bekannten Probleme teilte die Verwaltung mit, dass seitens der Bezirksverwaltungsstelle Ost keine Aussagen zu konkreten Maßnahmen, Bewertungen der Situation oder zukünftigen Planungen getroffen werden können.

  • Verwaltung sieht keine Handhabe gegen Sportwettenwerbung im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung lehnt eine Reglementierung von Sportwettenwerbung in städtischen Sportstätten ab. Beim Ruhrstadion fehle der Stadt die rechtliche Zuständigkeit, bei anderen Anlagen sei solche Werbung grundsätzlich zulässig.

    Die Ratsgruppe Die Stadtgestalter/Volt hatte sich kritisch zur neuen Premiumpartnerschaft des VfL Bochum mit einem Sportwettenanbieter geäußert und Möglichkeiten zur Untersagung entsprechender Werbung erfragt. Die Verwaltung sieht jedoch keine rechtlichen Spielräume für Beschränkungen.

    Pachtvertrag beschränkt städtischen Einfluss

    Für das Ruhrstadion bestehen zwischen der städtischen Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) und dem VfL Bochum klare vertragliche Regelungen. Der Pachtvertrag sieht vor, dass für „normale“ Vermarktungsverträge einschließlich Banden- und Flächenwerbung keine vorherige Abstimmung mit der BoSB erforderlich ist.

    Die städtische Tochtergesellschaft prüft oder genehmigt keine Werbeverträge des Vereins. Lediglich bei der Benennung des Stadions oder einzelner Gebäudeteile muss der VfL das Einvernehmen mit der BoSB herstellen.

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    Sportwettenwerbung grundsätzlich zulässig

    Nach Einschätzung der Verwaltung ist Sportwetten- und Glücksspielwerbung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt. An städtischen Sportanlagen wird lediglich darauf geachtet, dass Werbung den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

    Spezielle Regelungen, die bestimmte Branchen wie Sportwetten- oder Glücksspielanbieter von der Werbung auf städtischen Sportstätten ausschließen, existieren nicht.

    Keine Beschlussvorlage geplant

    Eine Beschlussvorlage zur Reglementierung von Sportwettenwerbung wird die Verwaltung nicht erarbeiten. Beim Ruhrstadion ergebe sich dies aus den bestehenden vertraglichen Grundlagen und der Zuständigkeitsverteilung. Für andere städtische Sportanlagen bestehe aufgrund der grundsätzlichen Zulässigkeit solcher Werbung keine Notwendigkeit für gesonderte Regelungen.

    Keine Daten zu Wettsüchtigen vorhanden

    Auf die Frage nach der Anzahl wettsüchtiger Personen in der Stadt konnte die Verwaltung keine Angaben machen. Belastbare Zahlen lägen nicht vor. Auch über die Inanspruchnahme von Hilfs- und Beratungsstellen durch Menschen mit Spiel- oder Wettsucht in den vergangenen drei Jahren verfügt die Stadt über keine Daten.

    Die Stadtgestalter/Volt hatten in ihrer Anfrage auf das hohe Suchtpotenzial von Online-Sportwetten hingewiesen und kritisiert, dass die Stadt einerseits das Angebot an Sportwetten reduzieren wolle, andererseits aber entsprechende Werbung im städtischen Stadion ermögliche.

  • E-Scooter in Bochum: Verwaltung beantwortet Fragen zu Sicherheit und Regulierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat detailliert auf eine AfD-Anfrage zu E-Scootern geantwortet. Derzeit sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Stadtgebiet aktiv. 2025 ereigneten sich 77 Unfälle mit 66 Verletzten, hauptsächlich durch falsches Fahren auf Gehwegen und Alkoholeinfluss.

    Aktuelle Situation der E-Scooter

    Im Stadtgebiet Bochum sind derzeit insgesamt 2.500 E-Scooter von vier verschiedenen Anbietern im Einsatz. Alle Anbieter verfügen über eine gültige Sondernutzungserlaubnis. Die Verwaltung hat umfangreiche Auflagen für die Betreiber festgelegt, die bestimmte Bereiche für das Bereitstellen und Abstellen der Fahrzeuge ausschließen.

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    Unfallstatistik zeigt Problembereiche auf

    Die Polizeistatistik für 2025 weist 77 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern aus, bei denen 66 Personen verletzt wurden. Als Hauptunfallursachen identifizierte die Polizei:

    • Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z.B. Gehweg, Radweg)
    • Alkoholeinfluss
    • Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
    • Sonstiges Fehlverhalten

    Ordnungswidrigkeiten und Beschwerden

    Die Stadt Bochum bearbeitete 2025 insgesamt 72 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit E-Scootern. Aus Erfahrung der Verwaltung konzentrieren sich Bürgerbeschwerden hauptsächlich auf:

    • Falsch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen
    • Herumliegende E-Scooter auf Grünflächen
    • Nicht betriebsbereite E-Scooter

    Umfangreiche Verbotszonen definiert

    Das Bereitstellen von E-Scootern sowie der Beginn und die Beendung des Mietvorgangs ist in zahlreichen Bereichen ausgeschlossen, darunter Park- und Grünflächen, Fußgängerzonen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und gemeinsame Rad-/Gehwege mit weniger als 2,5 Meter Breite. Zusätzlich wurden sechs feste Abstellflächen im Innenstadtbereich eingerichtet.

    Finanzielle Bilanz der Stadt

    Seit März 2025 erzielte die Stadt durch Sondernutzungsgebühren rund 95.000 Euro. Aus Verwarn- und Bußgeldern kamen weitere 9.950 Euro zusammen. Die Verwaltung entfernt selbst keine falsch abgestellten E-Scooter, sondern kontaktiert bei Beschwerden die jeweiligen Anbieter.

    Bewertung und Ausblick

    Bezüglich der Entscheidung Gelsenkirchens, E-Scooter zeitweise zu verbieten, will die Verwaltung eine abschließende gerichtliche Entscheidung abwarten. Gleichzeitig arbeitet sie an einem E-Scooter-Konzept, das unter anderem die Ausweitung fester Abstellflächen vorsieht.

    Die Verwaltung bewertet den Einfluss der E-Scooter auf Stadtbild und Barrierefreiheit als „problembehaftet“, bemüht sich jedoch, negative Auswirkungen zu minimieren, ohne das Angebot komplett zu untersagen. Im städtischen Nachhaltigkeitskonzept spielen E-Scooter keine signifikante Rolle.

  • Sitzung des Rates am 18. Juni

    Sitzung des Rates am 18. Juni

    Der Rat tagt am 18. Juni von 12:00 bis 18:00 Uhr. In diesem Beitrag bilden wir die Tagesordnung ab und verlinken die entsprechenden Beiträge im Ratskompass sowie die Vorlage im Ratsinformationssystem.

    Letztes Update vom 18. Juni 2026

    Hinweis: Diese Übersicht entsteht automatisch aus dem OParl-Datenfeed des Bochumer Ratsinformationssystems und kann von der formellen Einladung abweichen.

    1.1. Neufassung Geschäftsordnung Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Die Stadtverwaltung hat eine überarbeitete Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Neufassung soll am 18. Juni vom Rat beschlossen werden und beinhaltet Anpassungen bei Versand, Wahlen und Redeordnungen.

    1.1.1. Neufassung Geschäftsordnung Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ – Änderungsantrag der Gruppen „UWG Freie Bürger-BSW“ und „Stadtgestalter/Volt“ –

    Die Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW und STADTGESTALTER/Volt beantragen, das Vorschlagsrecht für die Mitgliedschaft im Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ auf Ratsgruppen auszuweiten. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.

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    1.2. Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Leben im Alter

    Der Rat soll am 18. Juni über eine überarbeitete Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter entscheiden. Die Neufassung enthält redaktionelle Korrekturen und modernisiert verschiedene Verfahrensabläufe.

    1.2.1. Änderung der Geschäftsordnung des Beirats Leben im Alter – Änderungsantrag der Gruppen „UWG Freie Bürger-BSW“ und „Stadtgestalter/Volt“ –

    Die Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW und STADTGESTALTER/Volt beantragen, die Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“ zu ändern. Konkret sollen künftig nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppen im Rat ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Beirats erhalten.

    1.3. Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft; hier: vollständige Abtretung der Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund

    Die Stadt Bochum gibt ihre komplette Beteiligung an der ecce – european centre for creative economy GmbH ab. Dortmund übernimmt alle Gesellschaftsanteile und will die Gesellschaft neu ausrichten.

    1.4. Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalmaßnahme Harpener Straße.

    Die Stadt benötigt außerplanmäßig 1,1 Millionen Euro für die Erneuerung der Abwasserinfrastruktur in der Harpener Straße. Die über 100 Jahre alte „Abwassertreppe“ verursacht Umweltprobleme durch austretendes Schmutzwasser.

    1.5. Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 Ordnungsangelegenheiten im Budget des Ordnungsamts.

    Die Verwaltung beantragt zusätzliche Haushaltsmittel für das Tierheim Bochum, da die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren deutlich gestiegen sind. Der Mehrbedarf entsteht durch höhere Fallzahlen, gestiegene Personal- und Betriebskosten sowie neue Bauvorhaben.

    1.5.1. Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 Ordnungsangelegenheiten im Budget des Ordnungsamts – Änderungsantrag der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ –

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine dauerhaft gesicherte und vertraglich geregelte Finanzierung des Tierheims des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. abzielt.

    1.6. Ruhr:HUB GmbH; hier: Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch die Wirtschafts-EntwicklungsGesellschaft Bochum mbH und rückwirkende Verschmelzung der Ruhr:HUB GmbH auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01.01.2026

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum übernimmt alle Anteile der Ruhr:HUB GmbH von den anderen Gesellschaftern und verschmilzt die Gesellschaft anschließend rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum. Der Grund: Die bisherige Landesförderung ist weggefallen.

    1.7. Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2024

    Die Verwaltung hat den Entwurf des Gesamtabschlusses 2024 vorgelegt. Der Konzern Stadt Bochum mit allen Beteiligungsunternehmen schließt mit einem Gesamtjahresüberschuss von 142,44 Millionen Euro ab. Das Gesamtvermögen beträgt 8,37 Milliarden Euro.

    1.8. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)

    Die Stadt Bochum ermöglicht am 30. August 2026 einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Linden anlässlich der traditionellen „Lindener Meile“. Die Geschäfte im Kernbereich um die Hattinger Straße dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen.

    1.9. Änderung der Entgeltregelung der Stadt Bochum, hier: Musikschule

    Die Musikschule Bochum plant zum 1. August 2026 eine durchschnittliche Entgelterhöhung von 12 Prozent. Gleichzeitig soll die Sozialermäßigung ausgeweitet und eine neue Ermäßigung für Geringverdienende eingeführt werden.

    1.10. Änderung der Schulordnung der Musikschule zum 01.08.2026

    Die Musikschule Bochum erhält zum August 2026 eine überarbeitete Schulordnung. Die Änderungen betreffen vor allem Online-Anmeldungen, flexiblere Kündigungsfristen und neue Regelungen für Vertretungsunterricht.

    1.11. Einrichtung des Bildungsganges Notarfachangestellte/r am Klaus-Steilmann-Berufskolleg (KSBK) (Schulnr. 180889)

    Die Stadt Bochum plant die Einrichtung des Bildungsgangs „Notarfachangestellte/r“ am Klaus-Steilmann-Berufskolleg. Der dreijährige Teilzeit-Bildungsgang soll zum 1. August 2026 starten und wird als hybrides Lernkonzept mit 60 Prozent Präsenz- und 40 Prozent Distanzunterricht angeboten.

    1.12. Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor Süd

    Die Verwaltung schlägt vor, das geplante elfte Gymnasium nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße zu errichten, sondern am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Der Neubau soll in mehreren Schritten entstehen und rund 90 Millionen Euro kosten.

    1.12.1. Beschlussvorschlag für den neuen Standort des 11. Gymnasiums Am Kulturgleis/City-Tor Süd – Hier: Änderungsantrag der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ –

    Die Stadtgestalter wollen den geplanten Schulstandort am City-Tor Süd verhindern und stattdessen alternative Standorte für das 11. Gymnasium prüfen lassen. In einem Änderungsantrag sprechen sie sich für eine andere Nutzung der Fläche aus.

    1.13. Errichtung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2027/28 am Standort City-Tor Süd/ Am Kulturgleis

    Die Stadt Bochum will zum Schuljahr 2027/28 ein elftes Gymnasium errichten. Der Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis soll sowohl für eine Interimslösung als auch dauerhaft als Schulstandort dienen. Eine Prognose zeigt steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen.

    1.14. Neubau einer Parkanlage mit Sportangeboten am „City Tor Süd“

    Die Stadt benötigt für den Neubau der Parkanlage „City Tor Süd“ zusätzliche 552.000 Euro aus städtischen Mitteln. Die Gesamtkosten sind von ursprünglich 2,98 Millionen auf 3,53 Millionen Euro gestiegen. Der Stadtrat soll der erhöhten Finanzierung zustimmen.

    1.15. Bebauungsplan Nr. 1010 – Hattinger Straße / Hinter der Kiste – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen

    Der Rat soll am 18. Juni den Bebauungsplan Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ beschließen. Auf dem 2,5 Hektar großen Areal zwischen bestehenden Wohngebieten in Bochum-Linden sind rund 100 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant.

    1.16. Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen

    Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

    1.16.1. Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen – Änderungsantrag der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ –

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1027 „Sportpark Feldmark“ eingebracht. Der Antrag sieht vor, das Projekt auf einen Radsportpark zu konzentrieren und auf mehrere ursprünglich geplante Einrichtungen zu verzichten.

    1.17. Sportanlage Erbstollen – Funktionale Aufwertung und Umbau zu einem Kunstrasenplatz

    Die Stadt will die Sportanlage Erbstollen im Stadtbezirk Südwest grundlegend modernisieren. Neben einem neuen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung müssen auch Untergrundprobleme behoben werden. Die Gesamtkosten steigen auf 3,2 Millionen Euro.

    1.18. Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum

    Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.

    1.18.1. Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum – Änderungsantrag der Fraktion „Die Linke im Rat“ –

    Die Linksfraktion im Bochumer Stadtrat beantragt eine grundlegende Änderung des geplanten Auslaufens des Steckersolar-Förderprogramms. Statt der Beendigung soll das Programm gezielt auf Haushalte mit geringem Einkommen ausgerichtet und intensiviert werden.

    2.1.1. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates – Antrag der Fraktion „Die SPD im Rat“ –

    Die SPD-Fraktion schlägt sechs sachkundige Bürgerinnen und Bürger für die beratende Mitarbeit in den Fachausschüssen des Rates vor. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni behandelt werden.

    2.1.2. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates – Antrag der CDU-Fraktion –

    Die CDU-Fraktion schlägt dem Rat sieben sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zur beratenden Mitarbeit in den Fachausschüssen vor. Die Beratung soll in der Ratssitzung am 18. Juni erfolgen.

    2.1.3. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates – Antrag der Fraktion „Die Grünen im Rat“ –

    Die Grünen-Fraktion beantragt die Benennung von sieben sachkundigen Einwohnern in verschiedene Fachausschüsse des Rates. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni behandelt werden.

    2.1.4. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Antrag der Fraktion „Die SPD im Rat“ –

    Die SPD-Fraktion schlägt fünf sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für eine beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor. Darunter sind Vertreter von AWO, Diakonie und DGB.

    2.1.5. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – aktualisierter Antrag der CDU-Fraktion –

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, drei sachkundige Einwohner beratend in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu wählen. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.

    2.1.6. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Antrag der Fraktion „Die Grünen im Rat“, Fraktion „Die Linke im Rat“, Gruppe „FDP-UWG:WAT“ –

    Die Grünen, Die Linke und FDP-UWG: WAT haben gemeinsam einen Antrag zur Besetzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit sachkundigen Einwohnern eingereicht. Vier Personen sollen als beratende Mitglieder gewählt werden.

    2.1.7. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates hier: Ausschuss für Schule und Bildung – Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne –

    Drei Fraktionen beantragen gemeinsam die Berufung von sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ausschuss für Schule und Bildung. Neben allgemeinen sachkundigen Bürgern sollen auch Vertreter der Kirchen und Schulen beratend mitwirken.

    2.1.8. Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates – Änderungsantrag der AfD-Fraktion –

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Besetzung von Fachausschüssen eingereicht. Für sieben Ausschüsse werden beratende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf die 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026.

    2.2. Umbesetzung im „Ausschuss für Kultur und Tourismus“

    Die SPD-Fraktion schlägt dem Rat personelle Veränderungen im Ausschuss für Kultur und Tourismus vor. Alice Grzybowski soll von der ordentlichen zur stellvertretenden Mitgliedschaft wechseln, während Jens Matheuszik als sachkundiger Bürger ordentliches Mitglied werden soll.

    2.3. Benennung von weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürgerin in die Fachausschüsse des Rates

    Die CDU-Fraktion schlägt dem Rat vor, einen weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zu berufen. Der Antrag soll am 18. Juni 2026 behandelt werden.

    2.4. Ziele für den Haushalt 2027 ff.

    Die Fraktionen von SPD und Grünen haben einen umfassenden Antrag mit Zielsetzungen für die kommenden Haushalte eingereicht. Der Katalog sieht sowohl Kürzungen als auch Prioritätensetzungen vor und reagiert auf die angespannte Finanzlage der Stadt.

    2.4.1. Ziele für den Haushalt 2027 ff. – Änderungsantrag der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ –

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zu den Haushaltszielen 2027 ff. eingebracht. Der Antrag umfasst Forderungen zur Haushaltsaufstellung, Klimapolitik, Schulen und einer weitreichenden Verwaltungsreform im Ruhrgebietsverbund.

    2.5. Eckwerte zum Haushalt 2027

    Die CDU-Fraktion im Bochumer Stadtrat hat einen umfassenden Antrag zu den Eckwerten des kommenden Haushalts 2027 vorgelegt. Der Antrag umfasst drei Schwerpunktbereiche: Modernisierung der Verwaltung, Sicherung von Infrastruktur und Stadtentwicklung sowie Optimierung von Sicherheit und Ordnung.

    2.6. Bochum bürgerfreundlicher und zukunftsfähig gestalten – Entbürokratisierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit als gemeinsame Schwerpunkte

    CDU, SPD, Grüne und UWG fordern gemeinsam eine strategische Schwerpunktsetzung auf Entbürokratisierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit im Haushalt 2027. Die Verwaltung soll jährlich über Fortschritte berichten und bis 2030 eine Zielplanung vorlegen.

    2.7. Austritt der Stadt Bochum aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ und Aufhebung des Beschlusses zur freiwilligen Zusatzaufnahme von Migranten auf kommunaler Ebene

    Die AfD-Fraktion im Rat fordert den sofortigen Austritt der Stadt aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ und die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses von 2019. Der Antrag zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 kritisiert die bisherige Migrationspolitik als reine Symbolpolitik ohne praktische Umsetzung.

    3.1. GELSENWASSER AG hier: Gründung der Infrastrukturgesellschaft Münsterland GmbH & Co. KG

    Die Gelsenwasser AG plant die Gründung einer neuen Infrastrukturgesellschaft im Münsterland. Da die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke mehrheitlich an Gelsenwasser beteiligt sind, müssen beide Stadträte der Gründung zustimmen.

    3.2. GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG

    Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Verwaltung informiert über die erforderlichen Schritte.

    3.3. GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Unna Wasser & Mehr GmbH

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH plant eine Erweiterung ihres Unternehmensgegenstands um die Aufgabe der Stromnetzbetreiberrolle. Da die Gelsenwasser AG als Gesellschafter mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beteiligt ist, müssen die Räte der Städte Bochum und Dortmund über die Änderung des Gesellschaftsvertrags informiert werden.

    3.4. Bestellung zur 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten

    Die Stadt Bochum besetzt die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu. Die Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

    3.5. Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Bochum

    Die Verwaltung informiert über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2024. Der 25. Beteiligungsbericht umfasst rechtliche und wirtschaftliche Daten aller unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2024.

    3.6. Bebauungsplan statt Baugenehmigung

    3.7. Beidseitiges Parken an der Kreuzstraße im Bereich des Bermudadreiecks?

    Die Stadtverwaltung hält die derzeitigen Kontrollen des Parkverbots in der Kreuzstraße im Bermudadreieck für ausreichend. Eine Ausweitung der Überwachung ist nach Angaben des Tiefbauamts derzeit nicht vorgesehen, obwohl die CDU-Fraktion Probleme mit illegalen Parkern sieht.

    3.8. Defekte Rolltreppen an U-Bahn-Stationen in Bochum

    Die Verwaltung beantwortet eine CDU-Anfrage zu längerfristigen Ausfällen von Rolltreppen an U-Bahn-Stationen. Die geplante Reparatur am Bermudadreieck/Musikforum verschiebt sich bis ins vierte Quartal 2026.

    3.9. „Ruhrstadion für alle“ – Mehr Barrierefreiheit im Zuge der Sanierung schaffen

    Die Stadt plant im Rahmen der 70-Millionen-Euro-Sanierung des Ruhrstadions verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Eine „Toilette für alle“ und ein Rückzugsraum für Menschen mit Autismus sind bereits eingeplant.

    3.10. Containerunterkunft Kemnader Straße 437 in Bochum-Stiepel – Beschlussgrundlage, Kostenentwicklung und aktuelle Bedarfslage

    Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Containerunterkunft für Geflüchtete an der Kemnader Straße beantwortet. Die Fraktion kritisierte fehlende Transparenz bei der Umsetzung, die Verwaltung sieht alle rechtlichen Vorgaben eingehalten.

    3.11. Parkplätze ohne Ladesäule für Elektrofahrzeuge

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zur Ausweisung von Elektrofahrzeug-Stellplätzen ohne Ladeinfrastruktur. 26 solcher Parkplätze sollen zeitnah zurückgebaut werden.

    3.12. Carsharing Parkplätze Herner Str. 365

    Die Stadtverwaltung sieht keine Alternative zum umstrittenen Carsharing-Standort in Riemke. Trotz Kritik von Gewerbetreibenden an der Herner Straße 365 sollen die zwei Stellplätze nicht verlegt werden.

    3.13. Finanzielle Auswirkungen der geplanten Entlastungsprämie 2026 auf den Haushalt der Stadt Bochum sowie Entlastungsprämie für städtische Beschäftigte

    Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit mehr, Fragen zur geplanten Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für städtische Beschäftigte zu beantworten. Der Bundesrat hat die Einführung der steuer- und abgabenfreien Prämie abgelehnt, weshalb keine rechtliche Grundlage für deren Auszahlung besteht.

    3.14. Mobilfunkversorgung und Notruffähigkeit in der Tiefgarage P3 Rathaus (BVZ) und weiteren Innenstadtparkhäusern

    Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass in der Tiefgarage P3 Rathaus am Westring kein Mobilfunkempfang besteht. Auf eine entsprechende CDU-Anfrage zur Notruffähigkeit in städtischen Parkhäusern verwies die Verwaltung auf alternative Sicherheitsmaßnahmen und lehnte eine flächendeckende Mobilfunkversorgung als Mindeststandard ab.

    3.15. Diebstahl einer Bronzeskulptur vor der Stadthalle Wattenscheid

    Eine etwa 500 Kilogramm schwere kinetische Bronzeplastik von Werner Habig wurde Mitte April vor der Stadthalle Wattenscheid gestohlen. Die Stadt bewertet den Verlust des kunsthistorisch bedeutsamen Werks als sehr bedauerlich, plant aber derzeit keinen Ersatz.

    3.16. Politische Parolen an der Gesamtschule Bochum-Mitte

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu politischen Graffiti an der Gesamtschule Bochum-Mitte geantwortet. Die Schmierereien, die zu einem Schülerstreik gegen das Wehrdienstmodernisierungsgesetz aufriefen, wurden mittlerweile entfernt.

    3.17. Kurz nach der Eröffnung wird die Opeltrasse bereits wieder gesperrt – Gab es einen Planungsfehler?

    Die Stadt Bochum hat auf Vorwürfe der AfD-Fraktion reagiert, wonach die Sperrung der erst im Dezember eröffneten Opeltrasse auf einen Planungsfehler zurückzuführen sei. Die Verwaltung weist die Kritik zurück und erklärt die Hintergründe der notwendigen Bauarbeiten.

    3.18. Parkmöglichkeiten in der Bochumer Innenstadt für Berufspendler sowie Auswirkungen für Einzelhändler durch den Wegfall von öffentlichen Parkplätzen

    Die Stadt beantwortet eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Parkmöglichkeiten in der Bochumer Innenstadt. Dabei geht es um die Auswirkungen auf Berufspendler und den Einzelhandel durch veränderte Parkraumsituation.

    3.19. Möglichkeiten zur Untersagung von Sportwettenwerbung im Ruhrstadion prüfen

    Die Stadtverwaltung lehnt eine Reglementierung von Sportwettenwerbung in städtischen Sportstätten ab. Beim Ruhrstadion fehle der Stadt die rechtliche Zuständigkeit, bei anderen Anlagen sei solche Werbung grundsätzlich zulässig.

    3.20. Soziale Konsequenzen der neuen Grundsicherung

    Die Stadt bereitet sich auf die ab Juli geltende verschärfte Grundsicherung vor, plant aber keine zusätzlichen Maßnahmen gegen mögliche soziale Folgen. Die Linke hatte nach den Auswirkungen der Gesetzesänderung gefragt.

    3.21. Stand und Weiterentwicklung der Defibrillator-Infrastruktur in Bochum

    Die Stadtverwaltung hat sieben Fragen der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand der Defibrillator-Versorgung und der Initiative „Bochum rettet Leben – Stadt mit Herz“ beantwortet. Aktuell sind 189 Laien-Defibrillatoren beim Gesundheitsamt gemeldet.

    3.22. Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2026

    Die Stadtverwaltung erwartet für das laufende Jahr ein deutlich höheres Defizit als ursprünglich geplant. Auf Basis der Zahlen des ersten Quartals verschlechtert sich das prognostizierte Jahresergebnis um 44,1 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz.

    3.23. Verbot von E-Scootern in Bochum

    Die Stadt Bochum hat detailliert auf eine AfD-Anfrage zu E-Scootern geantwortet. Derzeit sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Stadtgebiet aktiv. 2025 ereigneten sich 77 Unfälle mit 66 Verletzten, hauptsächlich durch falsches Fahren auf Gehwegen und Alkoholeinfluss.

    3.24. Newroz Kurdenfest am Ümminger See

    Die Stadt Bochum hat auf eine AfD-Anfrage zu den Newroz-Feierlichkeiten am 21. März 2026 am Ümminger See geantwortet. Die Verwaltung stuft das Zusammentreffen nicht als genehmigte Veranstaltung ein, sondern als Nutzung der öffentlichen Park- und Grünanlage im Rahmen der Freizügigkeit.

    3.25. Kosten für das Haus des Wissens und Bewirtschaftungsverfügung

    Die Stadt hat eine Anfrage der UWG Freie Bürger-BSW zu den Kosten für das Haus des Wissens beantwortet. Trotz verschärfter Haushaltslage und restriktiver Bewirtschaftungsverfügung seien die Vergaben rechtlich zulässig, da es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme handele.

    3.26. Abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen

    Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe der CDU-Fraktion zurück, wonach abgeschlossene Absperrpfosten in Kleingartenanlagen den Rettungsdienst behinderten. Alle Rettungswagen seien mit Bolzenschneidern ausgestattet, der kritisierte Einsatz sei anders verlaufen als dargestellt.

    3.27. Verlosung von Haushaltsmitteln

    Die Stadtverwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur zufälligen Verteilung von Haushaltsmitteln per Losverfahren zurückgewiesen. Rechtlich sei dies nicht möglich.

    4.1. Beitrag der Sanierung des Ruhrstadions zur Klimaneutralität

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt erkundigt sich in einer Anfrage nach den Klimaschutzmaßnahmen bei der geplanten Sanierung des Ruhrstadions. Dabei geht es um Nachhaltigkeit, CO2-Emissionen und den Einsatz recycelter Baustoffe.

    4.2. Multifunktionsbunker und Schwengelpumpen für den Ernstfall

    Die PARTEI Bochum hat eine Anfrage zum Bevölkerungsschutz in der Stadt gestellt. Arnim Backs möchte wissen, wie Bochum von den geplanten Bundesmitteln für den Katastrophenschutz profitieren kann und wie es um die Bunkerstruktur und Notversorgung mit Trinkwasser steht.

    4.3. Einführung einer Nahverkehrsabgabe

    Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum erkundigt sich bei der Verwaltung nach Möglichkeiten zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe als zusätzliche Finanzierungsquelle für den öffentlichen Nahverkehr. In einer Anfrage zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 werden drei konkrete Fragen zur Bewertung und möglichen Umsetzung gestellt.

    4.4. Kanalbaumaßnahmen

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Rat hinterfragt massive Budgeterhöhungen bei vier Kanalbauvorhaben. Die ursprünglich geplanten Kosten haben sich zum Teil verdreifacht – von 3,3 Millionen auf 9,4 Millionen Euro bei der Eppendorfer Straße.

    4.5. Feuchtigkeit im Keller der Friederikaschule

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW fragt die Stadtverwaltung nach dem Ausmaß und den Ursachen von Feuchtigkeitserscheinungen im Kellerbereich der Friederikaschule. Auslöser ist ein möglicher Zusammenhang mit laufenden Fassadensanierungsarbeiten.

    4.6. Umsetzungsstand Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen an Bochumer Schulen

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW fragt in einer Anfrage zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 nach dem aktuellen Umsetzungsstand der im Radverkehrskonzept und in der Nachhaltigkeitsstrategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung von Fahrradabstellanlagen an Schulen – und thematisiert erstmals auch den wachsenden Bedarf an Stellflächen für E-Scooter.

    4.7. Baumfällungen und Kosten der Kompensationsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt richtet zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Thema sind die bereits vor dem Satzungsbeschluss erfolgten Baumfällungen am Walter-Lohmann-Ring im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark sowie die damit verbundenen Kompensationskosten von rund 2,6 Millionen Euro.

    4.8. Parkplätze ohne Ladesäule für Elektrofahrzeuge – Nachfrage

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum stellt Nachfragen zur Verwaltungsantwort über 26 Elektro-Parkplätze, die ohne Ladesäule ausgewiesen wurden. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs will wissen, welche Kosten für Planung, Auszeichnung und möglichen Rückbau entstanden sind.

    4.9. Schutz kommunaler PV- und Solaranlagen vor Ausspähung und Cyberangriffen

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum Schutz kommunaler Photovoltaik- und Solaranlagen vor Ausspähung und Cyberangriffen gestellt. Dr. Benedikt Gräfingholt richtet acht Fragen an Oberbürgermeister Jörg Lukat, die in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden sollen.

    Fediverse-Reaktionen
  • Gestohlene Bronzeskulptur vor Stadthalle Wattenscheid: Verwaltung sieht keine Pläne für Ersatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Eine etwa 500 Kilogramm schwere kinetische Bronzeplastik von Werner Habig wurde Mitte April vor der Stadthalle Wattenscheid gestohlen. Die Stadt bewertet den Verlust des kunsthistorisch bedeutsamen Werks als sehr bedauerlich, plant aber derzeit keinen Ersatz.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 Fragen zum Diebstahl der Bronzeskulptur gestellt, die am 16. oder 17. April 2026 entwendet worden war. Das Kunstmuseum antwortete nun auf die Anfrage der Christdemokraten.

    Keine Erkenntnisse zum Tathergang

    Zum genauen Ablauf des Diebstahls kann die Verwaltung keine Angaben machen. Das Kunstmuseum ist nach eigenen Angaben nicht in die polizeilichen Ermittlungen eingebunden und hat über den genauen Tathergang keine Kenntnis. Auch zu möglichen Zeugenhinweisen liegen der Kulturverwaltung keine Informationen vor.

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    Skulptur war in Steinsockel eingelassen

    Die gestohlene kinetische Bronzeplastik wog etwa 500 Kilogramm und war in einen steinernen Sockel eingelassen. Trotz dieser Sicherung gelang es den unbekannten Tätern, das schwere Kunstwerk zu entwenden.

    Kunsthistorisch bedeutsames Werk aus den 1960er Jahren

    Die Kulturverwaltung stuft den Verlust als sehr bedauerlich ein. Bei der Plastik aus den frühen 1960er Jahren handelte es sich um eines der ersten Werke konkreter Kunst in Bochum und eines der ersten kinetischen Objekte in der Stadt.

    Der Schöpfer Werner Habig war Absolvent der Düsseldorfer Kunstakademie und dort Schüler von Zoltan Székessy. Er arbeitete als Maler und Bildhauer und war Kunsterzieher am Wattenscheider Jungengymnasium. Die Plastik wurde 2008 umfangreich restauriert.

    Keine Pläne für neue Skulptur

    Auf die Frage der CDU-Fraktion, ob bereits Pläne für die Errichtung einer neuen Skulptur existieren, möglicherweise in Zusammenarbeit mit Kunstlehrerinnen und -lehrern der Märkischen Schule, antwortete die Verwaltung mit einem knappen „Nein“.

  • Verwaltung bestätigt fehlenden Mobilfunkempfang in Tiefgarage P3 Rathaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass in der Tiefgarage P3 Rathaus am Westring kein Mobilfunkempfang besteht. Auf eine entsprechende CDU-Anfrage zur Notruffähigkeit in städtischen Parkhäusern verwies die Verwaltung auf alternative Sicherheitsmaßnahmen und lehnte eine flächendeckende Mobilfunkversorgung als Mindeststandard ab.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 auf das Problem aufmerksam gemacht, dass Nutzer der Tiefgarage P3 Rathaus (BVZ) am Westring bereits bei der Einfahrt vollständig den Mobilfunkempfang verlieren. Dr. Benedikt Gräfingholt kritisierte, dass dadurch im Ernstfall keine Notrufe über 112 oder 110 abgesetzt werden könnten.

    Mobilfunkversorgung nur in Hochgaragen zuverlässig

    Die Verwaltung bestätigte nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) den fehlenden Mobilfunkempfang in der Tiefgarage P3. Auch in den übrigen städtischen Tiefgaragen P1 bis P9 ist laut Antwort kein Mobilfunkempfang möglich. Zuverlässigen Empfang gibt es nur in den Hochgaragen P5 Brückstraße, P7 Kurt-Schumacher-Platz und P8 Konrad-Adenauer-Platz.

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    Alternative Notrufsysteme vorhanden

    Als Ersatz für die fehlende Mobilfunkversorgung verwies die Verwaltung auf bereits installierte Sicherheitsmaßnahmen:

    • Notrufmelder im Bereich der Frauenstellplätze, die direkt die Aufsicht alarmieren
    • Sicherheitsdienst mit mobilfunkunabhängiger Funkgeräteausstattung
    • Rund um die Uhr besetzte Leitstelle „Parken in Bochum“
    • Regelmäßige Kontrollrunden der Parkhausbetreuer
    • Flächendeckende Videoüberwachung

    Der Sicherheitsdienst übernimmt dabei Erste-Hilfe-Leistungen, fordert Rettungsdienste an und betreut Parknutzer als Ansprechpartner in allen Situationen.

    Hohe Kosten verhindern Mobilfunknachrüstung

    Eine nachträgliche Ausstattung aller Tiefgaragen mit Signalverstärkern lehnte die Verwaltung wegen der erheblichen Kosten ab. Pro Parkhaus würden Kosten im hohen sechsstelligen Bereich anfallen. Der durch alternative Maßnahmen erreichte Sicherheitsstandard bleibe auf hohem Niveau.

    Als Beleg führte die Verwaltung einen Fall aus dem vergangenen Jahr an, bei dem ein Parkhausbetreuer durch schnelles Eingreifen und lebenserhaltende Maßnahmen ein Menschenleben retten konnte.

    Keine Mindeststandard-Verpflichtung gesehen

    Die Frage der CDU, ob flächendeckende Notruffähigkeit als Mindeststandard öffentlicher Sicherheitsinfrastruktur anzusehen sei, verneinte die Verwaltung. Ein flächendeckender Mobilfunkempfang werde nicht als Mindeststandard betrachtet.

    Stattdessen kündigte die WEG weitere Investitionen in die Sicherheitstechnik an: Die Leitstelle wird erweitert, alle Sprechstellen mit Videoüberwachung vernetzt und in die Gebäudeleittechnik investiert.

    Keine bekannten Sicherheitsvorfälle

    Auf die Frage nach sicherheitsrelevanten Vorfällen durch fehlenden Mobilfunkempfang antwortete die Verwaltung, dass keine derartigen Fälle bekannt seien, bei denen die Alarmierung von Rettungskräften erschwert oder verhindert worden wäre.

  • AfD fragt nach Flüchtlingsunterkunft: Verwaltung verteidigt Vorgehen bei Kemnader Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Containerunterkunft für Geflüchtete an der Kemnader Straße beantwortet. Die Fraktion kritisierte fehlende Transparenz bei der Umsetzung, die Verwaltung sieht alle rechtlichen Vorgaben eingehalten.

    Kritik an mangelnder Transparenz

    Die AfD-Fraktion hatte bemängelt, dass die tatsächliche Umsetzung der Flüchtlingsunterkunft ohne klare politische Beschlusslage erfolgt sei. Nach dem Grundsatzbeschluss vom 14. Dezember 2023 seien wesentliche Teile der Maßnahme „faktisch im Verwaltungsvollzug umgesetzt“ worden. Die Fraktion sah dies als problematisch an, da ursprünglich nur 750.000 Euro für Detailplanung bewilligt worden waren, die konkreten Investitionskosten aber erst in nachgelagerten Verfahren hätten beschlossen werden sollen.

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    Beschlussweg der Verwaltung

    Die Stadtverwaltung verwies auf mehrere politische Beschlüsse als Rechtsgrundlage:

    • Grundsatzbeschluss des Rates am 14. Dezember 2023 (Vorlage 20232899)
    • Überplanmäßige Bereitstellung von 24,16 Millionen Euro am 14. März 2024 (Vorlage 20240157)
    • Beschluss der Haushaltssatzung 2025/2026 am 21. November 2024

    Die Verwaltung betonte, dass über Kosten- und Zeitentwicklungen im Rahmen des Bauprojektcontrollings fortlaufend informiert worden sei.

    Gesamtkosten von 4,7 Millionen Euro

    Die tatsächlich angefallenen Gesamtkosten für die Containerunterkunft betragen nach Verwaltungsangaben 4,7 Millionen Euro brutto, aufgeteilt in:

    • Planung: 0,6 Millionen Euro
    • Bau/Inbetriebnahme: 4,1 Millionen Euro
    • Ausstattung: etwa 10.000 Euro für Neuanschaffungen

    Die Einrichtung bietet Platz für bis zu 120 Personen und ist am 1. April 2026 in Betrieb gegangen.

    Jährliche Betriebskosten von rund 785.000 Euro

    Die laufenden Jahreskosten belaufen sich auf etwa 785.000 Euro, bestehend aus:

    • Sicherheitsdienst: 449.110 Euro
    • Betreuung: 332.640 Euro (bei 75 Prozent Auslastung)
    • Reinigung: 3.006 Euro

    Aktuelle Belegung und Bedarf

    Die Einrichtung startete mit 57 Bewohnern und hatte zum Stichtag 7. April 2026 bereits 74 Bewohner. Die Verwaltung geht von einer durchschnittlichen Auslastung von 75 Prozent in den ersten zwölf Monaten aus.

    Trotz der aktuell niedrigen Aufnahmeverpflichtung von 50 Personen (Erfüllungsquote: 99,14 Prozent) rechtfertigte die Verwaltung die Kapazität mit der „fortlaufenden gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung“ und der „Dynamik der Zuweisungslage“.

    Verwaltung sieht Rechtmäßigkeit gewahrt

    Auf die Frage nach der Einhaltung von Haushaltsklarheit und Transparenz antwortete die Verwaltung, alle Grundsätze seien gewahrt worden. Die politischen Grundsatzentscheidungen seien durch den Rat getroffen worden, die weitere Umsetzung sei „im Rahmen der haushaltsrechtlichen Zuständigkeiten“ erfolgt.

  • Opeltrasse: Verwaltung rechtfertigt erneute Sperrung nach Kritik der AfD

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf Vorwürfe der AfD-Fraktion reagiert, wonach die Sperrung der erst im Dezember eröffneten Opeltrasse auf einen Planungsfehler zurückzuführen sei. Die Verwaltung weist die Kritik zurück und erklärt die Hintergründe der notwendigen Bauarbeiten.

    Bauarbeiten der Autobahn GmbH erfordern Zugang

    Die Opeltrasse muss zwischen Wiemelhauser Straße und Steinkuhlstraße für etwa ein Jahr gesperrt werden, damit die Autobahn GmbH des Bundes Arbeiten an der angrenzenden Autobahnausfahrt sowie an der Lärmschutzwand südlich der A448 durchführen kann. Ein direkter Zugang über die Opeltrasse ist laut Verwaltung erforderlich, da eine Andienung der Baustelle nördlich der A448 nicht möglich ist.

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    Abstimmung zwischen Stadt und Autobahn GmbH

    Die Verwaltung war bereits seit 2024 über die geplante Maßnahme der Autobahn GmbH informiert. Der genaue Zeitraum wurde der Stadt Bochum jedoch erst kurz vor Beginn der Sperrung mitgeteilt. Nach Angaben der Verwaltung fand eine Abstimmung statt, und der Geh- und Radweg wurde bewusst vor Abschluss aller anderen Maßnahmen realisiert. In die internen Prozesse und Bauabläufe der Autobahn GmbH sei die Stadtverwaltung jedoch nicht eingebunden.

    Schutz der Opeltrasse und Haftung

    Die Verantwortung für den Schutz der Oberfläche der erst kürzlich fertiggestellten Opeltrasse liegt bei der Autobahn GmbH. Etwaige Schäden werden durch die Autobahn GmbH beseitigt und gegebenenfalls auf deren Kosten instand gesetzt.

    Beratung in den Gremien

    Die Antwort der Verwaltung wird am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnis genommen und anschließend am 2. Juli 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur behandelt.