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Josef-Baumann-Straße: Stichstraße soll öffentlich gewidmet werden

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet am 3. März über die Widmung einer Stichstraße der Josef-Baumann-Straße als Gemeindestraße. Der Abschnitt dient der Erschließung und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt.

Erschließung in Gerthe

Die Stichstraße Josef-Baumann-Straße in der Gemarkung Gerthe soll als Gemeindestraße gewidmet werden. Das betroffene Flurstück 98 in Flur 15 dient der Erschließung und soll daher dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Der restliche Teil der Josef-Baumann-Straße ist bereits als öffentliche Straße gewidmet.

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Rechtliche Grundlage

Die Widmung erfolgt nach den Vorschriften des Paragrafen 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraf 37 der Gemeindeordnung NRW. Die zu widmende Fläche ist in einem Lageplan rot dargestellt und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Bochum.

Entscheidung in der Bezirksvertretung

Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 3. März 2026 über die Vorlage entscheiden. Finanzielle Auswirkungen sind in dem Dokument nicht konkret beziffert, die entsprechenden Felder blieben leer.

Unterlagen

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