Schlagwort: Gemeindeordnung

  • Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung: Ratsmitglieder sollen nur einem Ausschuss angehören

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Alle Fraktionen des Bochumer Stadtrates haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung eingereicht. Sie wollen die Interpretation des § 58 der Gemeindeordnung NRW präzisieren und festlegen, dass ein Ratsmitglied nur einem Ausschuss als beratendes Mitglied angehören kann.

    Fraktionsübergreifender Konsens

    Der Änderungsantrag wird von sämtlichen im Rat vertretenen politischen Gruppierungen getragen: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, UWG: Freie Bürger, STADTGESTALTER/Volt, FDP und BSW. Diese seltene Einmütigkeit unterstreicht die Bedeutung der Regelung für die kommunalpolitische Arbeit.

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    Präzisierung der Gemeindeordnung

    Der Antrag bezieht sich auf § 58 (1) Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Fraktionen wollen durch ihren Beschlussvorschlag klarstellen, dass die Formulierung „einem Ausschuss“ wörtlich zu verstehen ist. Ein Ratsmitglied soll demnach nur in einem einzigen Ausschuss als beratendes Mitglied tätig sein können.

    Behandlung im Rat

    Der Änderungsantrag ist für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen und bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.6 „Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum“. Die ursprüngliche Vorlage behandelte die Festlegung der Anzahl der Ausschüsse.

  • Rechnungsprüfungsamt stellt Aufgaben und Rechtsstellung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Zu Beginn der neuen Legislaturperiode informiert das Rechnungsprüfungsamt über seine Rechtsstellung und vielfältigen Aufgabenbereiche. Als unabhängiges Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates überwacht es die Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen.

    Unabhängige Stellung des Rechnungsprüfungsamtes

    Das Rechnungsprüfungsamt ist entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt ein Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates und seiner Ausschüsse. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung bei der Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in der Beurteilung der Prüfungsvorgänge nur Recht und Gesetz verpflichtet.

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    Gesetzliche und übertragene Aufgaben

    Das Rechnungsprüfungsamt hat umfangreiche gesetzliche Aufgaben nach der Gemeindeordnung NRW. Dazu gehören die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Gesamtabschlusses, die laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung, die Überwachung der Zahlungsabwicklung und die Prüfung von Vergaben.

    Der Rat hat dem Amt zusätzlich weitere Aufgaben übertragen, darunter die Visakontrolle von Buchungsbelegen, die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen sowie die Mitwirkung bei der Korruptionsprävention. Eine besondere übertragene Aufgabe ist die Prüfung der durch die Bochum Perspektive GmbH umgesetzten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Fläche des OPEL-Werks I, die seit Juli 2017 als vertraglich vereinbarte Prüfung für Externe wahrgenommen wird.

    Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss

    Die Rechnungsprüfung umfasst sowohl den Rechnungsprüfungsausschuss als auch das Rechnungsprüfungsamt. Der Ausschuss bedient sich des Amtes zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses. Berichte über wichtige Prüfungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt, wobei der Oberbürgermeister diese Berichte vorab erhält.

    Prüfungsaufträge von verschiedenen Stellen

    Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen und Prüfungsaufträge erteilen. Auch der Oberbürgermeister kann unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss dem Amt Prüfungsaufträge erteilen.

  • Personalwechsel in Ausschüssen: Neue Benennungen nach Gemeindeordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Volt hat zwei Personalwechsel in wichtigen Ausschüssen vorgenommen. Nadja Zein-Draeger wird dem Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit zugeordnet, Stefanie Beckmann übernimmt eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

    Benennungen nach § 58 GO NRW

    Die Personalentscheidungen erfolgen gemäß § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung ermöglicht es, sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die Ausschussarbeit einzubinden.

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    Neue Zuordnungen in den Fachausschüssen

    Nadja Zein-Draeger wird künftig im Ausschuss für Integration und Chancengerechtigkeit tätig sein. Dieser Ausschuss befasst sich mit Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und Gleichberechtigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.

    Stefanie Beckmann erhält eine Position im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Der Jugendhilfeausschuss ist für alle Belange zuständig, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen.

  • Alle Ratsfraktionen beantragen Änderung der Geschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag zur Anpassung der Geschäftsordnung des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen eingereicht. Die Änderungen sollen dem aktuellen Landesrecht entsprechen und neue Regelungen zur Sitzungsdauer einführen.

    Parteiübergreifender Konsens

    Der am 4. Dezember 2025 eingereichte Antrag trägt die Unterschriften aller sieben Ratsfraktionen: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Diese seltene Einigkeit aller politischen Kräfte unterstreicht die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Anpassungen.

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    Neue Regelung zur Sitzungsdauer

    Eine zentrale Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Begrenzung von Sitzungszeiten. In § 2 der Geschäftsordnung soll unter Verweis auf § 47 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW ein neuer Absatz aufgenommen werden: „Im Zusammenhang mit der Feststellung der Tagesordnung kann die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister eine Begrenzung der Sitzungsdauer beschließen lassen.“

    Anpassung an Landesrecht

    Die Paragraphen 12, 13 und 14 der städtischen Geschäftsordnung sollen an die Neuregelungen des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst werden. Zusätzlich sind in § 22 redaktionelle Anpassungen der Bezeichnungen von Beiräten vorgesehen.

    Nächste Schritte

    Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine entsprechend geänderte Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  • Fraktionen beantragen Klarstellung zu Ausschussmitgliedschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    SPD, CDU und Grüne fordern gemeinsam eine eindeutige Regelung zur Besetzung von Ratsausschüssen. Ein Änderungsantrag soll festlegen, dass Ratsmitglieder nur einem Ausschuss als beratendes Mitglied angehören können.

    Die drei Fraktionen SPD, CDU und Die Grünen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht. Dieser bezieht sich auf die Besetzung von Ausschüssen des Rates gemäß § 58 (1) Satz 11 der Gemeindeordnung NRW.

    Eindeutige Auslegung der Gemeindeordnung gefordert

    Der Antrag zielt darauf ab, die rechtliche Grundlage für die Ausschussbesetzung zu präzisieren. Konkret soll der Rat beschließen, dass ein Ratsmitglied nach der Gemeindeordnung NRW nur „einem Ausschuss“ als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann.

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    Interfraktionelle Zusammenarbeit

    Der Änderungsantrag wird von Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Vicky Marschall und Sebastian Pewny für die Grünen-Fraktion gemeinsam eingebracht. Eine ausführliche Begründung soll gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgen.

  • Rat muss Ausschuss für Chancengerechtigkeit neu besetzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Eine Gesetzesänderung zwingt den Stadtrat zur Neuwahl der Ausschussmitglieder. Der Oberbürgermeister beanstandete den ursprünglichen Beschluss vom November 2025, weil sachkundige Bürger nicht mehr berufen werden dürfen.

    Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss

    Der Rat hatte am 20. November 2025 die personelle Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beschlossen. Doch Oberbürgermeister Thomas Eiskirch beanstandete diesen Beschluss gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW mit Schreiben vom 19. Januar 2026.

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    Neue Rechtslage seit November 2025

    Grund für die Beanstandung ist eine Gesetzesänderung: Mit Wirkung zum 1. November 2025 wurde § 27 der Gemeindeordnung NRW durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 10. Juli 2025 neu gefasst.

    Die entscheidende Änderung: Sachkundige Bürger können nicht mehr in Ausschüsse bestellt werden. Sie werden in der Neufassung nicht mehr erwähnt. Auch die stellvertretenden Mitglieder müssen zwingend Ratsmitglieder sein.

    Keine sachkundigen Bürger mehr möglich

    Nach der alten Regelung konnten neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger in Ausschüsse berufen werden. Diese Möglichkeit entfällt nun komplett. Die neue Fassung des § 27 GO NRW sieht ausschließlich eine Zusammensetzung durch direkt gewählte und vom Rat bestellte Ratsmitglieder vor.

    Neuwahl am 5. Februar geplant

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 eine komplette Neuwahl der sieben ordentlichen und sieben stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vornehmen. Der ursprüngliche Beschluss wird dabei aufgehoben.

    Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen hat die Neuwahl nicht.

  • Ratsmitglied Zein-Draeger soll neuen Ausschussplatz erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Nach einer Beanstandung durch den Oberbürgermeister muss die beratende Mitgliedschaft von Nadja Zein-Draeger im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufgehoben werden. Eine Gesetzesänderung macht die ursprüngliche Berufung rechtlich unmöglich.

    Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss

    Der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vom 20. November 2025 zur Ausschussbesetzung am 19. Januar 2026 gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beanstandet. Grund ist eine Änderung des Kommunalrechts, die seit November 2025 in Kraft ist.

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    Gesetzesänderung schränkt Ausschussbesetzung ein

    Durch eine Gesetzesänderung vom 10. Juli 2025, die zum 1. November 2025 wirksam wurde, ist § 27 der Gemeindeordnung NRW neu gefasst worden. Die neue Regelung erlaubt es nicht mehr, sachkundige Bürger in Ausschüsse zu berufen – sie werden in der Vorschrift nicht mehr erwähnt. Stellvertretende Mitglieder müssen ebenfalls Ratsmitglieder sein.

    Ausweichlösung für beratende Mitgliedschaft

    Da der Rat am 20. November 2025 einstimmig beschlossen hatte, dass ein Ratsmitglied zwei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann, soll Nadja Zein-Draeger nun eine beratende Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss angeboten werden.

    Entscheidung am 5. Februar

    Der Rat wird am 5. Februar 2026 über die neue Ausschussbesetzung entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, zunächst die bisherige beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aufzuheben und dann gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung NRW eine neue beratende Mitgliedschaft zu beschließen. Welcher Ausschuss dies sein wird, ist in der Vorlage noch nicht festgelegt.

    Die Maßnahme hat keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

  • Stellvertretende Bezirksbürgermeister in Bochum-Nord: Von einem zu zwei Posten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der AfD-Fraktion zur historischen Entwicklung der stellvertretenden Bezirksbürgermeister-Posten in Bochum-Nord. In den ersten drei Legislaturperioden nach der Gemeindereform 1975 gab es jeweils nur eine Stellvertretung.

    Nur ein Stellvertreter in den ersten Jahren

    In den Legislaturperioden 1975-1979, 1979-1984 und 1984-1989 wurde in der Bezirksvertretung Bochum-Nord jeweils nur ein stellvertretender Bezirksbürgermeister oder eine stellvertretende Bezirksbürgermeisterin gewählt. Damals trugen diese Positionen noch die Bezeichnung „Bezirksvorsteherin“.

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    Änderung ab 1989 durch Gesetzesnovelle

    Mit Beginn der Wahlperiode 1989-1994 verfügte die Bezirksvertretung Bochum-Nord erstmals über zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen. Diese Regelung bestand durchgehend bis zum Ende der Legislaturperiode 2020-2025.

    Die rechtliche Grundlage für die Wahl von zwei Stellvertreter*innen wurde durch die Novelle der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Jahr 1994 geschaffen.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 2. Dezember 2025 nach den historischen Entwicklungen gefragt. Als Grund nannte sie ansteigende Nachfragen ihrer Wähler und anderer Bürger im Bochumer Norden zu diesem Thema.

  • Stadt Bochum überarbeitet Geschäftsordnung für politische Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 3 (CDU)
    Dagegen: 5 (AfD, Linke)
    Dafür: 9 (SPD,Grüne,UWG:FB, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1
    Dagegen: 8
    Dafür: 10
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 5 (CDU)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, Grüne, LINKE)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Linke)
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 16 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (FDP)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt Bochum plant eine umfassende Änderung seiner Geschäftsordnung. Neben den ursprünglich beantragten Anpassungen werden auch eine neue Präambel verfasst und weitreichende Digitalisierungsaspekte berücksichtigt.

    Beratungsverfahren startet im März

    Die Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird zunächst in allen sechs Bezirksvertretungen der Stadt zur Anhörung gestellt. Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Nord, gefolgt von Südwest und Ost am 4. März sowie Mitte am 5. März. Die Bezirksvertretung Süd beschließt die Anhörungsrunde am 10. März.

    Anschließend wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 die Vorlage vorberaten, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.

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    Umfassende Modernisierung geplant

    Die Überarbeitung geht über die ursprünglich vom Rat am 18. Dezember 2025 beantragten Änderungen hinaus. So wird eine völlig neue Präambel verfasst und eine umfassende Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten vorgenommen. Auch die weitreichenden Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fließen in die Neufassung ein.

    Vollständige Dokumentation geplant

    Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen liegt der Vorlage neben der neuen Geschäftsordnung auch eine Synopse bei, die alle Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung dokumentiert. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind mit der Änderung nicht verbunden.