Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
| 29.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
| 06.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt informiert ihre politischen Gremien über den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung, bevor dieser im Mai öffentlich präsentiert wird. Das strategische Planungsinstrument soll einen Orientierungsrahmen für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung schaffen, ohne Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer zu begründen.
Kooperative Erarbeitung mit Stadtwerken und Wohnungsunternehmen
Die Kommunale Wärmeplanung entsteht in einer bundesweit besonderen Zusammenarbeit zwischen Stadt, Stadtwerken und Wohnungsunternehmen. Grundlage ist ein Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2023. Die gemeinsame Arbeitsstruktur „Unit Wärmewende“ arbeitet seit Juni 2023 an der Erstellung des Plans, strategisch gesteuert durch einen Lenkungskreis auf Entscheidungsebene.
Mit der fachlichen Bearbeitung wurden die ifok GmbH als Projektleitung sowie die BLS energieplan GmbH und die enersis europe GmbH als Unterauftragnehmer beauftragt.
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Jetzt abonnierenGesetzliche Grundlagen und Zielsetzung
Der rechtliche Rahmen wird durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (seit Januar 2024) und das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (seit Dezember 2024) gebildet. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument zur Vorbereitung einer treibhausgasneutralen, verlässlichen und kostengünstigen Wärmeversorgung.
Wichtig: Aus der Planung ergeben sich keine Vorgaben oder Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer bezüglich der Art der Wärmeversorgung. Verbindliche Regelungen leiten sich erst aus nachfolgenden Planungen oder anderen Gesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz ab.
Fünf Arbeitsschritte zur Wärmewende
Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus fünf Arbeitsschritten:
- Eignungsprüfung
- Bestandsanalyse
- Potentialanalyse
- Zielszenario/Wärmeversorgungsgebiete
- Umsetzungsstrategie/Maßnahmen
Von besonderem Interesse ist die Einteilung des Stadtgebiets in Wärmeversorgungsgebiete, die Möglichkeiten der Wärmeversorgung aufzeigt, ohne zu verpflichten.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Zeitplan
Bereits im Sommer 2025 informierte die Stadt über die ersten Planungsschritte. Vier eingegangene Stellungnahmen wurden analysiert und teilweise berücksichtigt.
Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung des Wärmeplanentwurfs vom 18. Mai bis 19. Juni 2026 auf den städtischen Internetseiten und im Technischen Rathaus. Eine Online-Bürgerinformation ist für den 21. Mai geplant.
Beschlussfassung bis Oktober 2026
Die gesetzliche Frist für die Aufstellung von Wärmeplänen in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern endet am 30. Juni 2026. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Rat ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Eine Überprüfung und bedarfsweise Fortschreibung des Wärmeplans ist alle fünf Jahre verpflichtend vorgesehen, kann aber auch in kürzeren Abständen erfolgen.
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