Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Stadt plant die Entwicklung eines hochwertigen Gewerbegebiets für Büro- und Technologienutzungen im Stadtteil Laer. Der Bebauungsplan Nr. 940 I soll eine bereits gewerblich vorgeprägte Fläche von rund 31.000 Quadratmetern im Rahmen des Flächenrecyclings einer neuen Nutzung zuführen.
Plangebiet wird verkleinert
Das ursprünglich geplante Gebiet wird um Teilbereiche der Flurstücke 522, 523 und 524 sowie einen Bereich des Flurstücks 582 verkleinert. Diese Flächen, die im Besitz der Bundesstraßenverwaltung und der Stadt stehen, sollen nicht in den Geltungsbereich einbezogen werden, da dort keine städtebaulich relevanten Regelungen getroffen werden müssen.
Das Plangebiet liegt nördlich der Wittener Straße und der A 448-Abfahrt, östlich der Schattbachstraße, westlich der Diesterwegstraße und südlich der Alten Wittener Straße. Die Fläche wurde lange Zeit von der Adam Opel AG als Abstellfläche für Neuwagen genutzt und dient derzeit als Zwischenlager für Bodenmaterial aus der Entwicklung des Areals MARK 51°7.
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Jetzt abonnierenSondergebiet für Technologie und Wissenschaft
Der qualifizierte Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Technologie- und Wissenschaftsgebiet“ vor. Zugelassen werden sollen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Forschungseinrichtungen sowie Werkshallen zur Fertigung von Prototypen.
Entlang der Alten Wittener Straße sind Gebäude mit drei Vollgeschossen plus einem zurückgesetzten Staffelgeschoss geplant, im hinteren Bereich werden maximal vier Vollgeschosse ermöglicht. Die Baufelder werden von privaten Grünflächen umgeben. Eine bestehende Waldfläche im Osten entlang der Diesterwegstraße bleibt erhalten.
Umsetzung des Schwammstadtprinzips
Zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung sind Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Begrünung von Stellplätzen vorgesehen. Parkplätze sollen hauptsächlich in Tiefgaragen, Garagengeschossen oder Parkhäusern untergebracht werden, um zusätzliche Oberflächenversiegelung zu vermeiden.
Positive Umweltauswirkungen erwartet
Durch die Neubebauung wird sich der Versiegelungsgrad der bereits vollflächig asphaltierten Fläche reduzieren. Die geplante Entsiegelung und Begrünung soll zusätzliche Ökopunkte als Ausgleich schaffen, die über den Bedarf des Bebauungsplans hinausgehen.
Lärmgutachten zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Verkehrslärmzunahme beträgt nur 0,6 dB am Tag und 0,1 dB nachts – Werte, die als nicht wahrnehmbar gelten.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Bezirksvertretung Ost wird am 4. März 2026 angehört, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April 2026. Die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 19. Mai bis 19. Juni 2026 geplant, der Satzungsbeschluss soll im vierten Quartal 2026 erfolgen.
Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bestehende Bebauungsplan Nr. 296 „Universitätsstraße“ in diesem Bereich außer Kraft gesetzt.
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