Kategorie: Bezirksvertretung Bochum-Ost

  • CDU-Fraktion Bochum Ost fragt nach Zukunft des ehemaligen Tankstellengrundstücks an der Hauptstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum Ost hat eine Anfrage zu dem seit längerer Zeit brachliegenden Grundstück einer ehemaligen Tankstelle an der Hauptstraße gestellt. Die Fraktion möchte wissen, welche Planungen, Eigentumsverhältnisse und planungsrechtlichen Möglichkeiten für die Fläche bestehen.

    Hintergrund

    Das Grundstück der ehemaligen Tankstelle an der Hauptstraße steht nach Angaben der Anfrage bereits seit geraumer Zeit leer. Aufgrund seiner zentralen Lage präge die ungenutzte Fläche das Erscheinungsbild des umliegenden Bereichs und löse bei Anwohnerinnen und Anwohnern Fragen zur künftigen Entwicklung aus. Die CDU-Fraktion, unterzeichnet von Maurice Schirmer, hat die Verwaltung daher um Auskunft zu mehreren Aspekten gebeten.

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    Die zehn Fragen im Überblick

    • Welche Planungen bestehen für die zukünftige Nutzung des Grundstücks?
    • Liegen der Stadt Informationen über den aktuellen Zustand des Grundstücks vor, insbesondere hinsichtlich möglicher Altlasten oder Bodenverunreinigungen?
    • Wie stark ist der Boden nach aktuellem Kenntnisstand belastet und welche Maßnahmen wären für eine zukünftige Nutzung erforderlich?
    • Wem gehört das Grundstück derzeit?
    • Steht die Stadt mit den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern in Kontakt, und falls ja, mit welchem Ziel?
    • Gibt es bereits konkrete Nutzungs- oder Bebauungsabsichten seitens der Eigentümer?
    • Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen derzeit für das Grundstück?
    • Gibt es Hindernisse, die einer Entwicklung oder Vermarktung des Grundstücks entgegenstehen?
    • Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung, um eine zeitnahe Nachnutzung der Fläche zu unterstützen?
    • Gibt es einen Zeithorizont, innerhalb dessen mit einer Entwicklung des Grundstücks gerechnet werden kann?

    Altlasten als mögliches Hindernis

    Ein besonderes Augenmerk legt die Fraktion auf die Frage möglicher Bodenverunreinigungen. Bei ehemaligen Tankstellenflächen gelten Altlasten durch ausgelaufene Kraft- oder Betriebsstoffe als typisches Problem, das eine Nachnutzung erschweren oder verteuern kann. Die Anfrage zielt darauf ab zu klären, ob der Stadt entsprechende Erkenntnisse vorliegen und welche Sanierungsschritte gegebenenfalls notwendig wären.

  • Informationsschild am Regenrückhaltebecken „Lake Laer“ beantragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    SPD und Grüne in der Bezirksvertretung Bochum-Ost beantragen bis zu 2.500 Euro für ein Informationsschild am neuen Regenrückhaltebecken an der Havkenscheider Straße in Laer – dem von Anwohnern inoffiziell „Lake Laer“ getauften Gewässer.

    Hintergrund

    Das neue Regenrückhaltebecken in Laer, gelegen an der Havkenscheider Straße unterhalb der Platzanlage des LFC Laer, wird nach Einschätzung der Antragsteller von der Bevölkerung positiv aufgenommen. Dennoch sei häufig unklar, welchem Zweck das Gewässer dient. Aus dem Stadtteil hat sich inzwischen der inoffizielle Name „Lake Laer“ etabliert.

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    Inhalt des geplanten Schildes

    Die Antragsteller schlagen vor, dass das Informationsschild mindestens folgende Punkte abdeckt:

    • Grund für die Anlage des Sees und dessen Funktion als Regenrückhaltebecken
    • Information darüber, was sich vor dem Bau des Beckens an diesem Ort befand
    • Hinweis auf den inoffiziellen Namen „Lake Laer“, der von der Laerer Bevölkerung geprägt wurde

    Gestaltung und Standortwahl sollen der Verwaltung überlassen bleiben.

    Antrag und Finanzierung

    SPD-Fraktionsmitglieder Michael Gustrau und Björn Backhaus sowie Achim Henkel von den Grünen beantragen gemeinsam, dass die Bezirksvertretung aus Mitteln des laufenden Haushaltsjahres 2026 bis zu 2.500 Euro für Anschaffung und Montage des Schildes bereitstellt. Die Umsetzung soll nach Möglichkeit noch im Jahr 2026 erfolgen.

    Über den Antrag berät die Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.

  • SPD und Grüne beantragen Mittel für Umweltbildungsprojekte in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion und die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Ost beantragen gemeinsam die Förderung zweier Projekte zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. Für die Umsetzung der Projekte „Regenwürmer-Rettungstage“ und „AufGEraucht“ sollen bis zu 550 Euro aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt werden. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost befasst sich mit dem Antrag in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.

    Hintergrund: Nachhaltigkeitstag als Ausgangspunkt

    Am 5. September 2025 fand der erste Nachhaltigkeitstag der Bezirksvertretung Bochum-Ost statt. Ziel war es, Bürgerinnen und Bürger zu vernetzen, nachhaltige Ideen zu entwickeln und bereits bestehende Projekte vorzustellen. Im Anschluss wandte sich die K.L.U.G Management GbR mit zwei konkreten Projektkonzepten an Bezirksbürgermeister Dr. Dirk Meyer.

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    Projekt 1: „Regenwürmer-Rettungstage“

    Das erste Projekt richtet sich an Kindergärten und Grundschulen. Kinder sollen spielerisch die ökologische Bedeutung von Regenwürmern für Bodenqualität und natürliche Kreisläufe kennenlernen. Die Maßnahme verbindet Umweltbildung mit sozialer Entwicklung:

    • Kinder erwerben Wissen über ökologische Zusammenhänge
    • Sie erleben Selbstwirksamkeit im Sinne von „Kindern als Lebensrettern“
    • Sie entwickeln Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt
    • Bewegung im Freien wird gefördert

    Ein zentrales Element ist die Ausstattung von Einrichtungen mit sogenannten Regenwurmkisten. Diese sollen Bioabfälle aus dem Restmüll reduzieren, natürlichen Kompost produzieren und die gezielte Wiederansiedlung von Regenwürmern fördern. Darüber hinaus sollen Kinder angeregt werden, ökologische Erkenntnisse in ihr Umfeld zu tragen – etwa durch den Verzicht auf Chemie im Garten oder die Nutzung von Kompost.

    Projekt 2: Aufklärungskampagne „AufGEraucht“

    Die zweite Maßnahme richtet sich an Schulen ab etwa zehn Jahren sowie interessierte Gruppen. Im Mittelpunkt steht die Umweltproblematik von Zigarettenkippen. Laut den beigefügten Kampagnenunterlagen werden rund zwei Drittel aller gerauchten Zigaretten nicht ordnungsgemäß entsorgt. Eine einzelne Kippe enthält demnach rund 7.000 Giftstoffe und verunreinigt bis zu 60 Liter Grundwasser; ihre vollständige Verrottung dauert zehn bis fünfzehn Jahre.

    Geplante Maßnahmen sind:

    • Vorträge und Workshops an Schulen
    • Infostände und Mitmachaktionen
    • Sensibilisierung für Umweltverschmutzung und deren Folgen

    Ergänzend schlägt das Konzept die Herstellung von Zigarettenkippen-Halterungen aus recycelten Werbebannern vor, die an Laternen oder Zäunen befestigt werden könnten. Für eine Anbringung im öffentlichen Raum wäre eine Genehmigung der Stadt erforderlich.

    Drei Forderungen im Antrag

    SPD und Grüne formulieren in ihrem gemeinsamen Antrag drei Punkte:

    • Unterstützung und Umsetzung beider Projekte der K.L.U.G Management GbR im Stadtbezirk Bochum-Ost
    • Bereitstellung bezirklicher Mittel in Höhe von bis zu 550 Euro für die Projektdurchführung
    • Beauftragung der Verwaltung, die organisatorische Umsetzung in Kooperation mit Projektträgern sowie interessierten Schulen, Kindergärten und Einrichtungen zu unterstützen

    Unterzeichnet ist der Antrag von Dirk Meyer und Björn Backhaus für die SPD-Fraktion sowie von Achim Henkel für die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Ost.

  • SPD und Grüne beantragen Wegesanierung am Ölbach, Ümminger See und an den Werner Teichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Fraktionen von SPD und Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Ost beantragen, insgesamt 88.000 Euro aus bezirklichen Mitteln für die Instandsetzung von drei Naherholungswegen im Stadtbezirk bereitzustellen. Der Antrag soll in der Sitzung am 1. Juli 2026 beschlossen werden.

    Drei Wegeabschnitte mit Sanierungsbedarf

    Grundlage des Antrags sind vorliegende Bestandsaufnahmen, die einen deutlichen Sanierungsbedarf an mehreren viel genutzten Wegen im Stadtbezirk Bochum-Ost belegen. Laut Begründung beeinträchtigen Ausspülungen, Pfützenbildungen, beschädigte Deckschichten und mangelnde Entwässerung die Nutzbarkeit der Wege – insbesondere bei feuchter Witterung.

    Die beantragten Maßnahmen und ihre jeweiligen Kostenansätze im Überblick:

    • Grünverbindung am Ölbach: 17.500 Euro
    • Wegeabschnitt am Ümminger See: 24.500 Euro
    • 2. Bauabschnitt der Wegesanierung an den Harpener (Werner) Teichen: 46.000 Euro

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    Maßnahmen und Zuständigkeiten

    Die Kostenschätzungen basieren auf Kostenvoranschlägen vom März 2026. Neben dem Einbau wassergebundener Deckschichten und der Aufarbeitung von Schottertragschichten sind jeweils auch die Instandsetzung von Wegeeinfassungen sowie die Anlage von Entwässerungsmulden und Flussrinnen vorgesehen.

    Beim 2. Bauabschnitt an den Harpener Teichen wird die vergleichsweise aufwendigere Maßnahme damit begründet, dass dieser Abschnitt zu den am stärksten beanspruchten Wegeverbindungen im Bereich der Werner Teiche gehört. Der Bauabschnitt liegt vollständig im Stadtbezirk Bochum-Ost und fällt damit in die Zuständigkeit der antragstellenden Bezirksvertretung.

    Anfrage an Bezirksvertretung Bochum-Nord

    Der 1. und der 3. Bauabschnitt an den Harpener Teichen liegen hingegen im Stadtbezirk Bochum-Nord. Da diese Abschnitte ebenfalls sanierungsbedürftig sind, richtet die Bezirksvertretung Bochum-Ost eine Bitte an die Bezirksvertretung Bochum-Nord: Diese möge prüfen, ob eine Instandsetzung im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglich ist. Sollte eine Umsetzung kurzfristig nicht realisierbar sein, wird eine Berücksichtigung in den Folgejahren angeregt.

    Unterzeichnet ist der Antrag von Björn Backhaus (SPD-Fraktion) und Achim Henkel (Die Grünen), beide in der Bezirksvertretung Bochum-Ost.

  • SPD und Grüne beantragen Sitzbank auf dem Gelände Mark 51°7

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Ost beantragen gemeinsam die Aufstellung einer Bank an einem stark frequentierten Aussichtspunkt auf dem Gelände Mark 51°7. Dafür sollen bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung bereitgestellt werden.

    Hintergrund: Belebter Aussichtspunkt ohne Sitzmöglichkeit

    Das ehemalige Industriegelände Mark 51°7 ist inzwischen durch zahlreiche Wege und Grünzüge öffentlich zugänglich. Besonders gut angenommen wird nach Angaben der Antragsteller ein kleiner Aussichtspunkt mit einer langgestreckten Zuwegung, die zwischen dem DHL-Gelände und dem Grünzug parallel zur Robert-Bosch-Straße verläuft. Eine Sitzmöglichkeit fehlt an diesem Ort bislang.

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    Antrag: Bank zum Verweilen

    Michael Gustrau und Björn Backhaus (SPD) sowie Achim Henkel (Grüne) haben den Antrag am 12. Juni 2026 eingereicht. Dieser soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 1. Juli 2026 behandelt werden. Die Antragsteller sehen in einer Bank eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Ortes.

    Der Antrag sieht im Einzelnen vor:

    • Bereitstellung von Mitteln der Bezirksvertretung in Höhe von bis zu 2.500 Euro für die Anschaffung und Aufstellung einer Bank
    • Realisierung nach Möglichkeit noch im Jahr 2026
  • Lahariplatz in Laer soll umgestaltet werden – Planung umfasst Platz, Straße und Fassaden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des Lahariplatzes und des nördlichen Abschnitts der Alten Wittener Straße vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Laer/Mark 51°7 und wird durch Bundes- und Landesmittel gefördert. Der Baubeginn ist frühestens 2029 vorgesehen.

    Ausgangslage und Ziele

    Der Lahariplatz im Stadtteil Laer gilt als zentraler Ort für Versorgung, Begegnung und Veranstaltungen. Durch die Entwicklung des Technologiequartiers MARK 51°7 und die entstehende Verbindungsachse zwischen dem Stadtteil und dem Gewerbestandort gewinnt der Platz an Bedeutung. Gleichzeitig weist er nach Einschätzung der Verwaltung gestalterische und funktionale Mängel auf. In mehreren Bürgerbeteiligungen – zuletzt am 27. März 2026 sowie am Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2026 – wurden vor allem mehr Begrünung, bessere Zugänge und der Abbau von Barrieren gefordert.

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    Vier Planungsbereiche

    Die Planung gliedert sich in vier Teilbereiche:

    A – Lahariplatz

    Für den oberen Platzbereich ist eine klare Zonierung in Aufenthalts-, Gastro- und Bewegungsbereiche vorgesehen, die gleichzeitig für Veranstaltungen nutzbar bleiben sollen. Der untere Platzbereich soll durch Terrassierung, eine Rampe und eine Treppe besser mit dem oberen verbunden werden. Ein kompakter Kleinkinderspielbereich bleibt erhalten. Für den Durchgang zur Verbindungsachse Laer–MARK 51°7 sind eine Freitreppe, eine barrierefreie Rampe sowie terrassierte Grünflächen geplant.

    B – Alte Wittener Straße und Querung Suntumer Straße

    Der nördliche Abschnitt der Alten Wittener Straße soll zur Fahrradzone umgewidmet werden. Der Kfz-Verkehr wird auf Anlieger- und Parkverkehr beschränkt, eine Sackgasse soll Durchgangsverkehr verhindern – Radfahrende und Einsatzfahrzeuge können weiterhin durchfahren. Insgesamt 31 Stellplätze, darunter zwei barrierefreie Plätze und ein Taxistand, werden neu geordnet und durch zusätzliche Baumstandorte aufgewertet. An der Suntumer Straße ist eine zusätzliche Querung als Plateau zur Verkehrsberuhigung geplant – ein ausdrücklicher Wunsch aus der Bürgerschaft.

    C – Entwässerungskonzept

    Das bestehende Mischwassersystem soll durch ein Trennsystem ersetzt werden. Niederschlagswasser wird über Sinkkästen gesammelt, in Rigolen zwischengespeichert und zur Bewässerung der Baumstandorte genutzt. Eine teilweise Versickerung über Sickerrohre sowie eine gedrosselte Weiterleitung in sogenannte „Klimagärten“ der Alten Wittener Straße sind vorgesehen.

    D – Gebäudefassaden und Außenbereiche

    Der Gebäudebestand am Lahariplatz stammt überwiegend aus den 1980er Jahren und wird als erhaltenswürdiges Ensemble eingestuft. Prägend sind Schieferelemente an den Spitzgiebeln, Klinker- und Putzfassaden sowie ein umlaufendes Vordach. Für die privaten Immobilien wird derzeit ein Gestaltungskonzept erarbeitet, das als Beratungsgrundlage für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie als Leitlinie für Stadtumbauanträge dienen soll. Das Konzept soll nach Fertigstellung von der Bezirksvertretung Bochum-Ost beschlossen werden. Die Umsetzung hängt von der Investitionsbereitschaft der Eigentümerschaft ab; alle betroffenen Eigentümer wurden bereits angeschrieben.

    Zu den Zielen des Fassadenkonzepts zählen:

    • Erhalt des einheitlichen Gebäudeensembles hinsichtlich Gestaltung, Materialien und Dachformen
    • Sicherung prägender Elemente wie Giebel, Klinkerfassaden und Balkone
    • Abgestimmte Farb- und Materialkonzepte für die Fassadenaufwertung
    • Möglichkeit für unauffällige Photovoltaikanlagen auf den Dächern
    • Einheitliche und zurückhaltende Gestaltung von Werbeanlagen
    • Entsiegelung und Aufwertung der Vorgärten
    • Neuordnung und gestalterische Integration von Abfallstandorten

    Zeitplan und Förderung

    Der Baubeginn für die öffentlichen Maßnahmen ist frühestens 2029 möglich, da vorgelagerte Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz abgeschlossen sein müssen. Die Querungsstelle an der Suntumer Straße soll vorgezogen realisiert werden; private Maßnahmen können ebenfalls früher umgesetzt werden.

    Die Maßnahme wird aus dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ von Bund und Land NRW finanziert. Die Förderung ist grundsätzlich bewilligt; eine Fortschreibung des Antrags ist bis zum 30. Oktober 2026 einzureichen. Ergänzende Fördermöglichkeiten – etwa aus dem Programm KRiS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) – werden geprüft.

    Im Herbst 2026 ist eine weitere öffentliche Beteiligung vorgesehen, um den aktuellen Planungsstand vorzustellen.

  • Mobile Toilettenanlagen am Ümminger See sollen bis Ende September 2026 weiterbetrieben werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll bezirkliche Haushaltsmittel in Höhe von 4.200 Euro bewilligen, damit die mobilen Toilettenkabinen am Ümminger See über den 9. August 2026 hinaus bis zum 30. September 2026 in Betrieb bleiben können.

    Hintergrund: Feste Toilettenanlagen nicht nutzbar

    Die regulären Toilettenanlagen am früheren Suntumshof, heute bekannt als Villa Schwanensee, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Als Ursachen nennt die Verwaltung einen Betreiberwechsel im angrenzenden Biergarten sowie wiederholt aufgetretene Vandalismusschäden und Verschmutzungen. Da es in der Folge an ausreichenden Alternativen mangelt, kommt es nach Angaben der Verwaltung zunehmend zu Verunreinigungen der angrenzenden Grünflächen im Naherholungsgebiet.

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    Fünf Kabinen bereits aufgestellt

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat in Kooperation mit dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster bereits fünf mobile Toilettenkabinen aufgestellt:

    • Drei Kabinen am Ostufer des Ümminger Sees
    • Zwei Kabinen in der Nähe des Spielplatzes auf der westlichen Seeseite, darunter eine barrierefreie Anlage

    Die Finanzierung dieser Maßnahme ist aus den Budgets der beteiligten Fachämter zunächst bis zum 9. August 2026 gesichert. Für den Zeitraum danach bis Ende September stehen dort keine weiteren Mittel zur Verfügung.

    Was die 4.200 Euro abdecken

    Der beantragte Betrag umfasst:

    • Bereitstellung der fünf Toilettenkabinen einschließlich Haftungsbefreiung
    • Zweimal wöchentliche Zwischenreinigung (dienstags und freitags)

    Die Haushaltsmittel sollen dem PSP-Element 1.11.24.01.02 entnommen werden. Jährliche Folgelasten entstehen laut Vorlage nicht. Das Umwelt- und Grünflächenamt als Eigentümerin der betroffenen Flächen befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise.

    Entscheidung am 1. Juli 2026

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026. Die Verwaltung bezeichnet die weitere Bereitstellung der Toilettenanlagen als alternativlos, um einen angemessenen Aufenthalt im stark frequentierten Naherholungsgebiet sicherzustellen.

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost stellt 30.615 Euro für Schul-Eigeninitiativen bereit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 30.615,73 Euro für Eigeninitiativen von sieben Schulen im Stadtbezirk bewilligen. Die Mittel sollen Projekte fördern, die den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler bereichern.

    Förderung nach festgelegter Richtlinie

    Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Schulen im Stadtbezirk Ost. Demnach werden 70 Prozent der jeweiligen Antragssumme ausgezahlt, maximal jedoch 7.000 Euro pro Einzelfall. Bis zum Stichtag 15. März 2026 gingen Anträge von sieben Schulen mit einer Gesamtsumme von 43.736,75 Euro ein. Projekte, deren Förderbedarf die Obergrenze von 7.000 Euro überschritt, wurden für diese Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.

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    Vorberatung und Mittelherkunft

    Die Förderanträge wurden der Bezirksverwaltungsstelle Ost vorgelegt und anschließend dem Bezirksältestenrat zur Vorberatung übergeben. In seiner Sitzung am 12. Mai 2026 sprach sich der Bezirksältestenrat für die Förderung aller eingereichten Anträge gemäß der beigefügten Aufstellung aus.

    Die ursprünglich für diesen Zweck eingeplanten bezirklichen Mittel belaufen sich auf 30.000 Euro (Vorlage 20242335). Um die Gesamtfördersumme von 30.615,73 Euro zu erreichen, werden zusätzlich 615,73 Euro aus nicht verbrauchten bezirklichen Mitteln der Kindergartenförderung im Stadtbezirk Bochum-Ost (Vorlage 20261390) herangezogen.

    Weiteres Verfahren

    Nach einer positiven Entscheidung der Bezirksvertretung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost mit der Auszahlung der Zuwendungen sowie der Prüfung der einzureichenden Verwendungsnachweise beauftragt. Jährliche Folgelasten entstehen durch die Maßnahme nicht.

    Die Beschlussvorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Entscheidung vorgelegt.

  • Bochum-Ost stellt 28.239 Euro für Eigeninitiativen von Kindergärten bereit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll im Haushaltsjahr 2026 insgesamt neun Kindergärten und Kitas im Stadtbezirk mit Zuschüssen fördern. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 28.239,22 Euro aus bezirklichen Mitteln.

    Antragsverfahren und Förderquote

    Zum Stichtag 15. März 2026 konnten Kindergärten im Stadtbezirk Bochum-Ost Förderanträge nach der geltenden Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Kindergärten im Stadtbezirk Ost stellen. Insgesamt gingen neun Anträge über eine Gesamtsumme von 40.365,06 Euro ein.

    Nach der Förderrichtlinie werden 70 Prozent der jeweiligen Antragssumme ausgezahlt, maximal jedoch 4.200 Euro je Einzelantrag. Die Förderung richtet sich an Kindergärten und Kitas sowie deren Fördervereine und soll Projekte unterstützen, die den Alltag der Kinder mit verhältnismäßig geringem Aufwand bereichern.

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    Vorberatung und Empfehlung

    Die eingereichten Förderanträge wurden von der Bezirksverwaltungsstelle Ost dem Bezirksältestenrat zur Vorberatung vorgelegt. Der Bezirksältestenrat sprach sich in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 für eine Förderung aller eingereichten Anträge aus.

    Budgetrahmen wird unterschritten

    Der ursprünglich für diesen Zweck eingeplante Ansatz aus bezirklichen Mitteln betrug 30.000 Euro. Durch die bewilligte Fördersumme von 28.239,22 Euro verbleiben 1.760,78 Euro, die zur Deckung des Beschlusses für Schulen im Stadtbezirk Bochum-Ost (Vorlage 20261404) verwendet werden sollen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost werden mit der Abwicklung der Auszahlungen sowie der Prüfung der einzureichenden Verwendungsnachweise beauftragt.

    Beschluss steht aus

    Die abschließende Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026. Die Detailaufstellung der geförderten Einrichtungen ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zur Finanzierung des Sportparks Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Bochum-Ost zur Finanzierung des geplanten Sportparks Feldmark geantwortet. Für das Projekt sind im Zeitraum 2025 bis 2027 insgesamt rund 4,3 Millionen Euro veranschlagt.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Bezirksfraktion Bochum-Ost hatte in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 vier Fragen zur Kostensituation und Finanzierungsstruktur des Projekts gestellt. Anlass war die angespannte Haushaltslage der Stadt sowie der Umstand, dass im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1027 bereits Ausgleichszahlungen für die Inanspruchnahme von Waldflächen geleistet worden waren.

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    Gesamtkosten und Finanzierung

    Laut Antwort der Verwaltung sind für den Sportpark Feldmark in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2025/26 insgesamt 4.285.000 Euro für den Zeitraum 2025 bis 2027 eingeplant. Die Mittel sind im investiven Budget der Sportverwaltung auf der Finanzstelle 6000006674201 etatisiert.

    Die Finanzierung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

    • Eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022″ ist bereits bewilligt.
    • Für eine umfassendere Ausbauvariante wurde ein Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ gestellt. Im ersten Förderaufruf wurde das Projekt nicht berücksichtigt; eine zweite Fördertranche wird jedoch erwartet.

    Eine abschließende Darstellung aller Finanzierungsquellen sei zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des noch offenen Finanzierungsrahmens nicht möglich.

    Berücksichtigung der Haushaltslage

    Die Verwaltung erklärt, die Haushaltssituation sei bei der Planung berücksichtigt worden: Der Projektumfang hänge ausdrücklich vom verfügbaren Budget ab. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet, die eine Anpassung an die jeweilige Finanzierungs- und Haushaltslage ermöglichen.

    Abschnittsweise Umsetzung vorgesehen

    Eine reduzierte oder abschnittsweise Realisierung des Projekts wurde laut Verwaltung geprüft und ist vorgesehen:

    • Es wurden unterschiedliche Projektvarianten erarbeitet, darunter eine Basisvariante, die sich auf die funktionalen Kernelemente beschränkt.
    • Die Realisierung ist in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten geplant.
    • Bestimmte vorbereitende Maßnahmen wie Erschließung und Baureifmachung sind unabhängig von der endgültigen Ausbauvariante bereits festgelegt und bilden den ersten Umsetzungsschritt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnis nehmen. Ergänzend verweist die Verwaltung auf die Mitteilung Nr. 20260610 zum Sachstand Sportpark Feldmark, die dem Ausschuss für Sport und Bewegung am 29. Mai 2026 vorgelegt wurde.