Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit, die geplante 40-Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau im Neubaugebiet „Rechener Park West“ auf 60 Prozent zu erhöhen. Als Begründung werden knappe Fördermittel und das Ziel einer ausgewogenen sozialen Durchmischung angeführt.
Anfrage der Linken zu höherer Sozialwohnungsquote
Die Fraktion Die Linke hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte nachgefragt, ob im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 987 auch eine höhere Quote von 60 Prozent gefördertem Wohnungsbau betrachtet wurde. Hintergrund ist das geplante Neubaugebiet „Rechener Park West“, für das bereits eine Mindestquote von 40 Prozent für Sozialwohnungen festgelegt wurde.
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Jetzt abonnierenVerwaltung verweist auf beschlossene Regelungen
In ihrer Antwort verweist die Verwaltung auf die am 10. Oktober 2024 beschlossene Neufassung der Quotierungsregelung im Handlungskonzept Wohnen Bochum. Diese regelt entsprechende Mindestgrenzen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Erweiterungen über diese Mindestgrenzen hinaus könnten zwar mit der Bewilligungsbehörde verhandelt werden, jedoch nur auf Basis der Freiwilligkeit der Investoren.
Knappe Fördermittel als Hindernis
Die Stadtverwaltung führt als wesentliches Argument gegen eine Erhöhung der Quote die im Vergleich zur Nachfrage knappen Fördermittel an. Gleichzeitig betont sie das Ziel einer sozialen Durchmischung, weshalb es „ratsam“ sei, keine deutliche Erhöhung des Anteils geförderter Wohnungen über die festgelegten Grenzen hinaus vorzunehmen.
Grundbuchliche Sicherung geplant
Die bereits vereinbarte 40-Prozent-Quote für geförderten Wohnungsbau soll in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor fixiert werden. Zusätzlich ist eine grundbuchliche Sicherung der Quotierungsregelung vorgesehen.
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