Kategorie: Soziales

  • CDU beantragt Benennung sachkundiger Einwohner für Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, drei sachkundige Einwohner beratend in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu wählen. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.

    Drei Personen sollen beratend mitwirken

    Laut dem von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichneten Antrag vom 16. Juni 2026 schlägt die CDU-Fraktion folgende Personen für die beratende Mitgliedschaft im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor:

    • Alexander Mauer – Caritas
    • Fabian Brandt-Vengels – DRK
    • Christian Herker

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    Begründung mündlich

    Eine schriftliche Begründung enthält der Antrag nicht. Die Fraktion hat angekündigt, die Begründung in der Sitzung mündlich vorzutragen.

  • Bochum legt Kinder- und Jugendförderplan für 2027 bis 2031 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    17.09.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    23.09.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    01.10.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat die 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erarbeitet. Das Dokument setzt den Rahmen für die kommunale Kinder- und Jugendförderung für die kommende Ratsperiode und soll im Oktober 2026 vom Rat beschlossen werden.

    Rechtliche Grundlage und Zweck

    Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist nach § 15 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ein vorgeschriebenes Steuerungsinstrument. Er gilt jeweils für eine kommunale Wahlperiode und deckt die Aufgabenbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ab. Der Plan wurde gemeinsam mit Verantwortlichen der Träger der freien Jugendhilfe erarbeitet und berücksichtigt Ergebnisse der Sozialberichterstattung sowie durchgeführter Jugendforen.

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    Aktuelle Herausforderungen

    Die Vorlage benennt mehrere gesellschaftliche Entwicklungen, auf die die Kinder- und Jugendförderung reagieren muss:

    • Zunehmender Fachkräftemangel
    • Soziale Ungleichheiten, Armut und Einsamkeit
    • Schutz demokratischer Strukturen
    • Auswirkungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz auf das Aufwachsen junger Menschen
    • Umsetzung von Inklusion und Ausbau von Kinderschutzstrukturen

    Die fünf Handlungsfelder

    Der Plan strukturiert die Kinder- und Jugendförderung in fünf Handlungsfelder:

    • Offene Kinder- und Jugendarbeit: Freiwillige, niedrigschwellige und sozialräumlich orientierte Angebote mit Beitrag zur Demokratiebildung, Prävention und sozialen Integration.
    • Jugendverbandsarbeit: Stärkung von Selbstorganisation, Ehrenamt und demokratischer Teilhabe durch Projekte, Gruppen und Freizeiten.
    • Jugendsozialarbeit: Begleitung junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf; Einbindung in die Jugendberufsagentur.
    • Schulsozialarbeit: Eigenständiges Handlungsfeld gemäß § 13a SGB VIII, am Lebens- und Lernort Schule verankert; Orientierung an fachlichen Richtwerten und sozialräumlichen Bedarfen.
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen durch Prävention, Sensibilisierung und Schutzkonzepte.

    Partizipation als Leitprinzip

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Prinzip verankert. Bestehende Formate wie Jugendforen, Jugendbefragungen sowie U16- und U18-Wahlen sollen fortgeführt und durch digitale und inklusive Beteiligungsformen ergänzt werden.

    Steuerung und Evaluation

    Die Umsetzung soll über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie ein kontinuierliches Monitoring gesteuert werden. Eine Halbzeit-Evaluation ist vorgesehen, um den Plan bei Bedarf während der Laufzeit anzupassen.

    Finanzierung und Bedingungen

    Die Realisierung der geplanten Schwerpunkte setzt nach Darstellung der Verwaltung eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung voraus. Neben der Sicherung bestehender Angebote sollen zusätzliche Ressourcen über Förderprogramme erschlossen werden. Die Vorlage macht deutlich, dass die laufende Förderung an eine aktive Mitwirkung der Träger geknüpft ist — etwa bei Statistiken, Evaluationen, Jahresberichten, Sozialraumkonferenzen und Arbeitskreisen. Bei fehlender Beteiligung sind Überprüfung und Kürzung der Finanzierung vorgesehen.

    Beratungsweg

    Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Ratsentscheidung am 1. Oktober 2026 mehrere Gremien:

    • Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen (Juni bis September 2026)
    • Vorberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (zweimal), im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die 5. Fortschreibung inhaltlich beschließt und die Verwaltung beauftragt, die im Plan benannten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

  • Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“: Gruppen sollen Vorschlagsrecht erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW und STADTGESTALTER/Volt beantragen, die Geschäftsordnung des Beirats „Leben im Alter“ zu ändern. Konkret sollen künftig nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppen im Rat ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Beirats erhalten.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Der Antrag wurde gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur 7. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 18. Juni 2026 eingereicht und bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.2 „Neufassung des Beirats Leben im Alter“.

    Die antragstellenden Fraktionen fordern, § 1 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Beirats wie folgt neu zu fassen:

    > „Der Beirat Leben im Alter setzt sich zusammen aus Personen, die auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen vom Rat gewählt wurden.“

    Die bisherige Formulierung sah offenbar lediglich Vorschläge der Fraktionen vor. Durch die Ergänzung um das Wort „Gruppen“ würden auch kleinere politische Zusammenschlüsse im Rat einbezogen, die den Fraktionsstatus nicht erreichen.

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    Begründung

    Eine schriftliche Begründung wurde im Antrag nicht vorgelegt. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben angekündigt, die Begründung mündlich in der Ratssitzung vorzutragen.

    Unterzeichnet ist der Antrag von Tim Pohlmann und Sven Ratajczak (UWG:Freie Bürger-BSW) sowie Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger (STADTGESTALTER/Volt).

  • Zuschuss für Seniorenveranstaltung „Wir rocken das Alter“ beantragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll einem gemeinnützigen Träger einen Zuschuss von 1.500 Euro für eine Musikveranstaltung für ältere Menschen bewilligen. Die „Best Ager Party“ ist für den 2. Oktober 2026 geplant.

    Veranstaltung anlässlich des Weltseniorentages

    Die Organisation Gemeinsam.Ruhr plant in Kooperation mit dem Seniorenbüro Nord und der evangelischen Gemeinde Hiltrop eine Veranstaltung unter dem Titel „Wir rocken das Alter“. Sie soll am 2. Oktober 2026 stattfinden – im zeitlichen Zusammenhang mit dem jährlich am 1. Oktober begangenen Weltseniorentag.

    Ziel der Veranstaltung ist es, älteren Menschen im Stadtteil Bochum-Nord die Möglichkeit zu bieten, gemeinsam Livemusik zu erleben, miteinander ins Gespräch zu kommen und zu tanzen. Darüber hinaus sollen positive Altersbilder gestärkt und bestehenden Stereotypen über das Alter entgegengewirkt werden.

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    Aufgaben von Gemeinsam.Ruhr

    Gemeinsam.Ruhr begleitet im Rahmen der offenen Seniorenarbeit die Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Bochum bei Planung, Organisation und Umsetzung von Angeboten. Dabei entwickelt die Organisation alterssensible Konzepte zur Förderung kultureller Teilhabe älterer Menschen – insbesondere im Bochumer Norden.

    Finanzierung und Auflagen

    Für die Durchführung der Veranstaltung beantragt Gemeinsam.Ruhr einen Zuschuss aus bezirklichen Mitteln in Höhe von 1.500 Euro. Die Verwaltung bestätigt, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Zuwendungsrichtlinien erfüllt sind.

    Nach der Veranstaltung ist Gemeinsam.Ruhr verpflichtet, die Verwendung des Zuschusses durch einen Verwendungsnachweis – bestehend aus Rechnungen und Quittungen – bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord zu belegen. Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, sofern sie zweckwidrig verwendet wurde oder der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird.

    Entscheidung in der Bezirksvertretung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord befasst sich mit dem Beschlussvorschlag in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen des Gremiums.

  • Bezirksvertretung Bochum-Mitte gewährt Freiraum e.V. Zuschuss für Küchenausstattung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll dem Verein Freiraum e.V. einen Zuschuss von 1.500 Euro für neue Küchengeräte gewähren. Der Verein betreibt das Soziale Zentrum in der Josephstraße und benötigt die Geräte für seine öffentlichen Angebote.

    Antrag für Elektrogeräte im Sozialen Zentrum

    Der Trägerverein Freiraum e.V. hat bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte einen Zuschussantrag für die Anschaffung von Elektrogeräten gestellt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, dem Antrag zu entsprechen und 1.500 Euro zu bewilligen.

    Das Soziale Zentrum in der Josephstraße 2 dient als Treffpunkt für zahlreiche Initiativen und Gruppen aus dem Stadtteil. Dort finden regelmäßig öffentliche Veranstaltungen statt, darunter:

    • Workshops
    • Filmabende
    • Vorträge
    • Gemeinschaftliche Kochangebote („Küche für alle“)

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    Dringender Erneuerungsbedarf der Küchenausstattung

    Laut Antragsbegründung ist eine Erneuerung der Küchenausstattung dringend erforderlich, um die niedrigschwelligen und offenen Angebote weiterhin aufrechterhalten zu können. Insbesondere der vorhandene Herd/Backofen ist defekt und für den Bedarf zu klein. Auch weitere notwendige Küchengeräte sind veraltet oder fehlen ganz.

    Auszahlung erst nach Rechnungsvorlage

    Die Bezirksvertretung soll die Bezirksverwaltungsstelle beauftragen, den Zuschuss erst nach Vorlage von Rechnungen auszuzahlen. Gemäß der bezirklichen Zuschussrichtlinie können Anträge auch für besondere Aufwendungen gestellt werden, wobei grundsätzlich Zuschüsse bis zu einem Betrag von 1.500 Euro möglich sind.

    Die Zuwendung wird ganz oder teilweise zurückgefordert, falls sie zweckwidrig verwendet wird oder ein verlangter Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird.

    Die Entscheidung über den Zuschussantrag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 25. Juni 2026 fallen.

  • Vandalismus an neuer Behindertentoilette am Tag nach Eröffnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die speziell für Menschen mit schweren Behinderungen konzipierte „Toilette für alle“ am Konrad-Adenauer-Platz wurde bereits einen Tag nach der feierlichen Eröffnung durch Vandalismus beschädigt. Die Stadt hat Strafanzeige erstattet und prüft technische Überwachungssysteme.

    Die am 29. April 2026 eröffnete „Toilette für alle“ am Konrad-Adenauer-Platz im Bermudadreieck war nur kurz uneingeschränkt nutzbar. Bereits am Tag nach der Eröffnung wurde der Schließmechanismus der Anlage beschädigt, wie die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mitteilte.

    Verzögerte Schadensmeldung

    Der Schaden wurde am Sonntag, 3. Mai 2026, von der Betreiberfirma Mandragora GmbH gemeldet und noch am selben Tag von einem Mitarbeiter der Zentralen Dienste aufgenommen. Damit war die Anlage mehrere Tage nicht zuverlässig für die Zielgruppe nutzbar.

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    Technische Überwachung nicht vorgesehen

    Die Anlage verfügt bislang über kein technisches Monitoring des Schließsystems, das Störungen automatisch melden könnte. Eine entsprechende Störungsüberwachung der Türanlage war ursprünglich nicht geplant, wird aber nach Angaben der Verwaltung zurzeit technisch geprüft.

    Strafanzeige erstattet

    Wegen der Sachbeschädigung hat die Stadt Strafanzeige bei der Polizei Bochum erstattet. Mit der Betreiberfirma Mandragora GmbH ist vereinbart, dass Schäden unmittelbar gemeldet werden müssen.

    Schutz vor Vandalismus begrenzt

    Die Verwaltung betont, dass es sich bei der „Toilette für alle“ nicht um eine allgemein öffentliche Toilette handelt, sondern diese ausschließlich für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen mit Pflege-, Liege- oder Assistenzbedarf vorgesehen ist. Nur dieser Personenkreis hat Zugang zur Anlage, wodurch klassischer Vandalismus weitgehend ausgeschlossen sein sollte.

    Ein absoluter Schutz gegen Vandalismus sei jedoch nicht zu erreichen, so die Verwaltung. Entstandene Schäden würden in der Regel noch am gleichen Tag, spätestens am Folgetag gemeldet und Reparaturen umgehend beauftragt.

    Das Projekt zur Schaffung der barrierefreien Toilettenanlage hatte über 13 Jahre gedauert und soll Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben im Stadtbezirk Mitte ermöglichen.

  • Fraktionen wollen Geschäftsordnung für Beirat „Leben im Alter“ ändern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die vier Ratsfraktionen SPD, CDU, Grüne und Die Linke beantragen gemeinsam Änderungen zur Geschäftsordnung des Beirates „Leben im Alter“. Der Beirat soll mit 13 Mitgliedern ab 60 Jahren besetzt werden.

    Gemeinsamer Änderungsantrag aller Fraktionen

    Alle vier im Rat vertretenen Fraktionen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 11. Juni 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Änderung der Geschäftsordnung des Beirates „Leben im Alter“ und konkretisiert den ursprünglichen Antrag vom 19. März 2026.

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    Zusammensetzung des Beirats wird festgelegt

    Der Beirat soll konkret mit 13 Personen besetzt werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen vom Rat gewählt. Eine wichtige Einschränkung: Die Beiratsmitglieder dürfen nicht dem Rat oder einer Bezirksvertretung angehören.

    Gemeinsame Geschäftsordnung geplant

    Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine gemeinsame Geschäftsordnung für den Beirat „Leben im Alter“ und den bereits bestehenden Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ zu erstellen. Dabei können die Paragraphen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben entfallen, da diese Inhalte bereits durch die neuen Regelungen und die Ratsbeschlüsse vom 19. März 2026 geregelt sind.

    Die Begründung für den Antrag soll mündlich in der Ausschusssitzung erfolgen. Unterzeichnet haben den Antrag Peter Reinirkens (SPD), Karsten Herlitz (CDU), Sebastian Pewny und Vicki Marschall (Grüne) sowie Wiebke Köllner und Horst Hohmeier (Die Linke).

  • Die Linke will Steckersolar-Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte ausweiten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Stadtrat beantragt eine grundlegende Änderung des geplanten Auslaufens des Steckersolar-Förderprogramms. Statt der Beendigung soll das Programm gezielt auf Haushalte mit geringem Einkommen ausgerichtet und intensiviert werden.

    Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18. Juni

    In einem Änderungsantrag zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 wendet sich Die Linke gegen die geplante Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms (T3-02). Der ursprüngliche Beschlussvorschlag sah vor:

    • Die Beendigung des Förderprogramms
    • Keine weitere Bewilligung eingegangener Anträge
    • Rückfluss nicht verausgabter Haushaltsmittel in den städtischen Haushalt

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    Intensivierung statt Einstellung gefordert

    Die Linksfraktion schlägt stattdessen eine Intensivierung des Programms vor. Der Rat soll eine zielgruppengerechte Ansprache beschließen, um speziell Haushalte mit geringem Einkommen für das Förderprogramm zu gewinnen. Die Verwaltung soll prüfen, ob das Programm künftig auf diese Zielgruppe beschränkt werden kann.

    Neue Kommunikationswege sollen erschlossen werden

    Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, ob Inhaber des BochumPasses über das Förderprogramm und die damit verbundenen finanziellen Einsparmöglichkeiten informiert werden können. Zusätzlich wird die Erschließung neuer Kommunikations- und Zugangswege gefordert. Dabei könnte beispielsweise Bochum Marketing eingebunden werden, um die Zielgruppe genauer zu analysieren und geeignete Anspracheformate zu entwickeln.

    Kurze Laufzeit als unzureichend bewertet

    In der Begründung argumentiert Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe, eine Laufzeit von lediglich drei Monaten sei nicht ausreichend, um die Wirksamkeit eines Förderprogramms für Steckersolaranlagen belastbar zu bewerten. Viele anspruchsberechtigte Haushalte hätten in diesem Zeitraum weder ausreichend Kenntnis vom Angebot erlangt noch eine Entscheidung über eine entsprechende Anschaffung getroffen.

    Widerspruch zu anderen Beschlüssen kritisiert

    Die Linksfraktion kritisiert außerdem einen Widerspruch zu anderen städtischen Maßnahmen. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie und dem geplanten Aufbau einer lokalen BürgerSolarBerater-Gruppe (T4-02) habe der Rat erst kürzlich eine Maßnahme beschlossen, die darauf abziele, Bürger über Solartechnologien zu informieren und bei der Nutzung entsprechender Fördermöglichkeiten zu unterstützen.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung sieht bei neuer Grundsicherung keine zusätzlichen Hilfen vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt bereitet sich auf die ab Juli geltende verschärfte Grundsicherung vor, plant aber keine zusätzlichen Maßnahmen gegen mögliche soziale Folgen. Die Linke hatte nach den Auswirkungen der Gesetzesänderung gefragt.

    Schulungen für Jobcenter-Personal

    Die Verwaltung bereitet sich durch Schulungen des Jobcenter-Personals auf die neue Grundsicherung vor, die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Sämtliche Mitarbeitende in den operativen Bereichen werden über die Rechtsänderungen informiert, wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilte.

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    Keine zusätzlichen Beratungsangebote geplant

    Einen Austausch mit Wohlfahrtsverbänden speziell zu den Gesetzesänderungen hat nicht stattgefunden und ist auch nicht geplant. Die Verwaltung verweist darauf, dass bereits ein regelmäßiger Austausch mit sozialen Organisationen besteht, beispielsweise im „Runden Tisch Energiearmut“.

    Eine zusätzliche kostenlose städtische Sozialberatung wird nicht geprüft. Die Verwaltung begründet dies damit, dass bereits Beratungspflichten nach dem Sozialgesetzbuch bestehen und eine umfassende Beratungsstruktur bei Behörden, Vereinen und Trägern existiere.

    Gesetzliche Verschärfungen

    Das neue Gesetz sieht vor, dass Geldleistungen bereits beim zweiten Versäumnis eines Jobcenter-Termins um 30 Prozent gemindert werden können. Bei drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch die Ablehnung von Förderkursen führt zu einer 30-prozentigen Kürzung für drei Monate.

    Schutzmaßnahmen im Gesetz

    Die Verwaltung hebt hervor, dass das Gesetz verschiedene Schutzmaßnahmen vorsieht:

    • Persönliche Anhörungen bei psychischen Erkrankungen oder anderen Anhaltspunkten
    • Schutz der Unterkunfts- und Heizungskosten vor Kürzungen
    • Weiterzahlung von einem Euro bei vollständiger Kürzung, um den Krankenversicherungsschutz zu erhalten
    • Bei Mehrpersonen-Haushalten werden die Unterkunftskosten auf andere Mitglieder aufgeteilt

    Bestehende Präventionsmaßnahmen

    Zusätzliche Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung verweist auf das bestehende Wohnungsnotfallhilfekonzept mit präventivem Fokus. Der Fachbereich wird über anstehende Räumungen informiert und kontaktiert betroffene Haushalte proaktiv. Das Beratungsangebot der Wohnungsnotfallhilfen steht mit offenen Sprechzeiten zur Verfügung.

    Georg Sondermann, Geschäftsführer des Jobcenters, wird in der Anfrage zitiert, dass er in den verschärften Sanktionen „echte Möglichkeiten und Chancen“ sieht und von „sozialer Fairness“ spricht.

  • Beirat Leben im Alter: Überarbeitete Geschäftsordnung steht zur Abstimmung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 18. Juni über eine überarbeitete Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter entscheiden. Die Neufassung enthält redaktionelle Korrekturen und modernisiert verschiedene Verfahrensabläufe.

    Digitalisierung und aktualisierte Regelungen

    Die Verwaltung hat die Geschäftsordnung des Beirats Leben im Alter überarbeitet und dabei an die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates angepasst. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Digitalisierung des Versands. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu Wahlen und zur Redeordnung aktualisiert.

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    Redaktionelle Nachbesserungen erforderlich

    Nach einem bereits am 19. März 2026 gefassten Ratsbeschluss zur Neufassung der Geschäftsordnung sind nachträglich redaktionelle Fehler aufgefallen. Um eine bessere Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, legt die Verwaltung nun korrigierte Fassungen vor. Diese umfassen sowohl eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen als auch die vollständige überarbeitete Geschäftsordnung.

    Beratungsweg über Ausschuss

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni vorberaten, bevor der Rat am 18. Juni die endgültige Entscheidung trifft. Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.