Verfahrenslotsen berichten über Unterstützung bei Eingliederungshilfe

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

Das Jugendamt stellt die Arbeit der Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vor. Die seit 2024 tätigen Fachkräfte unterstützen Familien beim Zugang zu Leistungen und beraten das Amt bei der Weiterentwicklung inklusiver Hilfen.

Neue Funktion seit 2024 eingeführt

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom Juni 2021 wurde der Grundstein gelegt, um Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung künftig Hilfen aus einer Hand anzubieten. Die bisher getrennte Organisation der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX stellte Familien häufig vor erhebliche Herausforderungen durch unterschiedliche Zuständigkeiten.

Seit 2024 sind daher nach § 10b SGB VIII Verfahrenslotsen in den Jugendämtern tätig. Sie sollen Verfahren vereinfachen, Transparenz schaffen, Zugänge zu Leistungen verbessern und die inklusionsorientierte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

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Aufgaben auf zwei Ebenen

Die Verfahrenslotsen haben ein doppeltes Aufgabenspektrum:

  • Unabhängige Unterstützung und Begleitung junger Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien im Einzelfall
  • Beratende Funktion gegenüber dem Jugendamt auf struktureller Ebene

Dabei begleiten sie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fachlich im Prozess der Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach des Jugendamtes.

Berichtspflicht und Präsentation

Nach § 10b Abs. 2 SGB VIII sind die Verfahrenslotsen verpflichtet, regelmäßig über ihre Aufgabenwahrnehmung, gewonnenen Erfahrungen und beobachteten strukturellen Entwicklungen zu berichten.

Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 20. Mai 2026 geben die Verfahrenslotsinnen einen Überblick über ihre bisherigen Erfahrungen seit Einführung des Angebots. Dabei berichten sie über zentrale Themen, die Familien beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bewegen.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2025 und enthält vollständige Auswertungen, Fallzahlen, Themenschwerpunkte und fachliche Beobachtungen.

Unterlagen

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