Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | (S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadtverwaltung will überschüssigen Solarstrom künftig effizienter zwischen den städtischen Gebäuden verteilen. Ab 2027 soll eine „Regionale Direktvermarktung“ eingeführt werden. Batteriespeicher kommen vorerst nur bedingt in Frage.
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte zur Optimierung der städtischen Photovoltaik-Anlagen geantwortet. Dabei geht es um die Frage, wie die Stadt den selbst erzeugten Solarstrom wirtschaftlicher nutzen kann.
Direktvermarktung zwischen städtischen Gebäuden geplant
Derzeit speist die Stadt überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaik-Anlagen in das Netz der Stadtwerke ein und kauft gleichzeitig teureren Strom für andere städtische Gebäude ohne eigene Solaranlage ein. Diese ineffiziente Situation will die Verwaltung ändern.
Ab 2027 plant die Stadt die Einführung einer „Regionalen Direktvermarktung“. Dabei soll überschüssiger Solarstrom von einem städtischen Gebäude bilanziell an andere Standorte ohne Photovoltaik-Anlage weitergeleitet werden. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen hierfür werden derzeit geschaffen.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenBatteriespeicher nur bedingt wirtschaftlich
Auf die Frage nach dem Einsatz von Zwischenspeichern zur Optimierung des Eigenverbrauchs gibt die Verwaltung eine differenzierte Antwort. Grundsätzlich ermöglichen Batteriespeicher eine bessere Nutzung des selbst erzeugten Stroms, da überschüssige Energie zwischengespeichert und bei Bedarf abgerufen werden kann.
Bei den meisten städtischen Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen handelt es sich jedoch um Schulen im Tagbetrieb. Da dort der höchste Stromverbrauch tagsüber stattfindet – also genau dann, wenn auch die Solaranlage produziert – wäre der Nutzen von Speichern gering.
Brandschutz als zusätzliche Hürde
Besonders problematisch sind die brandschutztechnischen Anforderungen für Batteriespeicher in öffentlichen Gebäuden. Schulen gelten als Sonderbauten mit verschärften Brandschutzbestimmungen. Die Integration von Batteriespeichern erfordert spezielle Räumlichkeiten, die Abgrenzung von Flucht- und Rettungswegen sowie möglicherweise Baugenehmigungsverfahren.
Diese zusätzlichen Anforderungen würden den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen erheblich verlangsamen. Die Verwaltung schließt Speicherlösungen dennoch nicht grundsätzlich aus – insbesondere bei Veranstaltungsstätten könnte der Einsatz wirtschaftlich sinnvoll sein.
Schreibe einen Kommentar