Kategorie: Finanzen

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll 50.000 Euro aus zweckgebundenen Etatpositionen in Restmittel umschichten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vor, insgesamt 50.000 Euro aus zwei nicht mehr benötigten Haushaltspositionen des Jahres 2025 in die allgemeinen bezirklichen Restmittel zu überführen. Hintergrund ist das Stocken des Gesamtprojekts „Klimapark Springorum“.

    Zwei Etatpositionen werden aufgelöst

    Im Rahmen des bezirklichen Controllings stellte sich heraus, dass zwei Positionen, die im Jahr 2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt worden waren, nicht mehr für ihre ursprünglichen Zwecke benötigt werden. Konkret handelt es sich um:

    • 40.000 Euro für die „Budgeterhöhung Einrichtung Spielplatz Klimapark Springorum“ (Erhöhung des Fachamtsbudgets von 124.000 Euro mit bezirklichen Mitteln)
    • 10.000 Euro für eine „Inklusionsschaukel Holtbrügge“

    Die freigesetzten Mittel sollen für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 als bezirkliche Restmittel zur Verfügung stehen.

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    Fehlende Fördermittel bremsen Gesamtprojekt

    Nach einem Ortstermin im Jahr 2025 in der Grünanlage „An der Holtbrügge“ machte das Umwelt- und Grünflächenamt deutlich, dass eine sinnvolle Umgestaltung des Spielplatzes einschließlich seiner Umgebung nur im Rahmen des größeren Gesamtprojekts „Klimapark Springorum“ möglich sei. Für die Realisierung dieses Projekts sind weitergehende Fördermittel notwendig – die bislang jedoch nicht eingeworben werden konnten. Nach aktuellem Stand ist auch in absehbarer Zukunft nicht mit entsprechenden Förderzusagen zu rechnen.

    Inklusionsschaukel fachlich kritisch bewertet

    Die Errichtung einer Inklusionsschaukel am Standort Holtbrügge wurde beim Ortstermin von der Fachverwaltung kritisch bewertet. Stattdessen sollten im Rahmen des Projekts „Klimapark Springorum“ andere inklusive Spielangebote geprüft werden. Da das Gesamtprojekt nicht vorankommt, entfällt auch dieser Mittelbedarf vorerst.

    Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf dem Spielplatz in der Grünanlage bereits zwei Spielgeräte erneuert wurden, sodass in absehbarer Zeit kein weiterer unmittelbarer Handlungsbedarf an diesem Standort besteht.

    Entscheidung in der Bezirksvertretung

    Über den Beschlussvorschlag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026. Die Vorlage wurde von Thomas Fründ, Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI, erarbeitet und stützt sich auf § 37 Abs. 3 und Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zur Finanzierung des Sportparks Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Bochum-Ost zur Finanzierung des geplanten Sportparks Feldmark geantwortet. Für das Projekt sind im Zeitraum 2025 bis 2027 insgesamt rund 4,3 Millionen Euro veranschlagt.

    Hintergrund der Anfrage

    Die AfD-Bezirksfraktion Bochum-Ost hatte in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 vier Fragen zur Kostensituation und Finanzierungsstruktur des Projekts gestellt. Anlass war die angespannte Haushaltslage der Stadt sowie der Umstand, dass im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 1027 bereits Ausgleichszahlungen für die Inanspruchnahme von Waldflächen geleistet worden waren.

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    Gesamtkosten und Finanzierung

    Laut Antwort der Verwaltung sind für den Sportpark Feldmark in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts 2025/26 insgesamt 4.285.000 Euro für den Zeitraum 2025 bis 2027 eingeplant. Die Mittel sind im investiven Budget der Sportverwaltung auf der Finanzstelle 6000006674201 etatisiert.

    Die Finanzierung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

    • Eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022″ ist bereits bewilligt.
    • Für eine umfassendere Ausbauvariante wurde ein Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ gestellt. Im ersten Förderaufruf wurde das Projekt nicht berücksichtigt; eine zweite Fördertranche wird jedoch erwartet.

    Eine abschließende Darstellung aller Finanzierungsquellen sei zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des noch offenen Finanzierungsrahmens nicht möglich.

    Berücksichtigung der Haushaltslage

    Die Verwaltung erklärt, die Haushaltssituation sei bei der Planung berücksichtigt worden: Der Projektumfang hänge ausdrücklich vom verfügbaren Budget ab. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet, die eine Anpassung an die jeweilige Finanzierungs- und Haushaltslage ermöglichen.

    Abschnittsweise Umsetzung vorgesehen

    Eine reduzierte oder abschnittsweise Realisierung des Projekts wurde laut Verwaltung geprüft und ist vorgesehen:

    • Es wurden unterschiedliche Projektvarianten erarbeitet, darunter eine Basisvariante, die sich auf die funktionalen Kernelemente beschränkt.
    • Die Realisierung ist in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten geplant.
    • Bestimmte vorbereitende Maßnahmen wie Erschließung und Baureifmachung sind unabhängig von der endgültigen Ausbauvariante bereits festgelegt und bilden den ersten Umsetzungsschritt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnis nehmen. Ergänzend verweist die Verwaltung auf die Mitteilung Nr. 20260610 zum Sachstand Sportpark Feldmark, die dem Ausschuss für Sport und Bewegung am 29. Mai 2026 vorgelegt wurde.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zu Baumfällungen und Kompensationskosten beim Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter/Volt hatte sieben Fragen zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark gestellt. Die Verwaltung beantwortet davon vier vollständig; drei weitere Fragen bleiben aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist zunächst offen.

    Aufforstungskosten in Gesamtprojektkosten enthalten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte im Vorfeld der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 unter anderem gefragt, ob die Aufforstungskosten von rund 2,6 Mio. Euro separat zu den veranschlagten 4,5 Mio. Euro Gesamtkosten des Projekts hinzukommen. Die Verwaltung stellt klar: Die Aufforstungskosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Da die Projektkosten damit unter der Schwelle von 5 Mio. Euro liegen, ist eine externe Projektsteuerung nach dem 2015 beschlossenen Verfahren zur Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben nicht vorgeschrieben.

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    Forstrechtlicher Ausgleich nicht förderfähig

    Ein weiterer Fragepunkt betraf die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Die Verwaltung beantwortet dies eindeutig: Die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro sind nicht förderfähig. Sie sind vollständig dem kommunalen Eigenanteil zuzurechnen und müssen allein aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Das SKS-Programm sieht eine Förderung von 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vor.

    Durchführungsbeschluss für September 2026 geplant

    Auf die Frage, wann die politischen Gremien einen Realisierungsbeschluss treffen sollen, teilt die Verwaltung mit: Der Durchführungsbeschluss für die Errichtung des Sportparks Feldmark soll am 11. September 2026 in die politischen Gremien eingebracht werden. Fragen nach der Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses für den bereits erfolgten Mittelabfluss von 2,6 Mio. Euro sowie etwaigen Konsequenzen bleiben in dieser Antwort unbeantwortet.

    Fällungen nicht in regulärer Baumfällungs-Vorlage aufgeführt

    Die Ratsgruppe hatte außerdem gefragt, warum die Fällungen am Walter-Lohmann-Ring nicht in der Vorlage 20252552 zu Baumfällungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2025/2026 erwähnt wurden. Die Verwaltung erklärt: Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage war noch nicht sicher, ob die Maßnahme im Winterhalbjahr 2025/2026 umgesetzt werden kann.

    Ausgleichsflächen in Beckum, Stadtlohn und Telgte

    Auf die Frage nach den konkreten Flurstücken für die Ersatzaufforstungen im Umfang von 121.711 Quadratmetern nennt die Verwaltung folgende Flächen:

    • Gemarkung Beckum, Flur 315, Flurstücke 809, 810, 811, 812 sowie 884 (teilweise)
    • Gemarkung Kirchspiel Stadtlohn, Flur 404, Flurstück 16 (teilweise)
    • Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 32, Flurstücke 147 (teilweise) und 148 (teilweise)

    Die Fragen 2 und 4 – zur Durchführung der Berichterstattung gemäß dem Projektsteuerungs- und Controlling-Verfahren sowie zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Kenntnisnahme der Ausgleichskosten – werden in der Antwort nicht beantwortet. Die Verwaltung verweist auf die kurze Bearbeitungsfrist.

  • FDP-UWG: WAT stellt 28 Fragen zu Haushalt 2027 im Bochumer Stadtrat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG: WAT hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zu den Eckwerten des Haushalts 2027 eingebracht. Die 28 Fragen umfassen Themen von der Schulplanung in Wattenscheid über Steuerhebesätze und Gehwegsanierung bis hin zu Homeoffice-Potenzialen in der Stadtverwaltung.

    Schulplanung, Bezirksbudgets und Demokratieschutz in der Kulturförderung

    Zu Beginn der Anfrage erkundigt sich die Fraktion nach dem Sachstand einer zusätzlichen Grundschule in Wattenscheid sowie den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln für Planung, Grundstückserwerb und Bau. Daneben thematisieren die Fraktionsvorsitzenden Felix Haltt und Hans-Josef Winkler die Stärkung der Bezirksvertretungen: Sie fragen, welche Mittel den Bezirken bei erweiterten Zuständigkeiten zusätzlich zur Verfügung stünden und wie eine haushaltsneutrale Aufstockung bezirklicher Budgets gestaltet werden könnte.

    Ein weiterer Block befasst sich mit der Förderpraxis bei kulturellen Einrichtungen. Die Fraktion fragt nach bestehenden Regelungen zur Gewährung oder Rückforderung städtischer Fördermittel bei antisemitischen, rassistischen oder demokratiefeindlichen Vorfällen sowie nach den rechtlichen Möglichkeiten eines Förderstopps bei nachgewiesenem Antisemitismus.

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    Infrastruktur, Ordnung und Steuerpolitik

    Weitere Fragen betreffen die Instandhaltung von Gehwegen:

    • Wie hoch sind die jährlich bereitgestellten Mittel für Sanierung und Instandhaltung?
    • Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell im Stadtgebiet?
    • Welche Auswirkungen hätte eine deutliche Mittelerhöhung auf die Mängelbeseitigung?

    Zum Thema Ordnung und Sauberkeit fragt die Fraktion nach der aktuellen Personalausstattung bei Mülldetektiven und dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie nach dem Ressourcenbedarf für eine spürbare Verbesserung der Kontrolle.

    Einen Schwerpunkt bilden steuerpolitische Fragen. Die Verwaltung soll Auskunft geben über:

    • Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 bis 2026
    • Die Auswirkungen einer Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10, 20 und 30 Punkte
    • Erkenntnisse aus anderen Städten zum Einfluss der Gewerbesteuerhöhe auf Unternehmensansiedlungen
    • Chancen und Risiken einer moderaten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes
    • Die finanziellen Auswirkungen einer Absenkung der Grundsteuerhebesätze um 25, 50 und 100 Punkte sowie die durchschnittliche Entlastung für Eigentümer und Mieter
    • Kompensationsmöglichkeiten für etwaige Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer

    Zudem soll die Verwaltung darlegen, welche kommunalen Bagatellsteuern erhoben werden, welche Einnahmen sie erzielen und welche Verwaltungskosten dem gegenüberstehen.

    Bürgerhaushalt, Büroflächen und Homeoffice

    Abschließend richtet die Fraktion Fragen zu drei weiteren Themenfeldern:

    Zur möglichen Einführung eines Bürgerhaushalts soll die Verwaltung die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen benennen, Erfahrungen vergleichbarer Städte schildern und Möglichkeiten zur Einbindung der Bezirksvertretungen aufzeigen.

    Hinsichtlich der Büroflächennutzung fragt die Fraktion nach den jährlichen Kosten für angemietete Flächen, dem aktuellen Homeoffice-Anteil der Beschäftigten sowie den Einsparpotenzialen durch eine Ausweitung hybrider Arbeitsmodelle. Abgerundet wird die Anfrage durch die Frage, welche Maßnahmen geplant sind, um digitales Arbeiten weiter auszubauen.

  • FDP-UWG/WAT beantragt Austritt aus „Seebrücke“-Initiative und Ende freiwilliger Zuwendungen an Seenotrettung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG/WAT hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Darin fordert sie, das Bekenntnis Bochumssals „Sicherer Hafen“ zurückzunehmen und künftig keine freiwilligen Mittel mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen zu zahlen.

    Inhalt des Antrags

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.7 der 7. Ratssitzung und soll den dort vorliegenden Beschlussvorschlag vollständig ersetzen. Die Fraktion beantragt konkret:

    • Die Stadt Bochum nimmt ihr Bekenntnis als „Sicherer Hafen“ zurück und beendet die damit verbundene Bereitschaft, Flüchtlinge über die regulären gesetzlichen Verteilungsmechanismen hinaus aufzunehmen.
    • Die Stadt Bochum gewährt künftig keine freiwilligen finanziellen Zuwendungen mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen.

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    Begründung: Zuständigkeit und Haushaltslage

    Die Fraktion begründet ihren Antrag mit zwei Argumenten. Erstens sei die Steuerung von Migration und Flüchtlingsaufnahme primär Aufgabe von Bund und Ländern. Die Kommunalpolitik verfüge weder über die rechtlichen Zuständigkeiten noch über geeignete Instrumente, um migrationspolitische Herausforderungen auf nationaler oder europäischer Ebene zu lösen.

    Zweitens verweist die Fraktion auf die finanzielle Lage der Stadt. Angesichts zu erwartender Haushaltsdefizite sei eine Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben erforderlich. Freiwillige Ausgaben außerhalb des kommunalen Kernaufgabenspektrums seien daher zu hinterfragen und soweit möglich zu beenden.

    Der Antrag ist unterzeichnet von Léon Beck, stellvertretendem Vorsitzenden der Fraktion FDP-UWG/WAT im Rat.

  • Linke fragt nach Kosten für Getränkeversorgung bei Gremiensitzungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke stellt zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine Anfrage zu den jährlichen Ausgaben der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken bei politischen Sitzungen. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags für Wasserspender an Schulen.

    Ablehnung von Wasserspendern an Schulen als Auslöser

    Der Ausschuss für Schule und Bildung hatte in seiner 3. Sitzung am 21. Mai einen Antrag zur „Bereitstellung von Wasserspendern an Schulen mit Priorisierung der Ganztagsschulen“ abgelehnt. Als maßgeblicher Grund wurden Kosten angeführt. Die Linke stellt diesem Umstand die bestehende Getränkeversorgung bei Sitzungen städtischer Gremien gegenüber und sieht darin eine unterschiedliche Behandlung von Kindern und Erwachsenen.

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    Zwei Fragen an den Oberbürgermeister

    Der Fraktionsvorsitzende Elias Bala richtet die Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat und bittet um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

    • Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Getränken bei Ratssitzungen, Bezirksvertretungssitzungen, Ausschüssen, Beiräten und anderen Gremiensitzungen – möglichst getrennt aufgelistet?
    • Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken allgemein?
  • UWG Freie Bürger – BSW fragt nach Sparpotenzial bei Vorbereitungssitzungen und IT-Kosten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW richtet eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat und möchte wissen, wie viel die Stadt Bochum durch den Verzicht auf Gelder für Fraktions-Vorbereitungssitzungen einsparen könnte. Außerdem fragt die Gruppe nach den Kosten einer möglichen Rückkehr zur postalischen Versendung von Sitzungsunterlagen.

    Hintergrund: Sparvorschläge von SPD und Grünen

    Anlass der Anfrage ist ein Antrag von SPD und Grünen mit dem Titel „Ziele für den Haushalt 2027 ff.“, in dem beide Fraktionen Einsparvorschläge für verschiedene Haushaltsbereiche vorlegen. Konkret schlagen sie vor:

    • Die Sachkostenzuschüsse an Fraktionen und Gruppen in Rat und Bezirken sollen ab 2027 dauerhaft um 15 Prozent gekürzt werden.
    • Die Sach- und Betriebskostenzuschüsse für IT-Endgeräte an Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder sollen vollständig gestrichen werden.

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    Fragen der Ratsgruppe

    Die Anfrage von Sven Ratajczak und Tim Pohlmann (UWG Freie Bürger – BSW) umfasst zwei Themenbereiche:

    Vorbereitungssitzungen: Die Ratsgruppe möchte wissen, welches Sparpotenzial entstünde, wenn Fraktionen und Gruppen im Rat und den Ausschüssen auf die Zuschüsse für Vorbereitungssitzungen – also Fraktions- und Teilfraktionssitzungen vor Rats-, Bezirksvertretungs- und Ausschusssitzungen – verzichten würden. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Ausgaben für die Jahre 2024 und 2025 aufgeschlüsselt nach Fraktionen und Gruppen sowie nach Rat, Bezirksvertretungen und den jeweiligen Ausschüssen darzustellen.

    IT und postalische Zustellung: Da der von SPD und Grünen vorgeschlagene Wegfall der IT-Kostenzuschüsse Mandatsträger dazu veranlassen könnte, sich vom digitalen Ratsinformationsmanagementsystem SD.NET RIM abzumelden, fragt die Ratsgruppe, wie hoch die Verwaltung die jährlichen Kosten für eine postalische Versendung aller Sitzungsunterlagen einschätzt, sofern 25 Prozent der betroffenen Personen das System abmelden würden. Grundlage der Schätzung sollen die Kosten vor Einführung des SD.NET RIM zuzüglich eines Inflationsaufschlags sein.

    Die Anfrage ist zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht und um schriftliche Beantwortung gebeten worden.

  • AfD-Fraktion fragt nach Kosten für Parkplätze ohne Ladesäule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum stellt Nachfragen zur Verwaltungsantwort über 26 Elektro-Parkplätze, die ohne Ladesäule ausgewiesen wurden. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs will wissen, welche Kosten für Planung, Auszeichnung und möglichen Rückbau entstanden sind.

    Hintergrund: Parkplätze ohne Ladesäule

    Anlass der Nachfragen ist die Verwaltungsantwort Nr. 20261291, die sich mit Parkplätzen für Elektrofahrzeuge befasst. Darin hatte die Verwaltung eingeräumt, dass bei 26 ausgewiesenen Ladeparkplätzen „aufgrund örtlicher Gegebenheiten“ keine Ladesäule errichtet werden konnte.

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    Zwei konkrete Fragen an den Oberbürgermeister

    Die AfD-Fraktion richtet ihre Anfrage (Vorlagennummer 20261643) an Oberbürgermeister Jörg Lukat und stellt zwei Fragen:

    • Wie hoch waren die Kosten für die Planung und Auszeichnung der 26 Parkplätze, für die anschließend keine Ladesäule realisiert werden konnte?
    • Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau dieser Parkplätze?

    Schriftliche Beantwortung gewünscht

    Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen sowohl im Rat als auch im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

  • Volt/Stadtgestalter beantragen neue Haushaltsregeln und interkommunale Reformen für Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zu den Haushaltszielen 2027 ff. eingebracht. Der Antrag umfasst Forderungen zur Haushaltsaufstellung, Klimapolitik, Schulen und einer weitreichenden Verwaltungsreform im Ruhrgebietsverbund.

    Jährliche Haushalte und Zero-Based-Budgeting

    Als Rahmen für die künftige Haushaltsplanung fordert die Fraktion zunächst die Rückkehr zur jährlichen Haushaltsplanung und die Abkehr vom Doppelhaushalt. Ergänzend sollen Haushalte alle fünf Jahre nach dem Prinzip des Zero-Based-Budgeting aufgestellt werden, bei dem alle Ausgaben von Grund auf neu begründet werden müssen. Außerdem soll eine wirksame Bürgerinnenbeteiligung an der Haushaltsaufstellung etabliert werden.

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    Generationengerechtigkeit als Leitprinzip

    Die inhaltlichen Haushaltsziele richten sich laut Antrag an der Generationengerechtigkeit aus. Im Einzelnen werden gefordert:

    • Veräußerung klimaschädlicher Beteiligungen, etwa an fossilen Kraftwerken
    • Schaffung eines Seilbahnnetzes zur Verbesserung des ÖPNV
    • Einführung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen
    • Keine Kürzungen bei den Hilfen zur Erziehung
    • Prüfung, ob die Stadt den bisher von Schulen zu tragenden Anteil von einem Viertel einer Lehrerstelle bei der Einstellung von Schulverwaltungsassistentinnen übernimmt
    • Prüfung der Internalisierung externer Klimaeffekte auf Basis der CO₂-Zertifikatspreise bei der Gebührenkalkulation
    • Parkgebühren, die die tatsächlichen Kosten der Inanspruchnahme des öffentlichen Raums widerspiegeln
    • Vorlage eines Fahrplans zur Senkung der Schulden- und Zinslast

    Umfassendes Change-Management für die Verwaltung

    Ein zweiter Schwerpunkt des Antrags betrifft die Verwaltungsmodernisierung. Mit externer Beratung soll ein Change-Management-Konzept erarbeitet werden, das unter anderem folgende Maßnahmen vorsieht:

    • Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Automatisierung von Verwaltungsprozessen und zum Auslaufenlassen nicht mehr benötigter Stellen
    • Abschaffung klassischer Büros zugunsten von Shared Desks und Homeoffice als neuem Standard
    • Zusammenlegung kaufmännischer und organisatorischer Bereiche kultureller Institutionen (KdÖR) in einer ruhrgebietsweiten Kultur-Holding zur Senkung von Overhead-Kosten
    • Prüfung der Gründung einer interkommunalen Personalgesellschaft für die Metropole Ruhr
    • Vorantreiben der Zusammenlegung aller Verkehrsgesellschaften zu einer einzigen ruhrgebietsweiten Verkehrsgesellschaft
    • Erarbeitung eines Konzepts für koordinierte interkommunale Klagen bei Verstößen gegen das Konnexitätsprinzip
    • Aufstellung eines Konzepts für ein interkommunales Projektmanagement-Servicecenter
    • Orientierung des Gewerbesteuer-Hebesatzes an einem Benchmarking-System auf Basis der dynamischsten NRW-Kommunen, ergänzt um einen Schuldenfaktor
    • Veräußerung der städtischen Parkgaragen
    • Entwicklung von Sponsoringstrategien in allen Dezernaten und Beteiligungen

    Unterzeichnet ist der Antrag von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger. Eine schriftliche Begründung ist nicht beigefügt; die Fraktion kündigte eine mündliche Begründung in der Sitzung an.

  • Volt beantragt verlässliche Finanzierung für Bochumer Tierheim

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Stadtgestalter/Volt hat zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag eingebracht, der auf eine dauerhaft gesicherte und vertraglich geregelte Finanzierung des Tierheims des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. abzielt.

    Hintergrund: Wiederholt überplanmäßige Mittel erforderlich

    Anlass des Änderungsantrags ist ein Tagesordnungspunkt zur überplanmäßigen Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1210 (Ordnungsangelegenheiten). Bereits im Jahr 2025 hatte der Rat überplanmäßige Mittel für das Tierheim bewilligt. Im laufenden Jahr werden nach Angaben der Fraktion rund doppelt so viele Mittel benötigt, wie die vertragliche Grundfinanzierung von 541.000 Euro sowie die zusätzlich eingestellten 100.000 Euro zusammen ergeben. Die bisherigen Zusatzmittel wurden dabei „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ gewährt.

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    Drei Forderungen im Änderungsantrag

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt beantragt, den Beschlusstext um folgende Punkte zu ergänzen:

    • Die Verwaltung soll beauftragt werden, den bestehenden Vertrag mit dem Tierschutzverein so anzupassen, dass dem Tierheim eine sichere, verlässliche und auskömmliche Finanzierung zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe bei der Unterbringung von Fundtieren zukommt.
    • Es soll geprüft werden, dem Tierschutzverein vertraglich eine automatisierte Anpassung der Zuschüsse in Abhängigkeit von einschlägigen Inflationsraten sowie der Anzahl aufgenommener Fundtiere zuzusichern. Das Prüfergebnis soll dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit und dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
    • Die entsprechenden konsumtiven Mittel sollen ab dem Haushalt 2027 ff. in die Produktgruppe 1210 eingestellt werden.

    Begründung: Kommunale Pflichtaufgabe braucht verlässliche Grundlage

    In der Begründung des Antrags hebt die Fraktion hervor, dass der Tierschutzverein als Betreiber des Tierheims eine kommunale Pflichtaufgabe erfülle. Die bisherige Vertragskonstruktion reiche dauerhaft nicht mehr aus, um den Betrieb zu sichern. Es sei absehbar, dass auch 2027 erneut überplanmäßige Mittel beantragt werden müssten. Die Finanzierung des Tierheims solle daher in die Form eines aktualisierten, verlässlichen Vertrags überführt werden.

    Unterzeichnet ist der Antrag von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger.