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Bezirksvertretung Süd soll über Grillverbote in Parks entscheiden

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Verwaltung legt die Entscheidung über lokale Grillverbote in öffentlichen Park- und Grünanlagen in die Hände der Bezirksvertretung Süd. Nach gescheiterten Versuchen eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen die Bezirke nun eigenverantwortlich über Verbote und Verbesserungsmaßnahmen beschließen.

Gescheitertes gesamtstädtisches Konzept

Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) hatte die Verwaltung im Dezember 2024 beauftragt, ein ganzheitliches Stadtgrillkonzept zu entwickeln. Die Bezirksvertretungen sollten dabei maßgeblich eingebunden werden, um einen ausgewogenen Interessenausgleich zu erreichen.

Die Rückmeldungen der Bezirke nach einer Aufforderung im April 2025 fielen jedoch sehr heterogen aus. Zwei Bezirksvertretungen gaben überhaupt keine Antwort ab. Insgesamt sprachen sich die Bezirke gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sahen auch keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept.

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Wachsende Konflikte durch Grillen in Parks

Das Grillen in Park- und Grünanlagen hat laut Verwaltung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und führt zunehmend zu Konfliktsituationen. Anwohner und andere Parkbesucher klagen über Belästigungen durch Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Auch die Reinigung der Anlagen wird dadurch zusätzlich belastet.

Mehrere Eingaben von Bürgern nach § 24 der Gemeindeordnung NRW, die ein Grillverbot fordern, verdeutlichen die Problemlage. Bisherige Bemühungen von Politik und Verwaltung zur Reduzierung der Missstände blieben ohne den gewünschten Erfolg.

Lokale Lösungen statt Gesamtkonzept

Da sich keine einheitliche Vorgehensweise ableiten ließ, soll nun die Bezirksvertretung Süd in eigener Zuständigkeit entscheiden. Sie kann bestimmte öffentliche Park- und Grünanlagen mit lokalen Grillverboten belegen und eine entsprechende Aufnahme in die Bochumer Sicherheits- und Ordnungsverordnung (BoSVo) beantragen.

Gleichzeitig kann die Bezirksvertretung zusätzliche Ausstattungen wie Abfallbehälter oder lokale Absperrungen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste sie dabei aus dem eigenen Budget bereitstellen.

Finanzielle Folgen für Bezirk

Die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen würde Kosten verursachen, die aus bezirklichen Mitteln zu finanzieren wären. Zusätzlich entstünden jährliche Folgekosten für die Unterhaltung der Ausstattungsgegenstände, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter.

Die Bezirksvertretung Süd wird am 10. März 2026 über die Vorlage entscheiden.

Unterlagen

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