Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 10.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (FDP) Dafür: 17 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke, AfD) |
SPD, Grüne und Linke beantragen verständlichere Beschilderung für die Straße „Auf dem Aspei“. Die bisherige Kennzeichnung über rot und schwarz gepflasterte Flächen führt zu Verwirrung und häufigen Verwarnungsgeldern.
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd befasst sich am 10. März 2026 mit Problemen bei der Parkplatz-Kennzeichnung in der verkehrsberuhigten Straße „Auf dem Aspei“ in Querenburg. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Farbkodierung sorgt für Verwirrung
Derzeit werden Parkverbotsflächen durch rot gepflasterte Bereiche gekennzeichnet, während schwarz gepflasterte Flächen als erlaubte Parkplätze ausgewiesen sind. Nach Angaben der Fraktionen führt diese Regelung zu praktischen Problemen für Anwohnende und Besucher.
Besonders Personen, die nicht in der Straße wohnen, kennen die Bedeutung der Farbkodierung nicht, da erklärende Schilder oder Markierungen fehlen. Zudem ist die Rechtsgrundlage für diese Art der Parkverbots-Kennzeichnung unklar.
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Jetzt abonnierenSteine verblasst – Unterscheidung schwierig
Die Anwohnenden berichten von zusätzlichen Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Steinfarben, insbesondere abends. Sowohl die roten als auch die schwarzen Steine sind über die Zeit verblasst. Als kostengünstigere Alternative zum Austausch der Pflasterung schlagen die Fraktionen weiße Markierungen vor.
Detaillierte Einzelfragen der Anwohnenden
Dem Antrag ist eine umfangreiche Anlage mit spezifischen Fragen und Anregungen der Anwohnenden beigefügt. Diese betreffen unter anderem die rechtliche Grundlage für die Farbkennzeichnung und konkrete Problembereiche an verschiedenen Hausnummern.
Besonders kritisiert werden Bereiche wie „Auf dem Aspei 50“ und „51“, wo sich zwischen Baumscheiben geeignete Parkflächen befinden würden, die jedoch rot gepflastert und somit Parkverbot-Zonen sind. Hier kommt es häufig zu Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 Euro.
Verwaltung soll Anregungen prüfen
Die Verwaltung soll sowohl die grundsätzliche Verbesserung der Beschilderung als auch die detaillierten Einzelfragen der Anwohnenden prüfen. Dabei geht es auch um mögliche Erweiterungen bestehender Parkflächen und die Klärung widersprüchlicher Kennzeichnungen.
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