Schlagwort: Parkraum

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Parksituation an der Hordeler Heide in Hordel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Nachfrage der CDU-Fraktion zur Verkehrssituation im Umfeld der Gemeinschaftlichen Grundschule an der Hordeler Heide beantwortet. Eine Ausweitung des bestehenden Park- und Halteverbots in Richtung Berthastraße oder eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung hält die Verwaltung demnach nicht für erforderlich.

    Hintergrund der Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. März 2026 nachgefragt, ob parkende Fahrzeuge am Ende der bestehenden Park-/Halteverbotszone – dort, wo die Berthastraße in die Hordeler Heide mündet – für stadteinwärts Fahrende die frühzeitige Wahrnehmung des Gegenverkehrs beeinträchtigen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Fraktion hatte unter anderem einen gemeinsamen Ortstermin sowie die Beteiligung der Anwohnerschaft vorgeschlagen.

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    Ergebnisse der Ortsbegehung

    Das Tiefbauamt beantwortet die sieben Einzelfragen der CDU-Fraktion wie folgt:

    • Letzte Ortsbegehung: Die Verkehrssituation wurde im Rahmen einer früheren SPD-Anfrage bereits mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten begutachtet. Aufgrund der CDU-Nachfrage erfolgte eine erneute Begehung, zuletzt am 26. März 2026 zu Schulbeginn.
    • Beeinträchtigung durch ruhenden Verkehr: Bei der Beobachtung über einen längeren Zeitraum wurden keine problematischen Situationen festgestellt. Gewisse Beeinträchtigungen im Begegnungsverkehr seien verkehrsüblich. Die Verkehrsteilnehmenden verhielten sich rücksichtsvoll; die Verkehrssicherheit war nach Einschätzung der Verwaltung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
    • Behördliche Stellungnahmen: Die städtische Verkehrsüberwachung konnte keine Auffälligkeiten im fließenden Verkehr feststellen. Die Polizei hat ebenfalls keine Anmerkungen; das Unfalllagebild im Schulumfeld sei „gänzlich unauffällig“.
    • Erkenntnisse aus Kontrollen 2025: Im Rahmen von Kontrollen in der Dahlhauser Heide wurden an dieser Stelle keine besonderen Auffälligkeiten im ruhenden Verkehr festgestellt. Der Straßenbereich weise – im Gegensatz zu anderen Straßen in der Dahlhauser Heide – eine ausreichende Restbreite bei parkenden Fahrzeugen auf.
    • Gemeinsamer Ortstermin und Anwohnerbeteiligung: Die Verwaltung sieht hierfür keine Notwendigkeit. Verkehrszeichen würden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Eine solche Notwendigkeit habe sich bei diversen Begutachtungen nicht ergeben.
    • Regelmäßige Kontrollen: Der Nahbereich der Grundschule wird durch die städtische Verkehrsüberwachung regelmäßig kontrolliert, einschließlich Geschwindigkeitsmessungen. Verkehrsverstöße träten kaum auf. Zu Schulbeginn und Schulende komme es vereinzelt vor, dass Eltern kurzzeitig im Bereich des absoluten Halteverbots stehen. Der Bezirksdienst der Polizei suche Grundschulen regelmäßig im Rahmen der Schulwegsicherung auf.
    • Erweiterung der Kontrollen zum Schuljahresbeginn 2026/2027: Angesichts der unauffälligen Kontrollbilanz und anderer als problematischer eingestufter Schulbereiche im Stadtgebiet hält die städtische Verkehrsüberwachung eine Ausweitung nicht für zwingend notwendig. Zum Schulanfang führen Bezirksdienst und Verkehrsunfallprävention der Polizei jedoch jährlich intensive Präventions- und Repressionsmaßnahmen an Schulen durch.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Unterlagen

  • Verwaltung öffnet Lehrerparkplätze außerhalb der Schulzeiten für Anwohner

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will den Parkdruck in Wohngebieten durch die Nutzung von Lehrerparkplätzen außerhalb der Schulzeiten reduzieren. Nach 16 Uhr nachmittags bis 7 Uhr morgens können externe Fahrzeuge auf nicht abgeschrankten Schulparkplätzen parken.

    SPD-Fraktion fragt nach Parkplatzsituation

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hatte bei der Bezirksvertretung nachgefragt, ob das Parken auf Lehrerparkplätzen außerhalb der Schulzeiten wirklich verboten sei. Hintergrund waren Beschwerden von Anwohnern der Lina-Morgenstern-Schule, die berichteten, dass der Hausmeister an spät abends parkende Personen Warnzettel mit Abschleppandrohung verteilt habe.

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    Hausrecht ermöglicht flexible Regelungen

    Die Verwaltung erklärt in ihrer Antwort, dass die Zentralen Dienste als Gebäudeeigentümer das Hausrecht haben und dieses auf die Schulhausmeister übertragen. Grundsätzlich seien die Zentralen Dienste an stadtortbezogenen individuellen Lösungen interessiert.

    Parkplätze ohne Schranken können geöffnet werden

    Wenn Parkplätze nicht mit einer Schranke versehen sind, wäre eine Öffnung für externe Nutzer möglich. Die Beschilderung bezieht sich in der Regel auf die Zeiten des Schul- und Sporthallenbetriebes. Daher besteht nach 16 Uhr nachmittags bis 7 Uhr morgens des Folgetages die Möglichkeit des Parkens für Externe.

    Probleme durch nicht rechtzeitig entfernte Fahrzeuge

    Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass in der Vergangenheit externe Fahrzeuge nicht rechtzeitig vor Schulbeginn vom Parkplatz entfernt wurden. Deshalb mussten die Zentralen Dienste zu den beschriebenen Maßnahmen mit Warnzetteln und Abschleppandrohungen greifen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte nimmt die Antwort der Verwaltung am 25. Juni 2026 zur Kenntnis.

  • Verwaltung bestätigt fehlenden Mobilfunkempfang in Tiefgarage P3 Rathaus

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat bestätigt, dass in der Tiefgarage P3 Rathaus am Westring kein Mobilfunkempfang besteht. Auf eine entsprechende CDU-Anfrage zur Notruffähigkeit in städtischen Parkhäusern verwies die Verwaltung auf alternative Sicherheitsmaßnahmen und lehnte eine flächendeckende Mobilfunkversorgung als Mindeststandard ab.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 auf das Problem aufmerksam gemacht, dass Nutzer der Tiefgarage P3 Rathaus (BVZ) am Westring bereits bei der Einfahrt vollständig den Mobilfunkempfang verlieren. Dr. Benedikt Gräfingholt kritisierte, dass dadurch im Ernstfall keine Notrufe über 112 oder 110 abgesetzt werden könnten.

    Mobilfunkversorgung nur in Hochgaragen zuverlässig

    Die Verwaltung bestätigte nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) den fehlenden Mobilfunkempfang in der Tiefgarage P3. Auch in den übrigen städtischen Tiefgaragen P1 bis P9 ist laut Antwort kein Mobilfunkempfang möglich. Zuverlässigen Empfang gibt es nur in den Hochgaragen P5 Brückstraße, P7 Kurt-Schumacher-Platz und P8 Konrad-Adenauer-Platz.

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    Alternative Notrufsysteme vorhanden

    Als Ersatz für die fehlende Mobilfunkversorgung verwies die Verwaltung auf bereits installierte Sicherheitsmaßnahmen:

    • Notrufmelder im Bereich der Frauenstellplätze, die direkt die Aufsicht alarmieren
    • Sicherheitsdienst mit mobilfunkunabhängiger Funkgeräteausstattung
    • Rund um die Uhr besetzte Leitstelle „Parken in Bochum“
    • Regelmäßige Kontrollrunden der Parkhausbetreuer
    • Flächendeckende Videoüberwachung

    Der Sicherheitsdienst übernimmt dabei Erste-Hilfe-Leistungen, fordert Rettungsdienste an und betreut Parknutzer als Ansprechpartner in allen Situationen.

    Hohe Kosten verhindern Mobilfunknachrüstung

    Eine nachträgliche Ausstattung aller Tiefgaragen mit Signalverstärkern lehnte die Verwaltung wegen der erheblichen Kosten ab. Pro Parkhaus würden Kosten im hohen sechsstelligen Bereich anfallen. Der durch alternative Maßnahmen erreichte Sicherheitsstandard bleibe auf hohem Niveau.

    Als Beleg führte die Verwaltung einen Fall aus dem vergangenen Jahr an, bei dem ein Parkhausbetreuer durch schnelles Eingreifen und lebenserhaltende Maßnahmen ein Menschenleben retten konnte.

    Keine Mindeststandard-Verpflichtung gesehen

    Die Frage der CDU, ob flächendeckende Notruffähigkeit als Mindeststandard öffentlicher Sicherheitsinfrastruktur anzusehen sei, verneinte die Verwaltung. Ein flächendeckender Mobilfunkempfang werde nicht als Mindeststandard betrachtet.

    Stattdessen kündigte die WEG weitere Investitionen in die Sicherheitstechnik an: Die Leitstelle wird erweitert, alle Sprechstellen mit Videoüberwachung vernetzt und in die Gebäudeleittechnik investiert.

    Keine bekannten Sicherheitsvorfälle

    Auf die Frage nach sicherheitsrelevanten Vorfällen durch fehlenden Mobilfunkempfang antwortete die Verwaltung, dass keine derartigen Fälle bekannt seien, bei denen die Alarmierung von Rettungskräften erschwert oder verhindert worden wäre.

  • Verwaltung sieht keine Möglichkeit für häufigere Kontrollen in der Kreuzstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hält die derzeitigen Kontrollen des Parkverbots in der Kreuzstraße im Bermudadreieck für ausreichend. Eine Ausweitung der Überwachung ist nach Angaben des Tiefbauamts derzeit nicht vorgesehen, obwohl die CDU-Fraktion Probleme mit illegalen Parkern sieht.

    CDU-Fraktion sieht Gefahren durch Falschparker

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 auf Probleme durch beidseitiges Parken in der Kreuzstraße hingewiesen. Trotz aufgestellter Sperrpfosten würden Autofahrer insbesondere in den Abendstunden in dem gelb markierten Bereich parken. Dies erschwere die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen und gefährde Fußgänger beim Überqueren der Straße zwischen Kortum und Brüderstraße.

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    Bestehende Verkehrsregelungen

    In dem betroffenen Abschnitt der Kreuzstraße gilt tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot, nachts zwischen 20 und 5 Uhr ein absolutes Haltverbot. Das beschriebene Parken ist damit grundsätzlich verboten.

    Verwaltung sieht intensive Kontrollen als ausreichend

    Das Tiefbauamt teilt mit, dass der Bereich bereits mehrmals täglich durch den Außendienst der städtischen Verkehrsüberwachung kontrolliert wird, auch durch die Nachtschicht. Die Kreuzstraße zähle damit zu den am intensivsten kontrollierten Bereichen im Stadtgebiet.

    Eine weitere Verdichtung der Kontrollen sei unter Berücksichtigung anderer zu überwachender Straßen und Plätze derzeit nicht vorgesehen. Bei festgestellten Verstößen schreite die Verkehrsüberwachung entsprechend ein, Ordnungswidrigkeiten würden durch die Bußgeldstelle geahndet.

  • Verwaltung verteidigt Carsharing-Parkplätze an der Herner Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Alternative zum umstrittenen Carsharing-Standort in Riemke. Trotz Kritik von Gewerbetreibenden an der Herner Straße 365 sollen die zwei Stellplätze nicht verlegt werden.

    SPD kritisiert Standortwahl

    Die SPD-Fraktion hatte die Einrichtung von zwei Carsharing-Parkplätzen an der Herner Straße 365 scharf kritisiert. In dem 200-Meter-Abschnitt zwischen Von-Gall-Straße und Auf dem Dahlacker haben sich 18 Gewerbebetriebe angesiedelt, die zuvor leerstehende Räume am Riemker Markt wiederbelebt haben. Von ursprünglich neun allgemein nutzbaren Parkplätzen wurden zwei zu exklusiven Carsharing-Stellplätzen umgewidmet.

    Besonders problematisch sehen die Gewerbetreibenden, dass die Carsharing-Fahrzeuge die reservierten Plätze bislang nicht nutzen, während bereits Falschparker abgeschleppt und Bußgelder von 55 Euro verhängt wurden.

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    Verwaltung begründet Standortentscheidung

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt mehrere Gründe für die Standortwahl an:

    • Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus) ist für Carsharing-Konzepte zentral
    • Der ursprünglich präferierte Taxenstand neben dem Riemker Markt bietet keine verkehrssichere Lösung für beide Fahrzeugarten
    • Der Marktplatz selbst scheidet wegen des zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkts aus
    • Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich bereits zwei Behindertenparkplätze

    Keine Verlegung geplant

    Eine kurzfristige Verlagerung der Carsharing-Stellplätze schließt die Verwaltung aus. Der gewählte Standort biete Sichtweite zum Marktplatz, behindere weder Taxen noch den Wochenmarkt und ermögliche eine verkehrssichere Zu- und Abfahrt.

    Überwachung im Rahmen der Verkehrskontrolle

    Die Carsharing-Stellplätze werden im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrolliert. Dabei achtet die Stadt darauf, dass die Stationen nicht von anderen Fahrzeugen blockiert werden, damit Carsharing-Nutzer ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß zurückgeben können.

    Ausbau des Carsharing-Angebots

    Derzeit gibt es in Bochum 24 Carsharing-Standorte mit 46 Fahrzeugen, davon 14 Stationen im öffentlichen Straßenraum. Die Zahl der Fahrzeuge soll zeitnah auf 51 aufgestockt werden.

  • Stadt erklärt Parkplätze für E-Autos ohne Ladesäule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zur Ausweisung von Elektrofahrzeug-Stellplätzen ohne Ladeinfrastruktur. 26 solcher Parkplätze sollen zeitnah zurückgebaut werden.

    Die Stadt Bochum verfügt derzeit über insgesamt 468 ausgewiesene Stellplätze für Elektrofahrzeuge. Davon befinden sich 369 im öffentlichen Straßenraum und 99 in den von der WEG betriebenen Parkhäusern mit Elektrolademöglichkeit.

    26 Parkplätze ohne Ladesäule

    Aktuell gibt es noch 26 Parkplätze, die zwar für Elektrofahrzeuge ausgewiesen sind, aber über keine Ladeeinrichtung verfügen. Diese Situation erklärt die Verwaltung mit der ursprünglichen Planung: Insgesamt wurden 50 Parkplätze für Elektrofahrzeuge ohne Ladesäule ausgewiesen, um die Attraktivität zu steigern.

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    Rückbau bereits eingeleitet

    Von diesen 50 Parkplätzen konnten bereits 24 nachträglich mit einer Ladesäule ausgestattet werden. An den verbleibenden 26 Standorten war eine Installation aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Der Rückbau dieser Parkplätze wurde bereits veranlasst und wird nach Angaben der Verwaltung in Kürze abgeschlossen.

    Keine neuen Parkplätze ohne Ladesäule

    Zukünftig wird es keine Parkflächen für Elektrofahrzeuge ohne Ladesäule im Stadtgebiet geben, versichert die Verwaltung. Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf einen Bericht aus dem Jahr 2024 über entsprechende Stellplätze sowie auf Kritik des Bundesrechnungshofs an der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

  • AfD fragt nach Parkplätzen für Berufspendler in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt beantwortet eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Parkmöglichkeiten in der Bochumer Innenstadt. Dabei geht es um die Auswirkungen auf Berufspendler und den Einzelhandel durch veränderte Parkraumsituation.

    Keine wesentlichen Veränderungen bei Straßenparkplätzen

    Nach Angaben der Verwaltung bestanden sowohl zum 1. Januar 2023 als auch zum 31. Dezember 2025 rund 14.300 allgemein öffentlich zugängliche Stellplätze im Straßenraum des erweiterten Innenstadtgebietes. Diese Zahlen basieren auf einer Erhebung aus April/Mai 2023 zum Gesamtkonzept ruhender Verkehr.

    Die Verwaltung betont, dass es keinen systematischen Abbau von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum gegeben habe. Der punktuelle Wegfall von Parkplätzen erfolgte im Regelfall im Rahmen konkreter verkehrlicher Maßnahmen, insbesondere bei der Umsetzung des Radkreuzes Bochum aus Verkehrssicherheitsgründen.

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    Bewohnerparken noch nicht umgesetzt

    Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 wurden im Innenstadtbereich keine neuen Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die Umsetzung der zweiten Stufe des Bewohnerparkens ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Von den rund 14.300 Stellplätzen sind etwa 9.300 frei nutzbar für Nicht-Anwohner.

    Parkhauskapazitäten verändert

    Bei den Parkhäusern gab es deutlichere Veränderungen. Das alte Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz wurde durch einen Neubau ersetzt, wodurch sich die Stellplatzanzahl von 567 auf 432 reduzierte – ein Minus von 135 Plätzen. Kompensiert wurde dies durch die neue Tiefgarage im Husemann-Karree mit 510 Stellplätzen.

    Mehrere bestehende Parkhäuser wurden teilsaniert:

    • P1 am Husemannplatz
    • P2 am Dr.-Ruer-Platz
    • Parkhaus Massenbergstraße
    • P5 an der Brückstraße
    • P8 im Bermuda3Eck

    Hohe Nachfrage nach Dauerparkplätzen

    Insgesamt sind 2.475 Dauerstellplätze in den Innenstadtparkhäusern vermietet. Auf der Warteliste stehen 231 Personen, wobei das neue Parkhaus P7 mit 66 Wartenden die höchste Nachfrage verzeichnet. Die Auslastung der Parkhäuser schwankt zwischen 30 und 100 Prozent.

    Rückmeldungen aus Online-Beteiligung

    Laut Verwaltung zeigen die Ergebnisse der Online-Beteiligung zur zweiten Stufe des Gesamtkonzepts Ruhender Verkehr mehrheitlich positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Besonders die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Entzerrung des Verkehrs und die Förderung sicherer Radverkehrsanlagen werden positiv bewertet.

    Kritische Rückmeldungen betreffen vor allem das externe Dauerparken in Wohnquartieren, das als störend für Anwohnende, Kundschaft und ansässige Betriebe empfunden wird.

    Entwicklung des Autoverkehrs rückläufig

    Haushaltsbefragungen zeigen einen kontinuierlichen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs bei der Bochumer Bevölkerung: von 56 Prozent im Jahr 2013 auf 54 Prozent im Jahr 2018 und 49 Prozent im Jahr 2023. Diese Zahlen erfassen jedoch nicht den Einpendler-, Besucher- und Durchgangsverkehr.

    Die Verwaltung betont, dass die Parkraumentwicklung im Rahmen des Leitbilds Mobilität 2030 erfolgt, das auf eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsmittel abzielt. Dabei sei kein explizites Ziel für den Rückbau von Pkw-Stellplätzen formuliert.

  • SPD beantragt Halteverbot in der Bethanienstraße zur Entschärfung der Verkehrssituation

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord fordert die Prüfung eines absoluten Halteverbots in der Bethanienstraße. Grund sind Verkehrsprobleme im Kreuzungsbereich zur Heinrichstraße, die besonders an Spiel- und Nutzungstagen der örtlichen Sportanlagen auftreten.

    Problematische Verkehrssituation im Stadtteil Gerthe

    Die SPD-Fraktion wendet sich mit ihrer Anfrage an die für den 2. Juni 2026 geplante Sitzung der Bezirksvertretung Nord. Sie möchte prüfen lassen, ob ein absolutes Halteverbot gemäß § 283 StVO entlang der Bethanienstraße bis zu den Garageneinfahrten auf der rechten Seite eingerichtet werden kann.

    Als problematisch beschreibt die Fraktion die Park- und Verkehrssituation im Bereich der Heinrichstraße, insbesondere an Spiel- und Nutzungstagen von Sportplatz und Turnhalle an der Heinrichstraße/Gerther Straße im Stadtteil Gerthe.

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    Verwaltung lehnte einfachere Lösungen ab

    Die Bezirksvertretung hatte ursprünglich eine andere Lösung favorisiert: die Einrichtung von Parkmöglichkeiten auf der Grünfläche vor der Turnhalle Heinrichstraße. Diese wurde jedoch von der Verwaltung abgelehnt. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch die Einziehung von Parkplätzen an der Hegelstraße, die wegen des geplanten Anbaus der Else-Hirsch-Schule notwendig ist.

    Beschwerden von Anwohnern

    Besonders im Kreuzungsbereich Heinrichstraße/Bethanienstraße führt das Zuparken nach Angaben der SPD-Fraktion immer wieder zu Problemen beim Begegnungsverkehr. Autofahrer, die von der Heinrichstraße kommend in die Bethanienstraße einfahren wollen, werden durch rechtsseitig parkende Autos und entgegenkommenden Verkehr behindert.

    Die Fraktion verweist auf diesbezügliche Beschwerden der Anwohnerschaft. Das vorgeschlagene absolute Halteverbot würde zwar zum Wegfall von etwa zwei Parkflächen führen, jedoch die Verkehrssituation dauerhaft entschärfen.

    Die Anfrage wurde von Snežana Ćuruvija für die SPD-Fraktion gestellt.

  • SPD fragt nach Parkplätzen auf ehemaligem Fuhrpark-Gelände in Gerthe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord will die angespannte Parksituation im Bereich Heinrichstraße/Gerther Straße lösen. Sie fragt die Verwaltung, ob das verwilderte Gelände des ehemaligen Fuhrparks hinter dem Amtshaus Gerthe als Parkplatz genutzt werden könnte.

    Parknot an Spiel- und Nutzungstagen

    Die Park- und Verkehrssituation im Bereich Heinrichstraße verschärft sich vor allem an Spiel- und Nutzungstagen von Sportplatz und Turnhalle. Die Verwaltung hatte bereits die von der Bezirksvertretung gewünschte Einrichtung von Parkmöglichkeiten auf der Grünfläche vor der Turnhalle abgelehnt. Zusätzlich fallen durch den geplanten Anbau der Else-Hirsch-Schule Parkplätze an der Hegelstraße weg.

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    Drei Fragenkomplexe an die Verwaltung

    Die SPD-Fraktion um Snežana Ćuruvija richtet drei Fragenkomplexe an die Verwaltung:

    • Ob der verwilderte alte Bereich des ehemaligen Fuhrparks hinter dem Amtshaus Gerthe aus planungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht für eine Parkplatznutzung in Frage kommt
    • Bei positiver Einschätzung: Wie viele Parkplätze möglich wären, welche baulichen Maßnahmen nötig sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist
    • Bei negativer Einschätzung: Welche konkreten Alternativen die Verwaltung für zusätzliche Parkplätze vorschlägt, inklusive baulicher Maßnahmen und Kosten

    Standort im Kartenausschnitt markiert

    Der Anfrage ist ein Kartenausschnitt beigefügt, der die betroffenen Bereiche zeigt. Das ehemalige Fuhrpark-Gelände ist gelb markiert, die bereits abgelehnte Grünfläche vor der Turnhalle rot umrandet. In der Nähe befinden sich das Bürgerbüro Gerthe und die Sportstätten des TV Gerthe.

  • FDP-UWG fordert Neuplanung für August-Bebel-Platz in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die FDP-UWG bringt einen Änderungsantrag zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in den Ausschuss für Mobilität ein. Der Antrag basiert auf einem gemeinsamen Beschluss der Wattenscheider Bezirksvertretung und sieht vier Leitplanken für die Neuplanung vor.

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat für die Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 einen Änderungsantrag zum Umbau des August-Bebel-Platzes vorgelegt. Der Antrag orientiert sich vollständig an einem Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 19. Mai 2026, der fraktionsübergreifend von SPD, CDU, UWG und Wattenscheider Chance getragen wurde.

    Vier Kernpunkte für die Platzgestaltung

    Die Verwaltung soll auf Grundlage von vier Leitplanken einen neuen Maßnahmenplan erarbeiten:

    • Erhalt der Befahrbarkeit: Der Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr zugänglich bleiben. Gleichzeitig sind verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen, insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h zwischen Voedestraße und Hochstraße.
    • Punktuelle Aufwertung: Geplant sind Verbesserungen bei Aufenthaltsqualität, Begrünung, Beleuchtung und Barrierefreiheit. Der bestehende Parkplatz soll gestalterisch einbezogen, aber nicht verkleinert werden. Zudem soll ein Wasserspielplatz berücksichtigt werden.
    • Pavillons: Die Verwaltung soll zwei Planungsvarianten vorlegen – eine mit und eine ohne die bestehenden Pavillons. Für die dort ansässigen Geschäfte sollen alternative Standorte in leerstehenden Ladenlokalen geprüft werden.
    • Gesamtkonzept Innenstadt: Die Planung soll in ein umfassendes Konzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, einschließlich Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

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    Verzicht auf nördlichen Neubau

    Ausdrücklich verzichten soll die Planung auf einen nördlichen Neubau. Stattdessen soll die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung gestaltet werden. Auch künftige Veranstaltungen wie „Der Bebel bebt“ sollen weiterhin möglich bleiben.

    Respekt für lokale Entscheidungen

    In ihrer Begründung betonen die Antragsteller Léon Beck und Hans-Josef Winkler, sie würden den „sorgfältig, inhaltlich wohlüberlegten Beschluss der Vertreter vor Ort“ in die Bochumer Gremien transformieren. Sie bitten um Respektierung und Zustimmung zu dem Wattenscheider Beschluss.