Schlagwort: Veranstaltungssicherheit

  • Wattenscheider Geschäfte dürfen am Weinfest-Sonntag öffnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant, Verkaufsstellen im Stadtbezirk Wattenscheid am 6. September 2026 anlässlich des Weinfestes für fünf Stunden zu öffnen. Der Rat soll eine entsprechende Verordnung beschließen.

    Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des 40. Wattenscheider Weinfestes einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Das traditionelle Fest findet vom 4. bis 6. September 2026 in der Wattenscheider Innenstadt statt und lockt nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an.

    Rechtliche Grundlage für Sonntagsöffnung

    Grundlage für die geplante Verkaufsstellenöffnung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen Geschäfte im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonntagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht oder der Stärkung zentraler Versorgungsbereiche dient.

    Das Weinfest erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung beide Kriterien. Es handelt sich um eine etablierte Traditionsveranstaltung, die neben dem Wattenscheider Karneval und der Gertrudis-Kirmes zu den wichtigsten Festen im Stadtbezirk zählt.

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    Räumliche Begrenzung der Öffnung

    Die Ladenöffnung soll sich auf einen definierten Bereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken. Dazu gehören:

    • Alter Markt (Veranstaltungszentrum)
    • Fußgängerzone Oststraße
    • Teile der Hochstraße
    • Westenfelder Straße
    • August-Bebel-Platz
    • Teile von Freiheitstraße, Voedestraße und Saarlandstraße

    Der Handelsverband hatte ursprünglich eine Ausweitung auf weitere Straßen beantragt, was die Verwaltung jedoch mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltung ablehnt.

    Unterstützung für strukturschwaches Zentrum

    Die Verwaltung begründet die Empfehlung auch mit der schwierigen Einzelhandelssituation in Wattenscheid. Das Stadtbezirkszentrum kämpft mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang etablierter Einzelhändler. Im Masterplan Einzelhandel wird die Situation als „strukturell problematisch“ bewertet.

    Die Corona-Pandemie hat die Lage zusätzlich verschärft. Wattenscheid wurde deshalb in das „Sofortprogramm Innenstädte“ der NRW-Landesregierung aufgenommen. Verkaufsoffene Sonntage sollen als unterstützendes Instrument zur Belebung des Zentrums beitragen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert die „immer gleichen, alten Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Die Handwerkskammer Dortmund sieht hingegen keine Bedenken, und die Industrie- und Handelskammer unterstützt den Antrag. Die Evangelische Kirche äußert sich kritisch und empfiehlt, im Advent auf Sonntagsöffnungen zu verzichten.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Mai 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Bochumer Stadtteilen beantragt, die in separaten Verfahren behandelt werden.

  • AfD fragt nach Problemen beim Newroz-Fest am Ümminger See

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion richtet sechs Fragen an die Stadtverwaltung zu den organisatorischen Problemen und Verkehrsbeeinträchtigungen beim kurdischen Newroz-Fest am 21. März 2026 am Ümminger See.

    Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage zur nächsten Ratssitzung am 7. Mai eingereicht, die sich mit den Auswirkungen des Newroz-Kurdenfestes am Ümminger See beschäftigt. Laut der Anfrage von Ratsherrin Cornelia Heitmann führte der erhebliche Andrang von Kurden aus Bochum und dem Umland zu verschiedenen organisatorischen Problemen.

    Verkehrschaos und Parkplatzmangel

    Die Fraktion beschreibt umfangreiche Straßensperrungen, die bis zur Kreuzung beim ehemaligen Möbelhaus „Hardi“ reichten. Dadurch sei der Zugang zu den öffentlichen Parkplätzen am Ümminger See durch die Polizei gesperrt worden. Ein regulärer Besuch für andere Bochumer Bürger sei faktisch nicht mehr möglich gewesen.

    Die AfD stellt die Frage, ob dort ansässige Gewerbetreibende wie die örtliche Hundeschule oder Parcours-Anbieter Einnahmeverluste zu verzeichnen hatten.

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    Sechs Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage möchte die AfD-Fraktion von der Verwaltung wissen:

    • Warum wurden keine weitergehenden Maßnahmen ergriffen, obwohl die Probleme aus Vorjahren bekannt seien
    • Warum wurde kein erweitertes Verkehrs- und Sicherheitskonzept entwickelt
    • Wie die Bezirksverwaltung Bochum-Ost künftig mit den bekannten Problemen umgehen will, die bereits zum Grillverbot am Ümminger See führten
    • Ob es sich beim Newroz-Fest um eine Veranstaltung oder Versammlung handelt
    • Welche Kosten durch Ordnungsamt, Polizei und Straßensperrungen entstanden sind
    • Welche Beschädigungen nach dem Fest festgestellt wurden

    Verweis auf Millionen-Sanierung

    Die Anfrage verweist darauf, dass der Ümminger See mit erheblichem finanziellem Aufwand – teilweise unter Einsatz öffentlicher Mittel in Millionenhöhe – saniert, umgebaut und neugestaltet wurde. Zudem sei eine spezielle Ruhezone für die Vogelwelt eingerichtet worden, dennoch seien auch in diesem Jahr geltende Regeln missachtet worden.

    Die Fraktion bittet um Beantwortung der Fragen sowohl im Rat als auch in der Bezirksvertretung Bochum-Ost.

  • CDU fragt nach Rechtslage bei Protest-Camp an Uni-Brücke

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd erkundigt sich bei der Verwaltung nach der rechtlichen Einordnung eines Protest-Camps auf der Fußgängerbrücke an der Ruhr-Universität. Die Christdemokraten stellen Fragen zur Genehmigung, Sicherheit und möglichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen.

    Anfrage zur Sitzung am 28. April

    Mit einer achtteiligen Anfrage wendet sich die CDU-Fraktion unter Vorsitz von Johannes Kuriewicz an den Bezirksbürgermeister. Die Anfrage soll in der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 28. April 2026 behandelt werden.

    Nach Angaben der CDU sei die Zuständigkeit für das Camp auf der Fußgängerbrücke im Bereich der Ruhr-Universität auf Höhe des U-Bahn-Zugangs bei der Stadt und nicht bei der Universitätsverwaltung gegeben.

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    Fragen zu Genehmigungen und Rechtslage

    Die Fraktion möchte wissen, ob für den Aufbau auf der Brücke behördliche Genehmigungen, Anzeigen oder Zustimmungen vorliegen. Besonders interessiert sie sich für einen möglichen Dauerbetrieb, das Aufstellen von Zelten und die Lagerung von Gegenständen.

    Zudem fragt die CDU nach der rechtlichen Einordnung der Nutzung – ob es sich um eine Versammlung, Sondernutzung, Camp oder sonstige Dauernutzung handelt. Auch will sie erfahren, ob nach Kenntnis der Verwaltung eine Nutzung des Bereichs rund um die Uhr stattfindet.

    Sicherheitsaspekte im Fokus

    Weitere Fragen betreffen Prüfungen zu Brandschutz, Rettungswegen, Verkehrssicherheit und allgemeiner Gefahrenabwehr. Die CDU erkundigt sich auch nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bei dauerhaften Nutzungen.

    Ein wichtiger Punkt ist für die Fraktion, ob die uneingeschränkte Nutzung der Fußgängerbrücke für Passanten, mobilitätseingeschränkte Personen sowie Einsatz- und Rettungskräfte jederzeit gewährleistet ist.

    Mögliche Maßnahmen

    Abschließend fragt die CDU nach bereits geprüften oder ergriffenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie möchte außerdem wissen, welche weiteren Maßnahmen die Verwaltung für möglich hält, falls eine unzulässige Dauernutzung festgestellt wird.

    Als Beispiele nennt die Anfrage:

    • Untersagung dauerhaft errichteter Zelte
    • Täglicher Abbau mobiler Aufbauten
    • Untersagung der Lagerung von Gegenständen
    • Untersagung von Übernachtungen
    • Vorgaben zu Mindestdurchgangsbreiten
    • Verlegung an einen nahegelegenen geeigneteren Standort