Schlagwort: Lichtsignalanlage

  • Radverkehrssensorik an der Veloroute 1: Thermalkameras erfassen Fahrräder für bedarfsgerechte Ampelschaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum setzt an der Veloroute 1 im Bereich Vierhausstraße Wärmebildkameras zur Erfassung des Radverkehrs ein. Die CDU-Fraktion hatte nach dem Schutz der Sensoren gefragt, nachdem bei einer Ortsbesichtigung die Installation als unzureichend geschützt erschien.

    Thermalsensorik statt Radar oder Induktion

    Die Radverkehrserkennung an der Veloroute 1 funktioniert über videobasierte Detektoren mit Wärmebildkameras. Diese erfassen die von Verkehrsteilnehmern abgegebene Infrarot-Wärmestrahlung. Radar-, LIDAR- oder Induktionsschleifentechnik kommen dort nicht zum Einsatz.

    Die Detektion erfolgt in Echtzeit über eine integrierte Bildanalyse mit mindestens 20 Bildern pro Sekunde und einer Mindestauflösung von 336 × 256 Pixel. Durch Weitwinkeloptik können mindestens acht frei definierbare Erkennungszonen überwacht werden.

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    Erfassungsbereich bis zu 100 Meter

    Der Erfassungsbereich erstreckt sich von null bis 20 Meter vor dem Haltebereich. Eine Vordetektion ist etwa 50 bis 100 Meter vor der Anlage möglich. Das System kann zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern unterscheiden und verfügt zusätzlich über eine Zählfunktion sowie Falschfahrererkennung.

    Die Datenübertragung erfolgt IP-basiert über Ethernet an das Steuergerät der Lichtsignalanlage. Zweck der Sensorik ist ausschließlich die verkehrsabhängige Signalsteuerung für bedarfsgerechte Grünanforderungen und dynamische Anpassung an das tatsächliche Verkehrsaufkommen.

    Schutz nach IP67-Standard

    Die Verwaltung bestätigt, dass es sich um für den Außeneinsatz zugelassene Sensorik gemäß Herstellervorgaben handelt. Das Gehäuse ist witterungsbeständig ausgeführt für einen Temperaturbereich von etwa -34°C bis +80°C und erfüllt mindestens Schutzart IP67. Zudem ist das Gerät stoß- und vibrationsfest ausgelegt.

    Die Montage der Kameras erfolgte an den Signalmasten in einer Höhe von etwa 4,50 bis 5,00 Metern. Ein Zugriff vom Boden aus ist nicht unmittelbar möglich. Für Wartungsarbeiten ist ein Hubsteiger erforderlich.

    Zum Zeitpunkt der Antwort waren der Verwaltung keine Störungen, Fehlmessungen, Beschädigungen oder Manipulationsversuche bekannt. Weitere Schutzmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.

    Weitere Standorte bereits in Betrieb

    An der Veloroute 1 befindet sich eine weitere Anlage mit gleichen Sensoren am Knoten Nordring/Widumestraße. Weitere Anlagen mit ähnlicher Technik sind an den Knoten RS 1/Blücherstraße sowie Herner Straße/BAB 40 (Nord und Süd) in Betrieb.

    Bei Neu- oder Umbauten von Lichtsignalanlagen prüft die Verwaltung grundsätzlich, ob eine Detektion mit dieser Technik sinnvoll ist. Entsprechend werden künftig weitere Anlagen mit derartigen Sensoren ausgestattet.

    Grundlage für digitale Verkehrssteuerung

    Die Verwaltung sieht in einem umfangreichen Sensornetzwerk die Grundlage für eine künftige digitale Verkehrssteuerung oder ähnliche Systeme zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs. Mit dem weiteren Ausbau dieser Technologie werden die entsprechenden Grundlagen geschaffen.

    Die Verwaltung steht hierzu mit Herstellern sowie anderen Kommunen im Austausch und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Der mögliche Einsatz solcher Systeme im Rahmen von Teststrecken wird derzeit geprüft.

  • Radverkehr am Werner Hellweg: Verwaltung kündigt Verbesserungen an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt hat Fortschritte bei den seit 2023 geforderten Verbesserungen für Radfahrer am Werner Hellweg/A43 erzielt. Während die Autobahn GmbH grundsätzlich zugestimmt hat, verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Lichtsignalanlagen.

    Zustimmung der Autobahn GmbH liegt vor

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte bereits im September 2023 und Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Radverkehrssituation im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 gestellt. Wie die Verwaltung nun mitteilt, liegt die grundsätzliche Zustimmung der Autobahn GmbH zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mittlerweile vor.

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    Verzögerung durch Zuständigkeitswechsel

    Eine sofortige Umsetzung ist jedoch noch nicht möglich. Der Grund liegt in einem komplexen Zuständigkeitswechsel: Ursprünglich befanden sich die Lichtsignalanlagen an Autobahnanschlussstellen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Nach der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes wurde 2021 zwar die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen, die Lichtsignalanlagen verblieben jedoch zunächst bei Straßen.NRW.

    Derzeit werden diverse Anlagen, darunter auch jene am Werner Hellweg, in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH übertragen. Im Anschluss soll eine Vereinbarung zwischen der Autobahn GmbH und der Stadtverwaltung getroffen werden, die regelt, unter welchen Bedingungen und auf wessen Kosten Veränderungen durch die Verwaltung veranlasst werden können.

    Geplante technische Verbesserungen

    Sobald die Vereinbarung vorliegt, soll die Detektion der Radfahrer angepasst werden. Ziel ist es, dass Radfahrer frühzeitiger erkannt werden und sofern die Verkehrssituation es erlaubt, ohne zusätzliches Anhalten die Anlage passieren können.

    Haltelinie rechtlich weiterhin erforderlich

    Zur zweiten Anfrage bezüglich der Haltelinie für Radfahrer am Werner Hellweg in Fahrtrichtung Wuppertal erklärte die Verwaltung, dass diese rechtlich nicht entfernt werden kann. Durch die rechtsseitig aufgestellte Lichtsignalanlage ist es nicht zulässig, die Haltelinie zu überfahren. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass von der Autobahn kommender, nach links abbiegender Verkehr – insbesondere LKW – den Radfahrstreifen überschleift.

    Protected Bike Lane als Zukunftslösung

    Grundsätzlich wäre es möglich, Radfahrer durch einen eigenen, dauergrünen Signalgeber zu signalisieren, dass sie die Lichtsignalanlage jederzeit überfahren können. Aufgrund der Sicherheitsbedenken wird hiervon jedoch abgeraten. Zunächst wäre eine bauliche Anpassung des Radfahrstreifens als Protected Bike Lane erforderlich, um ein Überschleifen wirksam zu verhindern.

    Die Verwaltung kündigte an, mit der Planung einer solchen baulichen Anpassung zu beginnen und diese nach Abschluss dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur als Beschlussvorlage vorzulegen.