Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 27.05.2026 | Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur | noch nicht beraten |
Die Stadt hat Fortschritte bei den seit 2023 geforderten Verbesserungen für Radfahrer am Werner Hellweg/A43 erzielt. Während die Autobahn GmbH grundsätzlich zugestimmt hat, verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Lichtsignalanlagen.
Zustimmung der Autobahn GmbH liegt vor
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte bereits im September 2023 und Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Radverkehrssituation im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 gestellt. Wie die Verwaltung nun mitteilt, liegt die grundsätzliche Zustimmung der Autobahn GmbH zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mittlerweile vor.
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Jetzt abonnierenVerzögerung durch Zuständigkeitswechsel
Eine sofortige Umsetzung ist jedoch noch nicht möglich. Der Grund liegt in einem komplexen Zuständigkeitswechsel: Ursprünglich befanden sich die Lichtsignalanlagen an Autobahnanschlussstellen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Nach der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes wurde 2021 zwar die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen, die Lichtsignalanlagen verblieben jedoch zunächst bei Straßen.NRW.
Derzeit werden diverse Anlagen, darunter auch jene am Werner Hellweg, in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH übertragen. Im Anschluss soll eine Vereinbarung zwischen der Autobahn GmbH und der Stadtverwaltung getroffen werden, die regelt, unter welchen Bedingungen und auf wessen Kosten Veränderungen durch die Verwaltung veranlasst werden können.
Geplante technische Verbesserungen
Sobald die Vereinbarung vorliegt, soll die Detektion der Radfahrer angepasst werden. Ziel ist es, dass Radfahrer frühzeitiger erkannt werden und sofern die Verkehrssituation es erlaubt, ohne zusätzliches Anhalten die Anlage passieren können.
Haltelinie rechtlich weiterhin erforderlich
Zur zweiten Anfrage bezüglich der Haltelinie für Radfahrer am Werner Hellweg in Fahrtrichtung Wuppertal erklärte die Verwaltung, dass diese rechtlich nicht entfernt werden kann. Durch die rechtsseitig aufgestellte Lichtsignalanlage ist es nicht zulässig, die Haltelinie zu überfahren. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass von der Autobahn kommender, nach links abbiegender Verkehr – insbesondere LKW – den Radfahrstreifen überschleift.
Protected Bike Lane als Zukunftslösung
Grundsätzlich wäre es möglich, Radfahrer durch einen eigenen, dauergrünen Signalgeber zu signalisieren, dass sie die Lichtsignalanlage jederzeit überfahren können. Aufgrund der Sicherheitsbedenken wird hiervon jedoch abgeraten. Zunächst wäre eine bauliche Anpassung des Radfahrstreifens als Protected Bike Lane erforderlich, um ein Überschleifen wirksam zu verhindern.
Die Verwaltung kündigte an, mit der Planung einer solchen baulichen Anpassung zu beginnen und diese nach Abschluss dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur als Beschlussvorlage vorzulegen.
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