Schlagwort: Konzeptvergabe

  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • Konzeptvergabe für Wohnprojekt am Hiltroper Volkspark soll starten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vermarktung des etwa ein Hektar großen Geländes am Castroper Hellweg über eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht. Entstehen sollen rund 70 Wohneinheiten mit einem 40-Prozent-Anteil an gefördertem Wohnraum.

    Die Stadt will noch 2026 mit der Vermarktung der Fläche für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ beginnen. Das Areal liegt am Castroper Hellweg gegenüber dem Schulzentrum Gerthe auf dem ehemaligen Kirmesplatz. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. Juni über das Vermarktungskonzept entscheiden.

    Städtebaulicher Entwurf sieht gemischtes Quartier vor

    Nach dem aktuellen städtebaulichen Vorentwurf sind etwa 70 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt über den Castroper Hellweg. Um das Quartier weitgehend autofrei zu gestalten, soll direkt am Eingang ein Parkhaus oder eine Tiefgarage entstehen, ergänzt um eine Mobilitätsstation mit Sharing-Angeboten.

    Die Bebauung ist abgestuft geplant: vier Geschosse am Castroper Hellweg, drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss an der geplanten Erschließungsstraße und drei Geschosse Richtung Gerther Dahl. Am nordwestlichen Rand sind zweigeschossige Reihenhäuser vorgesehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes am Castroper Hellweg sollen Dienstleistungen und Einzelhandel entstehen.

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    Gedenkort für ehemaliges Zwangsarbeiterlager geplant

    Die östlich angrenzende Fläche mit Baumbestand soll zu einer Parkanlage mit Gedenkort umgestaltet werden. Dort befand sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager der Bergbau AG Lothringen und der Eisen- und Hüttenwerke AG. Das Lager bestand aus elf Holzbaracken auf 11.500 Quadratmetern und war von Stacheldraht und einem Erdwall umgeben. Zum Kriegsende waren mindestens 550 Menschen dort untergebracht.

    Konzeptvergabe im Festpreisverfahren

    Die Vergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis im Erbbaurecht. Anders als beim bisherigen Bestgebotsverfahren entscheidet nicht das höchste Gebot, sondern allein die Qualität des eingereichten Konzepts über den Zuschlag. Bewertet werden architektonische und städtebauliche Qualität, ökologische Aspekte, Klimaschutzmaßnahmen und das Nutzungskonzept.

    Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab:

    • Ausschreibung der Wohnbaufläche durch die Verwaltung
    • Sechswöchiger Bewerbungszeitraum mit Nachweis der Leistungsfähigkeit
    • Auswahl von maximal vier Bewerbern durch die Verwaltung
    • Achtwöchige Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber
    • Vorprüfung der Konzepte durch die Verwaltung
    • Entscheidung einer Auswahlkommission
    • Politischer Beschluss durch den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    40 Prozent geförderte Wohnungen vorgeschrieben

    Entsprechend dem Handlungskonzept Wohnen muss der Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums mindestens 40 Prozent betragen. Angestrebt wird eine kleinteilige Mischung zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnraum ohne räumliche Konzentration.

    Erbbauzins gestaffelt nach Nutzungsart

    Der Erbbauzins beträgt für freifinanzierten Wohnungsbau 2 Prozent des Bodenwertes, für öffentlich geförderten Wohnungsbau während der Bindung 1 Prozent. Gewerbliche Nutzungen werden mit 4 Prozent veranschlagt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt den Grundstückswert als Bemessungsgrundlage.

    Zeitplan sieht Entscheidung Anfang 2027 vor

    Nach den Sommerferien 2026 soll der sechswöchige Bewerbungszeitraum beginnen. Die Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber ist für acht Wochen geplant. Die Vorprüfung ist für Anfang 2027 vorgesehen, die Auswahlkommission entscheidet anschließend über den Gewinnerentwurf.