Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 02.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
| 03.06.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten |
Die Verwaltung plant die Vermarktung des etwa ein Hektar großen Geländes am Castroper Hellweg über eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht. Entstehen sollen rund 70 Wohneinheiten mit einem 40-Prozent-Anteil an gefördertem Wohnraum.
Die Stadt will noch 2026 mit der Vermarktung der Fläche für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ beginnen. Das Areal liegt am Castroper Hellweg gegenüber dem Schulzentrum Gerthe auf dem ehemaligen Kirmesplatz. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. Juni über das Vermarktungskonzept entscheiden.
Städtebaulicher Entwurf sieht gemischtes Quartier vor
Nach dem aktuellen städtebaulichen Vorentwurf sind etwa 70 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt über den Castroper Hellweg. Um das Quartier weitgehend autofrei zu gestalten, soll direkt am Eingang ein Parkhaus oder eine Tiefgarage entstehen, ergänzt um eine Mobilitätsstation mit Sharing-Angeboten.
Die Bebauung ist abgestuft geplant: vier Geschosse am Castroper Hellweg, drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss an der geplanten Erschließungsstraße und drei Geschosse Richtung Gerther Dahl. Am nordwestlichen Rand sind zweigeschossige Reihenhäuser vorgesehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes am Castroper Hellweg sollen Dienstleistungen und Einzelhandel entstehen.
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Jetzt abonnierenGedenkort für ehemaliges Zwangsarbeiterlager geplant
Die östlich angrenzende Fläche mit Baumbestand soll zu einer Parkanlage mit Gedenkort umgestaltet werden. Dort befand sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager der Bergbau AG Lothringen und der Eisen- und Hüttenwerke AG. Das Lager bestand aus elf Holzbaracken auf 11.500 Quadratmetern und war von Stacheldraht und einem Erdwall umgeben. Zum Kriegsende waren mindestens 550 Menschen dort untergebracht.
Konzeptvergabe im Festpreisverfahren
Die Vergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis im Erbbaurecht. Anders als beim bisherigen Bestgebotsverfahren entscheidet nicht das höchste Gebot, sondern allein die Qualität des eingereichten Konzepts über den Zuschlag. Bewertet werden architektonische und städtebauliche Qualität, ökologische Aspekte, Klimaschutzmaßnahmen und das Nutzungskonzept.
Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab:
- Ausschreibung der Wohnbaufläche durch die Verwaltung
- Sechswöchiger Bewerbungszeitraum mit Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Auswahl von maximal vier Bewerbern durch die Verwaltung
- Achtwöchige Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber
- Vorprüfung der Konzepte durch die Verwaltung
- Entscheidung einer Auswahlkommission
- Politischer Beschluss durch den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss
40 Prozent geförderte Wohnungen vorgeschrieben
Entsprechend dem Handlungskonzept Wohnen muss der Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums mindestens 40 Prozent betragen. Angestrebt wird eine kleinteilige Mischung zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnraum ohne räumliche Konzentration.
Erbbauzins gestaffelt nach Nutzungsart
Der Erbbauzins beträgt für freifinanzierten Wohnungsbau 2 Prozent des Bodenwertes, für öffentlich geförderten Wohnungsbau während der Bindung 1 Prozent. Gewerbliche Nutzungen werden mit 4 Prozent veranschlagt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt den Grundstückswert als Bemessungsgrundlage.
Zeitplan sieht Entscheidung Anfang 2027 vor
Nach den Sommerferien 2026 soll der sechswöchige Bewerbungszeitraum beginnen. Die Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber ist für acht Wochen geplant. Die Vorprüfung ist für Anfang 2027 vorgesehen, die Auswahlkommission entscheidet anschließend über den Gewinnerentwurf.
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