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Ausbau der Bergener Straße verzögert sich auf 2027

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die geplante Sanierung der Bergener Straße mit Kanalbau wird später als ursprünglich angekündigt beginnen. Das Tiefbauamt korrigiert den Zeitplan und verschiebt den Baubeginn vom Jahr 2026 auf 2027.

Zeitplan wird nach hinten verschoben

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord klargestellt, dass sich der ursprünglich für 2026 geplante Baubeginn der Maßnahme an der Bergener Straße verschieben wird. Unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung wird der Baubeginn voraussichtlich in das Jahr 2027 fallen.

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Umfangreiche Kanal- und Straßensanierung geplant

Das Projekt umfasst die Erneuerung des Kanals zwischen Sauerlandstraße und Schultenhof. Dabei soll der bestehende Mischwasserkanal durch ein modernes Trennsystem ersetzt werden, das aus separaten Regenwasser- und Schmutzwasserkanälen besteht. Die privaten Sammelleitungen in den Gehwegen werden aufgegeben und die Hausanschlüsse direkt an das neue Kanalsystem angebunden.

Parallel zur Kanalsanierung ist auch eine Straßenerneuerung vorgesehen: Zwischen Sauerlandstraße und der Einfahrt zum Wertstoffhof ist ein Teilausbau geplant, während von der Wertstoffhof-Einfahrt bis zum Kreisverkehr ein Vollausbau der Verkehrsfläche erfolgen soll.

Bezirksvertretung wird Mitte 2026 informiert

Die konkreten Ausbaupläne werden der Bezirksvertretung Bochum-Nord voraussichtlich Mitte 2026 im Rahmen einer Beschlussvorlage vorgelegt, sobald die Entwurfsplanung abgeschlossen ist.

Anschluss über Sauerlandstraße wird geprüft

Bezüglich der Häuser, die derzeit über einen rückseitigen Kanal über die Sauerlandstraße entwässert werden, prüft die Verwaltung im laufenden Planungsprozess einen möglichen Anschluss an den neuen Kanal der Bergener Straße. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.

Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage betont, dass die Anwohner durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen sollten.

Unterlagen

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