Bochum: Stadt will Gartenhütte auf Friedhofs-Grünfläche genehmigen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.11.2025Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Bochum. Die Stadt Bochum beabsichtigt, den Bau einer Gartenhütte auf einem Grundstück an der Kirchharpener Straße 59 zu genehmigen – obwohl das Areal im Bebauungsplan als „öffentliche Grünfläche – Friedhof“ ausgewiesen ist. Das geht aus einer Mitteilung des Bauordnungsamtes hervor, die am 11. November der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

Die Antragstellerin plant demnach eine Gartenhütte mit den Maßen 5,90 mal 2,50 Meter. Das Gebäude soll dem benachbarten Wohnhaus zugeordnet werden und ausschließlich der Lagerung von Gartengeräten dienen. Aufenthaltsräume sind nicht vorgesehen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des seit Mai 1969 gültigen Bebauungsplans Nr. 351. Zudem befindet sich das Grundstück innerhalb einer Verbandsgrünfläche und im Landschaftsschutzgebiet.

Die Verwaltung stuft das Projekt als „sonstiges Vorhaben“ im Außenbereich ein, da keine baurechtliche Privilegierung vorliege. Nach Einschätzung des Bauordnungsamtes werden öffentliche Belange durch die Hütte nicht beeinträchtigt. Die Erschließung des Grundstücks bleibe unverändert gesichert.

Trotz des Widerspruchs zur Bebauungsplan-Festsetzung sieht die Stadt keine Bedenken gegen eine Befreiung. Die endgültige Baugenehmigung soll erteilt werden, sobald feststeht, dass keine naturschutzrechtlichen Einwände bestehen.

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