Kategorie: Beirat Gleichstellung und Vielfalt

  • Geschäftsordnung für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie aktualisierte Regelungen zu Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an neue Standards

    Der Rat soll am 18. Juni 2026 über die Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entscheiden. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 eine Vorberatung durchführen.

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    Modernisierung der Abläufe

    Die Neufassung berücksichtigt die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates und nimmt entsprechende redaktionelle Anpassungen vor. Wesentliche Änderungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen

    Grundlage für die Überarbeitung

    Die Neufassung basiert auf einem Ratsbeschluss vom 19. März 2026. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion unter Leitung von Luisa Maria Volz hat die Vorlage erstellt.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Umsetzung der neuen Geschäftsordnung verursacht keine zusätzlichen Kosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die vollständige Geschäftsordnung sowie eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

  • Sitzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ (1. Sitzung) am 5. Mai

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ (1. Sitzung) tagt am 5. Mai von 13:00 bis 16:00 Uhr. In diesem Beitrag bilden wir die Tagesordnung ab und verlinken die entsprechenden Beiträge im Ratskompass sowie die Vorlage im Ratsinformationssystem.

    Letztes Update vom 2. Mai 2026

    1.1. Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für die Beiräte „Gleichstellung und Vielfalt“ und „Leben im Alter“

    Die Stadt Bochum will neun städtische Beschäftigte als Schriftführerinnen und Schriftführer für die Beiräte „Gleichstellung und Vielfalt“ sowie „Leben im Alter“ bestellen. Die Bestellung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen.

    1.2. Wahl der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird in seiner nächsten Sitzung eine neue Vorsitzende und zwei Stellvertreterinnen aus den eigenen Reihen wählen. Die Wahl findet am 5. Mai 2026 statt.

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    1.3. Wahl der Vertreterin für die Inklusionskonferenz

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll am 5. Mai 2026 eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Kommunale Inklusionskonferenz wählen. Die Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz schreibt diese Entsendung vor.

    1.4. Wahl der Vertreterin für die Konferenz Alter und Pflege

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Konferenz Alter und Pflege benennen. Die Wahl erfolgt in der Sitzung am 5. Mai 2026.

    1.5. Wahl der Vertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Die Entscheidung fällt am 5. Mai 2026.

    5.1. Arbeitsschwerpunkte des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ für die aktuelle Wahlperiode

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird sich in der aktuellen Wahlperiode schwerpunktmäßig mit sieben Themenfeldern befassen. Der Rat der Stadt hatte bereits die grundlegenden Arbeitsfelder definiert, die Beiratsmitglieder sollen weitere Schwerpunkte ergänzen.

  • Beirat benennt Vertreterinnen für Inklusionskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll am 5. Mai 2026 eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die Kommunale Inklusionskonferenz wählen. Die Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz schreibt diese Entsendung vor.

    Hintergrund der Inklusionskonferenz

    Die Kommunale Inklusionskonferenz wurde vom Rat der Stadt im Dezember 2013 als zentrales Gremium zur ortsnahen Koordinierung der inklusiven Handlungs- und Themenfelder eingerichtet. Sie berät relevante Fragen der gleichberechtigten Teilhabe auf kommunaler Ebene.

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    Aufgaben der Inklusionskonferenz

    Die Inklusionskonferenz hat mehrere wichtige Funktionen:

    • Beratung von Fachämtern und Ratsausschüssen
    • Sicherstellung der Beteiligung der Betroffenen
    • Empfehlungen an den Rat der Stadt bei Bedarf

    Vertretung des Beirats

    Nach § 3 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der Inklusionskonferenz muss der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ eine Vertreterin und eine Stellvertreterin entsenden. Die Namen der Kandidatinnen sind in der Vorlage noch nicht ausgefüllt und werden erst in der Beiratssitzung bekannt gegeben.

    Finanzielle Auswirkungen

    Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wählt neue Führung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird in seiner nächsten Sitzung eine neue Vorsitzende und zwei Stellvertreterinnen aus den eigenen Reihen wählen. Die Wahl findet am 5. Mai 2026 statt.

    Regelung nach Geschäftsordnung

    Die Wahl erfolgt gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Beirats für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation. Der Beirat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte eine Vorsitzende und zwei Stellvertreterinnen.

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    Rangfolge durch Wahlergebnis

    Die Rangfolge der beiden Stellvertreterinnen wird durch das Ergebnis der Wahl bestimmt, wie es in § 12 Absatz 5 der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Die gewählten Personen werden ihre Ämter für die gesamte Wahlperiode des Beirats ausüben.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Durchführung der Wahl verursacht weder Kosten für die Stadtverwaltung noch entstehen jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die Beschlussvorlage wurde vom Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion erstellt und liegt dem Beirat zur Entscheidung vor.