Beirat wählt Vertreterin für kommunale Gesundheitskonferenz

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Die Entscheidung fällt am 5. Mai 2026.

Bessere Vernetzung geplant

Zur besseren Vernetzung der Arbeit des Beirates „Gleichstellung und Vielfalt“ mit dem Themenfeld Gesundheit soll eine Vertreterin zur kommunalen Gesundheitskonferenz entsandt werden. Diese wird dann bei den Sitzungsterminen des Beirates entsprechend über die Arbeit der Gesundheitskonferenz berichten.

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Rechtliche Grundlage

Gemäß § 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz ist eine Vertreterin und eine Stellvertreterin zu entsenden. Die kommunale Gesundheitskonferenz wurde vom Rat der Stadt am 15. Juni 2000 auf Grundlage des § 24 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) eingerichtet.

Aufgabe der Gesundheitskonferenz

Die Gesundheitskonferenz führt die relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammen und koordiniert die gesundheitsbezogene Arbeit verschiedener Institutionen und Gremien.

Keine finanziellen Auswirkungen

Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Unterlagen

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