Kategorie: Rat

  • Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt fragt nach Energy Sharing mit kommunalen PV-Anlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur 8. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Sie fragt die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum, wie die seit dem 1. Juni 2026 geltende gesetzliche Möglichkeit des Energy Sharing genutzt werden könnte, um lokal erzeugten Strom aus kommunalen Photovoltaikanlagen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie kleinen Unternehmen zu teilen.

    Rechtlicher Rahmen seit Juni 2026

    Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist es seit dem 1. Juni 2026 grundsätzlich möglich, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinsam über das allgemeine Versorgungsnetz zu nutzen. Verteilnetzbetreiber sind nun verpflichtet, natürlichen Personen, Energiegenossenschaften, KMU sowie Kommunen das sogenannte Energy Sharing zu ermöglichen. Technische Voraussetzungen sind eine zentrale Internetplattform für den Netzzugang sowie der Einsatz von Smart Metern für die gesetzlich geforderte viertelstündliche Messung.

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    Mögliche Rolle der Stadtwerke

    Die Anfrage hebt hervor, dass die Stadtwerke Bochum zwar nicht als Anlagenbetreiber auftreten dürfen, jedoch als Sharing-Dienstleister fungieren könnten. In dieser Rolle würden sie die Abnahme und Bilanzierung der Einspeisung sowie die Stromlieferung abwickeln. Bei zeitweisen Überschüssen käme zudem die weitere Vermarktung des Stroms in Betracht. Darüber hinaus könnten die Stadtwerke als Reststrom-Lieferant für Bedarfe einspringen, die durch das Sharing nicht gedeckt werden.

    Vorbild Gemeinde Bakum

    Als Best-Practice-Beispiel nennt die Anfrage die Gemeinde Bakum, die bereits seit 2024 Energy Sharing mit 35 Teilnehmenden erprobt. Die Energie stammt hauptsächlich aus Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern auf fünf kommunalen Gebäuden – darunter eine Kindertagesstätte, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, eine Schule und das Rathaus.

    Die sechs Fragen der Ratsgruppe

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt stellt folgende Fragen an Verwaltung und Stadtwerke:

    • Wie bewerten Verwaltung und Stadtwerke die Möglichkeiten des Energy Sharing grundsätzlich?
    • Welche Vorteile können sich aus dem Energy Sharing für Bochumer Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen ergeben?
    • Wird die Verwaltung bzw. die Stadtwerke Kontakt mit der Gemeinde Bakum aufnehmen, um Erfahrungen aus dem dortigen Modell zu gewinnen – und wenn nicht, warum nicht?
    • Wie bewerten die Stadtwerke ihre mögliche Rolle als Sharing-Dienstleister?
    • Welche Voraussetzungen müssen in Bochum noch erfüllt werden, insbesondere im Bereich des Smart-Meter-Rollouts?
    • Welche Marketing- und Vertriebsformen könnten sinnvoll sein, um Energy Sharing anzustoßen?

    Die Anfrage wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger unterzeichnet. Die Ratsgruppe bittet darum, die Antwort der Verwaltung auch dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorzulegen.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zu Baumfällungen und Kompensationskosten beim Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter/Volt hatte sieben Fragen zum Bebauungsplan Nr. 1027 – Sportpark Feldmark gestellt. Die Verwaltung beantwortet davon vier vollständig; drei weitere Fragen bleiben aufgrund der kurzen Bearbeitungsfrist zunächst offen.

    Aufforstungskosten in Gesamtprojektkosten enthalten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte im Vorfeld der Ratssitzung vom 18. Juni 2026 unter anderem gefragt, ob die Aufforstungskosten von rund 2,6 Mio. Euro separat zu den veranschlagten 4,5 Mio. Euro Gesamtkosten des Projekts hinzukommen. Die Verwaltung stellt klar: Die Aufforstungskosten sind in den Gesamtkosten enthalten. Da die Projektkosten damit unter der Schwelle von 5 Mio. Euro liegen, ist eine externe Projektsteuerung nach dem 2015 beschlossenen Verfahren zur Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben nicht vorgeschrieben.

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    Forstrechtlicher Ausgleich nicht förderfähig

    Ein weiterer Fragepunkt betraf die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Die Verwaltung beantwortet dies eindeutig: Die Kosten für den forstrechtlichen Ausgleich in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro sind nicht förderfähig. Sie sind vollständig dem kommunalen Eigenanteil zuzurechnen und müssen allein aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Das SKS-Programm sieht eine Förderung von 55 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten vor.

    Durchführungsbeschluss für September 2026 geplant

    Auf die Frage, wann die politischen Gremien einen Realisierungsbeschluss treffen sollen, teilt die Verwaltung mit: Der Durchführungsbeschluss für die Errichtung des Sportparks Feldmark soll am 11. September 2026 in die politischen Gremien eingebracht werden. Fragen nach der Notwendigkeit eines Gremienbeschlusses für den bereits erfolgten Mittelabfluss von 2,6 Mio. Euro sowie etwaigen Konsequenzen bleiben in dieser Antwort unbeantwortet.

    Fällungen nicht in regulärer Baumfällungs-Vorlage aufgeführt

    Die Ratsgruppe hatte außerdem gefragt, warum die Fällungen am Walter-Lohmann-Ring nicht in der Vorlage 20252552 zu Baumfällungen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2025/2026 erwähnt wurden. Die Verwaltung erklärt: Bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage war noch nicht sicher, ob die Maßnahme im Winterhalbjahr 2025/2026 umgesetzt werden kann.

    Ausgleichsflächen in Beckum, Stadtlohn und Telgte

    Auf die Frage nach den konkreten Flurstücken für die Ersatzaufforstungen im Umfang von 121.711 Quadratmetern nennt die Verwaltung folgende Flächen:

    • Gemarkung Beckum, Flur 315, Flurstücke 809, 810, 811, 812 sowie 884 (teilweise)
    • Gemarkung Kirchspiel Stadtlohn, Flur 404, Flurstück 16 (teilweise)
    • Gemarkung Telgte-Kirchspiel, Flur 32, Flurstücke 147 (teilweise) und 148 (teilweise)

    Die Fragen 2 und 4 – zur Durchführung der Berichterstattung gemäß dem Projektsteuerungs- und Controlling-Verfahren sowie zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Kenntnisnahme der Ausgleichskosten – werden in der Antwort nicht beantwortet. Die Verwaltung verweist auf die kurze Bearbeitungsfrist.

  • Flächennutzungsplan: Bochum plant rund 175 Wohneinheiten und Kita an der Steinhausstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt Bochum soll im Juli 2026 die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für den Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße beschließen. Das Verfahren sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen für rund 175 Wohneinheiten sowie den Bau einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung vor.

    Hintergrund: Wohnraumdefizit als Planungsanlass

    Die Verwaltung begründet die Planung mit Defiziten im Bochumer Wohnraumangebot, die zu einer Abwanderung von Haushalten ins Umland führen. Der Standort Steinhausstraße / Günnigfelder Straße sei im Rahmen einer Eignungsprüfung für eine wohnbauliche Entwicklung als geeignet bewertet worden. Ein Teil der geplanten Wohneinheiten ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss für den zugehörigen Bebauungsplan wurde bereits am 25. April 2023 gefasst.

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    Inhalte der GFNP-Änderung

    Im aktuellen GFNP ist der Änderungsbereich teilweise als Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Die Änderung 58 BO sieht folgende neue Darstellungen vor:

    • Überwiegende Darstellung des Plangebiets als Wohnbaufläche
    • Darstellung der Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzender Bereiche als Grünfläche — im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke, die bislang nachrichtlich als Fläche für Bahnanlagen übernommen wird

    Die Planungsziele und -inhalte haben sich nach Auswertung der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung nicht verändert.

    Verfahrensstand und Beteiligungsschritte

    Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. Juni 2024 im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) gefasst, der Beteiligungsbeschluss folgte am 13. März 2025. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 5. August bis 5. September 2024 statt, die förmliche Beteiligung vom 30. Juni bis 30. Juli 2025.

    Beratungsfolge und nächste Schritte

    Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Juni 2026, Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026, Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
    • Rat (16. Juli 2026, Entscheidung)

    Nach einem gleichlautenden Feststellungsbeschluss aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wird die Änderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte wird die GFNP-Änderung rechtswirksam.

  • FDP-UWG: WAT stellt 28 Fragen zu Haushalt 2027 im Bochumer Stadtrat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG: WAT hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zu den Eckwerten des Haushalts 2027 eingebracht. Die 28 Fragen umfassen Themen von der Schulplanung in Wattenscheid über Steuerhebesätze und Gehwegsanierung bis hin zu Homeoffice-Potenzialen in der Stadtverwaltung.

    Schulplanung, Bezirksbudgets und Demokratieschutz in der Kulturförderung

    Zu Beginn der Anfrage erkundigt sich die Fraktion nach dem Sachstand einer zusätzlichen Grundschule in Wattenscheid sowie den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln für Planung, Grundstückserwerb und Bau. Daneben thematisieren die Fraktionsvorsitzenden Felix Haltt und Hans-Josef Winkler die Stärkung der Bezirksvertretungen: Sie fragen, welche Mittel den Bezirken bei erweiterten Zuständigkeiten zusätzlich zur Verfügung stünden und wie eine haushaltsneutrale Aufstockung bezirklicher Budgets gestaltet werden könnte.

    Ein weiterer Block befasst sich mit der Förderpraxis bei kulturellen Einrichtungen. Die Fraktion fragt nach bestehenden Regelungen zur Gewährung oder Rückforderung städtischer Fördermittel bei antisemitischen, rassistischen oder demokratiefeindlichen Vorfällen sowie nach den rechtlichen Möglichkeiten eines Förderstopps bei nachgewiesenem Antisemitismus.

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    Infrastruktur, Ordnung und Steuerpolitik

    Weitere Fragen betreffen die Instandhaltung von Gehwegen:

    • Wie hoch sind die jährlich bereitgestellten Mittel für Sanierung und Instandhaltung?
    • Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell im Stadtgebiet?
    • Welche Auswirkungen hätte eine deutliche Mittelerhöhung auf die Mängelbeseitigung?

    Zum Thema Ordnung und Sauberkeit fragt die Fraktion nach der aktuellen Personalausstattung bei Mülldetektiven und dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie nach dem Ressourcenbedarf für eine spürbare Verbesserung der Kontrolle.

    Einen Schwerpunkt bilden steuerpolitische Fragen. Die Verwaltung soll Auskunft geben über:

    • Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 2022 bis 2026
    • Die Auswirkungen einer Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10, 20 und 30 Punkte
    • Erkenntnisse aus anderen Städten zum Einfluss der Gewerbesteuerhöhe auf Unternehmensansiedlungen
    • Chancen und Risiken einer moderaten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes
    • Die finanziellen Auswirkungen einer Absenkung der Grundsteuerhebesätze um 25, 50 und 100 Punkte sowie die durchschnittliche Entlastung für Eigentümer und Mieter
    • Kompensationsmöglichkeiten für etwaige Einnahmeausfälle bei der Grundsteuer

    Zudem soll die Verwaltung darlegen, welche kommunalen Bagatellsteuern erhoben werden, welche Einnahmen sie erzielen und welche Verwaltungskosten dem gegenüberstehen.

    Bürgerhaushalt, Büroflächen und Homeoffice

    Abschließend richtet die Fraktion Fragen zu drei weiteren Themenfeldern:

    Zur möglichen Einführung eines Bürgerhaushalts soll die Verwaltung die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen benennen, Erfahrungen vergleichbarer Städte schildern und Möglichkeiten zur Einbindung der Bezirksvertretungen aufzeigen.

    Hinsichtlich der Büroflächennutzung fragt die Fraktion nach den jährlichen Kosten für angemietete Flächen, dem aktuellen Homeoffice-Anteil der Beschäftigten sowie den Einsparpotenzialen durch eine Ausweitung hybrider Arbeitsmodelle. Abgerundet wird die Anfrage durch die Frage, welche Maßnahmen geplant sind, um digitales Arbeiten weiter auszubauen.

  • FDP-UWG/WAT beantragt Austritt aus „Seebrücke“-Initiative und Ende freiwilliger Zuwendungen an Seenotrettung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG/WAT hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Darin fordert sie, das Bekenntnis Bochumssals „Sicherer Hafen“ zurückzunehmen und künftig keine freiwilligen Mittel mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen zu zahlen.

    Inhalt des Antrags

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.7 der 7. Ratssitzung und soll den dort vorliegenden Beschlussvorschlag vollständig ersetzen. Die Fraktion beantragt konkret:

    • Die Stadt Bochum nimmt ihr Bekenntnis als „Sicherer Hafen“ zurück und beendet die damit verbundene Bereitschaft, Flüchtlinge über die regulären gesetzlichen Verteilungsmechanismen hinaus aufzunehmen.
    • Die Stadt Bochum gewährt künftig keine freiwilligen finanziellen Zuwendungen mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen.

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    Begründung: Zuständigkeit und Haushaltslage

    Die Fraktion begründet ihren Antrag mit zwei Argumenten. Erstens sei die Steuerung von Migration und Flüchtlingsaufnahme primär Aufgabe von Bund und Ländern. Die Kommunalpolitik verfüge weder über die rechtlichen Zuständigkeiten noch über geeignete Instrumente, um migrationspolitische Herausforderungen auf nationaler oder europäischer Ebene zu lösen.

    Zweitens verweist die Fraktion auf die finanzielle Lage der Stadt. Angesichts zu erwartender Haushaltsdefizite sei eine Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben erforderlich. Freiwillige Ausgaben außerhalb des kommunalen Kernaufgabenspektrums seien daher zu hinterfragen und soweit möglich zu beenden.

    Der Antrag ist unterzeichnet von Léon Beck, stellvertretendem Vorsitzenden der Fraktion FDP-UWG/WAT im Rat.

  • Linke fragt nach Kosten für Getränkeversorgung bei Gremiensitzungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke stellt zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine Anfrage zu den jährlichen Ausgaben der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken bei politischen Sitzungen. Hintergrund ist die Ablehnung eines Antrags für Wasserspender an Schulen.

    Ablehnung von Wasserspendern an Schulen als Auslöser

    Der Ausschuss für Schule und Bildung hatte in seiner 3. Sitzung am 21. Mai einen Antrag zur „Bereitstellung von Wasserspendern an Schulen mit Priorisierung der Ganztagsschulen“ abgelehnt. Als maßgeblicher Grund wurden Kosten angeführt. Die Linke stellt diesem Umstand die bestehende Getränkeversorgung bei Sitzungen städtischer Gremien gegenüber und sieht darin eine unterschiedliche Behandlung von Kindern und Erwachsenen.

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    Zwei Fragen an den Oberbürgermeister

    Der Fraktionsvorsitzende Elias Bala richtet die Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat und bittet um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

    • Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Bereitstellung von Getränken bei Ratssitzungen, Bezirksvertretungssitzungen, Ausschüssen, Beiräten und anderen Gremiensitzungen – möglichst getrennt aufgelistet?
    • Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten der Stadt Bochum für die Bereitstellung von Getränken allgemein?
  • UWG Freie Bürger – BSW fragt nach Sparpotenzial bei Vorbereitungssitzungen und IT-Kosten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW richtet eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat und möchte wissen, wie viel die Stadt Bochum durch den Verzicht auf Gelder für Fraktions-Vorbereitungssitzungen einsparen könnte. Außerdem fragt die Gruppe nach den Kosten einer möglichen Rückkehr zur postalischen Versendung von Sitzungsunterlagen.

    Hintergrund: Sparvorschläge von SPD und Grünen

    Anlass der Anfrage ist ein Antrag von SPD und Grünen mit dem Titel „Ziele für den Haushalt 2027 ff.“, in dem beide Fraktionen Einsparvorschläge für verschiedene Haushaltsbereiche vorlegen. Konkret schlagen sie vor:

    • Die Sachkostenzuschüsse an Fraktionen und Gruppen in Rat und Bezirken sollen ab 2027 dauerhaft um 15 Prozent gekürzt werden.
    • Die Sach- und Betriebskostenzuschüsse für IT-Endgeräte an Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder sollen vollständig gestrichen werden.

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    Fragen der Ratsgruppe

    Die Anfrage von Sven Ratajczak und Tim Pohlmann (UWG Freie Bürger – BSW) umfasst zwei Themenbereiche:

    Vorbereitungssitzungen: Die Ratsgruppe möchte wissen, welches Sparpotenzial entstünde, wenn Fraktionen und Gruppen im Rat und den Ausschüssen auf die Zuschüsse für Vorbereitungssitzungen – also Fraktions- und Teilfraktionssitzungen vor Rats-, Bezirksvertretungs- und Ausschusssitzungen – verzichten würden. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Ausgaben für die Jahre 2024 und 2025 aufgeschlüsselt nach Fraktionen und Gruppen sowie nach Rat, Bezirksvertretungen und den jeweiligen Ausschüssen darzustellen.

    IT und postalische Zustellung: Da der von SPD und Grünen vorgeschlagene Wegfall der IT-Kostenzuschüsse Mandatsträger dazu veranlassen könnte, sich vom digitalen Ratsinformationsmanagementsystem SD.NET RIM abzumelden, fragt die Ratsgruppe, wie hoch die Verwaltung die jährlichen Kosten für eine postalische Versendung aller Sitzungsunterlagen einschätzt, sofern 25 Prozent der betroffenen Personen das System abmelden würden. Grundlage der Schätzung sollen die Kosten vor Einführung des SD.NET RIM zuzüglich eines Inflationsaufschlags sein.

    Die Anfrage ist zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht und um schriftliche Beantwortung gebeten worden.

  • Linke Ratsfraktion fragt nach Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen 2026/2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zur Ausschreibung und Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen sowie zu schulischen Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII eingereicht.

    Verzögerte Vergabe wirft Fragen auf

    Das Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit einer Bindefrist zum 6. Mai ausgeschrieben. Im weiteren Verlauf wurde die Bindefrist zunächst am 4. Mai bis zum 27. Mai und am 21. Mai ein weiteres Mal bis zum 17. Juni 2026 verlängert. Die Vergabe erfolgte schließlich am 29. Mai 2026. Die Fraktion fragt nun nach den Ursachen dieser Verzögerungen sowie nach den Details des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens.

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    Fragen zur Ausschreibung und Vergabe (Teil A)

    Die Anfrage umfasst zu diesem Komplex folgende Punkte:

    • Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt?
    • Welche Kriterien wurden für die Vergabe in der Ausschreibung formuliert und wie wurden sie gewichtet?
    • Wie viele Träger haben sich insgesamt beworben, und wie viele davon stammen aus Bochum?
    • Welche Träger haben den Zuschlag erhalten und aus welchem Grund?
    • Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich, und wer trifft die Auswahlentscheidung?
    • Wie hoch ist die Inklusionspauschale (InKiFöG), die das Land NRW der Stadt zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe werden diese Mittel pro Schuljahr abgerufen?
    • Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
    • Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt?

    Fragen zu Individualmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII (Teil B)

    Im zweiten Teil der Anfrage richtet sich die Fraktion an die zuständigen Stellen für Unterstützungsmaßnahmen bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) sowie bei körperlicher, geistiger und drohender Mehrfachbehinderung (SGB IX/XII):

    • Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen nach § 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII?
    • Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung auf Grundlage dieser Gesetze?
    • Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger Individualmaßnahmen umzusetzen?
    • Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt für diese beiden Rechtskreise – möglichst getrennt ausgewiesen?
    • Gibt es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen zur Umsetzung einer möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungshilfe, und ist eine frühzeitige Einbindung der Träger in den Diskussionsprozess geplant?

    Weiterleitung an mehrere Ausschüsse erbeten

    Die Fraktion bittet darum, die Anfrage an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten und die Antworten dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Unterzeichnet ist die Anfrage von Wiebke Köllner.

  • Die Linke beantragt Gesamtschule statt elftem Gymnasium in der Bochumer Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Darin fordert die Fraktion, anstelle des geplanten elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd eine neue Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu errichten.

    Ursprünglicher Plan: Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Der Tagesordnungspunkt 1.13 der 7. Ratssitzung sieht die dauerhafte Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd / Am Kulturgleis, 44787 Bochum, als vierzügige Schule zum Schuljahr 2027/28 vor – inklusive einer vorlaufenden Interimsmaßnahme. Die Fraktion Die Linke beantragt nun, diese Beschlussvorlage vollständig zu ersetzen.

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    Was Die Linke stattdessen fordert

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Rat zum nächstmöglichen Schuljahr die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beschließt. Die Verwaltung soll dabei beauftragt werden, nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegt. Zudem soll die Verwaltung die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.

    Begründung: Soziale Gerechtigkeit und längeres gemeinsames Lernen

    Die Fraktion begründet ihren Antrag bildungspolitisch. Gesamtschulen überwindendie frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen und halten Bildungswege länger offen. Bildungsstudien belegten, dass der Bildungserfolg in Deutschland nach wie vor stark von der sozialen Herkunft abhänge. Kinder mit akademischem Hintergrund besuchten deutlich häufiger ein Gymnasium – auch bei vergleichbaren Leistungen. Gesamtschulen seien besser geeignet, dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, und seien anders als Gymnasien inklusionspflichtig.

    Innenstadtnahe Gesamtschulen im Rückstand

    Die Fraktion verweist auf das bestehende Ungleichgewicht im Schulangebot: Nach der Verlagerung der Gesamtschule Mitte stehe mit der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüber. Der Schulentwicklungsplan weise eine prognostizierte Nachfrage sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen aus.

    Zusätzlich benennt die Fraktion ungeklärte lärmschutztechnische Fragen am Standort City-Tor Süd als Problem, da dieser in der Nähe zahlreicher Bahngleise liege.

    Schülerinnen und Schüler sowie Verbände für Gesamtschule

    Die Fraktion zitiert die Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW), die sich für die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems und dessen Ersatz durch eine inklusive Ganztagsgesamtschule ausspricht. Als weitere Unterstützer für das Konzept „Eine Schule für alle“ nennt der Antrag:

    • die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule
    • den Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW
    • das NRW-weite Bündnis „Eine Schule für alle“

    Der Antrag ist unterzeichnet von den Ratsmitgliedern Elias Bala und Wiebke Köllner. Eine ergänzende mündliche Begründung ist für die Ratssitzung angekündigt.

  • Die Linke beantragt 7. Gesamtschule statt 11. Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.12 eingebracht. Statt des geplanten 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis fordert die Fraktion die Errichtung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Die Fraktion beantragt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu ersetzen. Der neue Beschluss soll zwei Teile umfassen:

    • Der ursprüngliche Beschluss zur baulichen Umsetzung des 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis – inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen, der Prüfung einer Sporthalle sowie der Aufnahme in die Maßnahmenliste der Beschlussvorlage 20250015 – wird gestrichen.
    • Stattdessen soll der Rat zum nächstmöglichen Schuljahr die bauliche Umsetzung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortplanung neu auszurichten und einen alternativen, innenstadtnahen Standort zu prüfen.

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    Begründung: Chancengleichheit und Steuerungspolitik

    Die Fraktion begründet ihren Antrag bildungs- und sozialpolitisch. Gesamtschulen hielten Bildungswege länger offen, förderten soziale Durchmischung und wirkten der in Deutschland nach wie vor starken Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft entgegen. Anders als Gymnasien seien Gesamtschulen zudem inklusionspflichtig.

    Die Fraktion verweist auf den Schulentwicklungsplan, der eine prognostizierte Nachfrage sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen ausweise. Schulpolitik sei auch Steuerungspolitik. Mit der Verlagerung der Gesamtschule Mitte stünde nach aktuellem Stand der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüber.

    Kritik am Standort City-Tor Süd

    Neben dem schulformpolitischen Argument führt die Fraktion auch standortbezogene Bedenken an. Durch die Nähe zu Bahngleisen seien lärmschutztechnische Fragen ungeklärt, was den Standort grundsätzlich in Frage stelle.

    Gesellschaftliche Unterstützung für Gesamtschulen

    Als Beleg für breiten Rückhalt benennt die Fraktion mehrere Organisationen, die sich für Gesamtschulen oder ein einheitliches Schulsystem aussprechen:

    • Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW)
    • Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule
    • Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW
    • NRW-weites Bündnis „Eine Schule für alle“

    Der Antrag ist unterzeichnet von den Ratsmitgliedern Elias Bala und Wiebke Köllner. Eine ergänzende mündliche Begründung war für die Sitzung angekündigt.