Kategorie: Rat

  • Kostensteigerung bei Parkanlage „City Tor Süd“ erfordert zusätzliche Eigenmittel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt für den Neubau der Parkanlage „City Tor Süd“ zusätzliche 552.000 Euro aus städtischen Mitteln. Die Gesamtkosten sind von ursprünglich 2,98 Millionen auf 3,53 Millionen Euro gestiegen. Der Stadtrat soll der erhöhten Finanzierung zustimmen.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine überarbeitete Kostenberechnung für die geplante Parkanlage mit Sportangeboten am „City Tor Süd“ vor. Das auch als „UrbanSports-Areal“ bezeichnete Projekt weist eine Kostensteigerung von rund 19 Prozent gegenüber der ursprünglich beschlossenen Grundlage auf.

    Förderung gedeckelt – Stadt trägt Mehrkosten

    Die Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ bleiben bei 2.201.500 Euro gedeckelt. Eine Erhöhung oder Nachförderung ist ausgeschlossen. Daher muss die Stadt die über die Deckelsumme hinausgehenden Mehrkosten vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.

    Der städtische Eigenanteil erhöht sich von ursprünglich 781.116 Euro auf 1.333.075 Euro. Die Gesamtkosten steigen von 2.982.616 Euro auf 3.534.575 Euro.

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    Gründe für die Kostensteigerung

    Mehrere Faktoren führten zu den höheren Kosten:

    • Allgemeine Baukostensteigerung: Die Baupreise sind zwischen Ende 2023 und 2026 um rund 4 Prozent gestiegen
    • Zusatzfläche: Nach Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Investors musste eine städtische Fläche nachträglich in die Planung aufgenommen werden
    • Entwässerung: Umfangreiche Ergänzungen mit zusätzlichen Leitungen, Schächten, Rigolen und einem zweiten Kanalanschluss wurden erforderlich
    • Bodenproblematik: Neue Untersuchungen ergaben stark verunreinigten Boden, was höhere Entsorgungskosten verursacht
    • Baukonstruktionen: Zusätzliche Anforderungen an Standsicherheit und Absturzsicherung führten zu höheren Mauerwinkel-Kosten
    • Vegetation: Die Bepflanzungskonzeption wurde vollständig überarbeitet – statt Saatgutmischung kommt eine staudenbasierte Pflanzung zum Einsatz

    Zeitplan und bereits umgesetzte Arbeiten

    Die Ausschreibungen können erst nach der politischen Beschlussfassung veröffentlicht werden. Die ursprünglich für das erste Quartal 2026 geplante Veröffentlichung verzögert sich entsprechend. Der Förderzeitraum bis Ende 2027 kann nach aktueller Zeitprognose dennoch eingehalten werden.

    Bereits umgesetzt wurden Rodungsarbeiten, die Umsiedlung von Mauereidechsen als artenschutzrechtliche Maßnahme sowie der Abriss der Garagenanlagen an der Katharinastraße.

    Jährliche Folgekosten

    Für die Unterhaltung der etwa 7.000 Quadratmeter großen Parkanlage entstehen jährliche Folgekosten von rund 30.000 Euro. Diese sollen aus den bereits beim Umwelt- und Grünflächenamt etatisierten Mitteln der StadtRaumPflege finanziert werden.

    Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

    Fediverse-Reaktionen
  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • Musikschule Bochum passt Schulordnung an digitale Angebote an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Musikschule Bochum erhält zum August 2026 eine überarbeitete Schulordnung. Die Änderungen betreffen vor allem Online-Anmeldungen, flexiblere Kündigungsfristen und neue Regelungen für Vertretungsunterricht.

    Digitale Anmeldung wird bevorzugt

    Die überarbeitete Schulordnung stellt die Online-Anmeldung in den Vordergrund, um deren Nutzung zu erhöhen. Künftig wird explizit betont, dass Anmeldungen grundsätzlich über ein Formular erfolgen müssen – entweder digital oder in Papierform. Einfache E-Mails mit Anmeldewünschen sind nicht mehr ausreichend.

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    Neue Regelungen für Vertretungsunterricht

    Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Vertretungsunterricht. Die Musikschule kann bei Ausnahmefällen den Unterricht verlegen, durch eine andere Lehrkraft vertreten lassen oder in geeigneter Form nachholen. Unterricht durch eine Vertretungslehrkraft gilt dabei als ordnungsgemäß erteilter Unterricht. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf seltene Vertretungsfälle – dauerhafte Lehrkraftwechsel erfolgen weiterhin nur im Einvernehmen mit den Teilnehmenden.

    Flexiblere Kündigungsfristen für verschiedene Angebote

    Die Abmeldefristen werden differenzierter gestaltet:

    • Bei Kursen wie Musikmäuse, Musikwichtel, Klassenunterricht in Kooperation mit Schulen und befristeten Projekten sind zwischenzeitliche Abmeldungen grundsätzlich nicht möglich
    • Alle anderen Unterrichtsangebote einschließlich JeKits können zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November gekündigt werden
    • Ensemble- und Theorieunterricht kann zum Ende jedes Monats beendet werden

    Statt der bisher erforderlichen Schriftform genügt künftig die Textform, womit auch digitale Abmeldungen über E-Mail, Homepage oder App möglich sind.

    Beratungsverfahren im Juni

    Die Schulordnung durchläuft den regulären politischen Beratungsprozess. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus befasst sich am 26. Mai 2026 mit der Vorlage, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026. Bei Annahme tritt die neue Schulordnung zum 1. August 2026 in Kraft.

  • Musikschule erhöht Entgelte durchschnittlich um 12 Prozent

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Musikschule Bochum plant zum 1. August 2026 eine durchschnittliche Entgelterhöhung von 12 Prozent. Gleichzeitig soll die Sozialermäßigung ausgeweitet und eine neue Ermäßigung für Geringverdienende eingeführt werden.

    Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltregelung für die Musikschule erstmals seit 2017 zu überarbeiten. Die Änderungen betreffen sowohl die Höhe der Gebühren als auch die Struktur der Angebote und Ermäßigungen.

    Entgelterhöhung nach neun Jahren

    Die geplante Erhöhung von durchschnittlich 12 Prozent soll zusätzliche Einnahmen von etwa 290.000 Euro pro Jahr generieren. Die neuen Entgeltbandbreiten werden durch den Rat festgelegt, wobei der untere Wert der bisherigen Rahmenentgelte angehoben und der obere Wert um circa 20 Prozent erhöht wird.

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    Neue Tarifstellen und Angebote

    Die Entgeltordnung wird um mehrere neue Angebote erweitert:

    • FlexiCard für flexiblen Einzelunterricht mit 5er- oder 10er-Karten
    • 60-Minuten-Einzelunterricht für besonders leistungsstarke Schüler
    • Erweiterung des Elementarunterrichts um „Musikmäuse“ für Kinder ab 6 Monaten

    Sozialermäßigungen werden ausgeweitet

    Die Verwaltung plant eine Vereinheitlichung der Sozialermäßigungen. Künftig sollen Empfänger von Sozialleistungen 70 Prozent Ermäßigung für Instrumental-, Gesangs- und Ensembleunterricht erhalten – bisher waren es 50 Prozent. Bei der Instrumentenmiete soll die Ermäßigung von null auf 50 Prozent steigen.

    Neu eingeführt wird eine Ermäßigung für Geringverdienende: Bei einem Bruttofamilieneinkommen bis zu 40.000 Euro können Familien eine 40-prozentige Ermäßigung beantragen. Diese Regelung soll insbesondere den Übergang vom geförderten JeKits-Programm zum regulären Musikschulunterricht erleichtern.

    Gestaffelte Instrumentenmiete geplant

    Für Leihinstrumente soll eine gestaffelte Miete eingeführt werden: 11 Euro im ersten Jahr, 15 Euro ab dem zweiten Jahr und 19 Euro ab dem dritten Jahr. Nach drei Jahren müssen die Instrumente zurückgegeben werden, um sie verstärkt Anfängern zur Verfügung zu stellen.

    Strukturelle Änderungen

    Der bisherige „Erwachsenenzuschlag“ wird aus rechtlichen Gründen abgeschafft. Stattdessen gibt es künftig unterschiedliche Entgelte für verschiedene Altersgruppen: Das ermäßigte Entgelt gilt bis zum 25. Lebensjahr, bei Schülern, Studierenden und Auszubildenden bis zum 29. Lebensjahr.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 26. Mai 2026 vorberaten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Bochum überträgt Anteile an Kreativwirtschaftsgesellschaft ecce an Dortmund

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum gibt ihre komplette Beteiligung an der ecce – european centre for creative economy GmbH ab. Dortmund übernimmt alle Gesellschaftsanteile und will die Gesellschaft neu ausrichten.

    Vollständiger Rückzug aus der Gesellschaft

    Der Rat der Stadt Bochum soll der vollständigen Übertragung der städtischen Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund zustimmen. Bochum hält derzeit 10 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft, was einem Anteil von 2.500 Euro entspricht.

    Mit dem Verkauf werden auch die bisherigen Vertreter der Stadt Bochum aus den Gesellschaftsorganen abberufen:

    • Aus dem Kuratorium: Dietmar Dieckmann und Deborah Steffens
    • Aus der Gesellschafterversammlung: Matthias Frense

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    Entstehung und bisherige Aufgaben der ecce

    Die ecce GmbH entstand aus der Kulturhauptstadt RUHR.2010. Der Rat der Stadt Bochum stimmte der Beteiligung im September 2012 zu. Die Gesellschaft sollte die Erfolge der Kulturhauptstadt nachhaltig absichern und die Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropole Ruhr fördern.

    Zu den Aktivitäten gehörten die Unterstützung kreativer Quartiersentwicklungen wie die Kreativ.Quartiere Ruhr, Maßnahmen zur Förderung kultureller Bildung sowie der Aufbau regionaler und überregionaler Netzwerke durch Messen, Veranstaltungen und Wettbewerbe.

    Gesellschafterstruktur und politische Veränderungen

    Neben Bochum sind weitere Ruhrgebietsstädte an der ecce beteiligt: Dortmund (30%), Business Metropole Ruhr GmbH (20%), Gelsenkirchen (10%), Essen (10%), Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (10%) und die Folkwang Universität der Künste (10%). Im Kuratorium ist auch das Land NRW vertreten.

    Ende der institutionellen Förderung

    Mit einem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom Dezember 2024 wurde eine neue „Regionale Kulturstrategie Ruhr“ vereinbart, in der die ecce zukünftig nicht mehr enthalten ist. Zuständigkeiten wie das Förderprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr werden auf den RVR übertragen, die institutionelle Förderung der ecce entfällt.

    Dortmund übernimmt alle Anteile

    Aufgrund der veränderten Bedingungen sieht die Bochumer Verwaltung eine weitere Beteiligung als nicht mehr sinnvoll an. Mehrere Gesellschafter haben ihren Ausstiegswunsch bekundet und ihre Anteile der Stadt Dortmund angeboten. Dortmund plant eine Neuausrichtung der Gesellschaft und will dafür zunächst alle Anteile übernehmen. Der entsprechende Ratsbeschluss in Dortmund ist für Ende März 2026 geplant.

    Beratungsfolge

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst den Ausschuss für Kultur und Tourismus am 26. Mai 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Zentrale Dienste: Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung wird neu besetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung bei den Zentralen Diensten neu. Die Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten.

    Neubesetzung in eigenbetriebsähnlicher Einrichtung

    In der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum ist die Position der 2. Kaufmännischen Betriebsleitung neu zu besetzen. Dies teilte die Verwaltung in einer öffentlichen Mitteilung mit.

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    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnisnahme behandelt. Anschließend befasst sich der Rat am 18. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme mit der Personalangelegenheit.

    Nichtöffentliche Beratung geplant

    Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261174 beraten und entschieden. Die öffentliche Mitteilung beschränkt sich daher auf die grundsätzliche Information über die Neubesetzung der Führungsposition.

    Die Mitteilung stammt vom Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation und wurde von Alexandra Sander verfasst.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Verwaltung lehnt verkaufsoffene Sonntage im Westfield Ruhr Park ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die beantragten Ladenöffnungen am 6. September und 13. Dezember 2026 im Westfield Ruhr Park nicht zu genehmigen. Als Begründung führt sie an, dass die geplanten Veranstaltungen keinen ausreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung darstellen.

    Zwei Termine betroffen

    Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe hatte für 2026 mehrere verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich ausschließlich mit zwei Terminen im Stadtbezirk Bochum-Nord:

    • 6. September 2026 anlässlich des Kunstfestivals „Arts’N’Acts“
    • 13. Dezember 2026 im Rahmen eines Weihnachtsmarktes

    Für beide Termine empfiehlt die Verwaltung eine Ablehnung.

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    Rechtliche Hürden nach Ladenöffnungsgesetz

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen nur dann sonntags öffnen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei wird ein Zusammenhang vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur Veranstaltung am selben Tag stattfindet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass Sonntagsöffnungen eines hinreichenden Sachgrundes bedürfen. Rein wirtschaftliche Umsatzinteressen reichen nicht aus.

    Arts’N’Acts-Festival als unzureichender Anlass

    Das für den 6. September geplante Kunst- und Kulturfestival soll an zwei Tagen stattfinden – am Samstag von 11 bis 19 Uhr und am Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Die Verwaltung kritisiert mehrere Aspekte:

    Die Veranstaltungsfläche umfasst lediglich 25.000 Quadratmeter bei einer Gesamtfläche des Einkaufszentrums von 254.000 Quadratmetern. Bei etwa 150 potenziellen Verkaufsstellen erscheine das Verhältnis zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung nicht angemessen.

    Zudem seien in der prognostizierten Besucherzahl von 70.000 bis 100.000 Personen für beide Festivaltage bereits diejenigen Besucher eingerechnet, die speziell wegen der Sonntagsöffnung kommen würden. Rechnet man diese heraus, blieben maximal 20.000 Personen, die ausschließlich wegen der Veranstaltung den Ruhr Park aufsuchen würden.

    Weihnachtsmarkt ebenfalls nicht ausreichend

    Für den 13. Dezember plant das Westfield mehrere weihnachtliche Aktivitäten: eine große Weihnachtsparade, Kreativstationen für Kinder, Auftritte von Nikolaus und Weihnachtsengel sowie abends ein lokaler Gospelchor. Der Veranstalter rechnet mit 25.000 bis 30.000 Besuchern.

    Die Verwaltung sieht auch hier keinen ausreichenden Anlass: An einem normalen Samstag werden 45.000 bis 50.000 Besucher im Ruhr Park erwartet. Rechnet man diese Zahl auf fünf Stunden Öffnungszeit herunter, entspreche dies etwa 22.500 bis 25.000 Personen – nahezu identisch mit der Prognose für den Weihnachtsmarkt.

    Einzelhandelspolitische Bedenken

    Zusätzlich führt die Verwaltung an, dass das Westfield Ruhr Park im Masterplan Einzelhandel nicht als zentraler Versorgungsbereich, sondern als Sonderstandort eingestuft ist. Eine Sonntagsöffnung würde die bereits bestehende Konkurrenz zur Innenstadt und anderen zentralen Versorgungsbereichen weiter verstärken.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Stadt auf, künftig ganz auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag.

    Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten. Von der Katholischen Kirche liegt trotz Erinnerung keine Stellungnahme vor.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 2. Juni berät die Bezirksvertretung Bochum-Nord, gefolgt vom Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt die Vorlage am 8. Juli in Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Stadt plant neues Funktionsgebäude für Sportplatz Havkenscheider Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Modernisierung der Sportanlage Havkenscheider Straße mit einem neuen Umkleidegebäude abschließen. Der Rat soll 3,68 Millionen Euro für den Neubau bewilligen, der in einem kombinierten Planungs- und Realisierungsverfahren umgesetzt werden soll.

    Die Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 soll ein neues Funktionsgebäude erhalten. Nach dem bereits erfolgten Umbau des Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz steht nun die Errichtung eines modernen Umkleidegebäudes an, das den heutigen Anforderungen des Sportbetriebs entspricht.

    Hintergrund der Modernisierung

    Ursprünglich sollte der Sportplatz im Rahmen des Projekts „Ostpark – Neues Wohnen“ verlagert werden. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde diese Planung jedoch verworfen, sodass die Anlage am bisherigen Standort modernisiert wird.

    Im Zuge der Entwässerungsarbeiten für die angrenzende Wohnbebauung musste das ehemalige Tennen-Spielfeld weichen. Als Kompensation wurde der vorhandene Rasenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut, der sowohl für Fußball als auch für Lacrosse genutzt werden kann. Die Lacrosse-Abteilung des LFC Laer 1906 trägt dort regelmäßig Trainings- und Ligaspiele aus.

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    Zwei Varianten geprüft

    Eine Machbarkeitsstudie untersuchte zwei mögliche Lösungen für das neue Funktionsgebäude:

    • Variante 1: Sanierung des maroden Bestandsgebäudes mit zusätzlichen Neubauten für fehlende Räume – geschätzte Kosten: 4,39 Millionen Euro brutto
    • Variante 2: Kompletter Rückbau des alten Gebäudes und Neubau in Systembauweise – geschätzte Kosten: 3,68 Millionen Euro brutto

    Die Verwaltung favorisiert Variante 2, da sie kostengünstiger ist und durch die Anwendung der „Energetischen Leitlinien der Stadt“ zu deutlichen Einsparungen bei Strom- und Wärmeversorgung über den gesamten Gebäudelebenszyklus führt.

    Kombiniertes Verfahren geplant

    Abweichend vom üblichen Vorgehen soll ein kombinierter Planungs- und Realisierungsbeschluss gefasst werden. Dies ermöglicht die Vergabe an einen Totalunternehmer, der sowohl Planung als auch Bau übernimmt. Dieses Verfahren verspricht kürzere Projektlaufzeiten und wirtschaftlichere Abwicklung.

    Das geplante Gebäude wird nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch den Totalunternehmer der Politik vorgestellt.

    Finanzierung und Ausstiegsszenario

    Die geschätzten Investitionskosten von 3,68 Millionen Euro brutto (etwa 3,38 Millionen Euro netto) sollen vollständig aus Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 finanziert werden. Im aktuellen Haushaltsplan sind bereits 1,4 Millionen Euro eingeplant, weitere 2 Millionen Euro sollen für 2027 veranschlagt werden.

    Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erheblichen Kostenüberschreitungen im Vergabeverfahren eine Aufhebung der Ausschreibung und Neuprüfung der Maßnahme erfolgen würde.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Mai 2026)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (29. Mai 2026)
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost (3. Juni 2026, Anhörung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026)
    • Rat (18. Juni 2026, Entscheidung)