Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.04.2026 | Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration | noch nicht beraten |
Die Verwaltung kann nicht beantworten, wie viele Jezidinnen in den vergangenen fünf Jahren abgeschoben wurden. Grund: Personen sind nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit zu machen.
Anfrage zu verfolgter Religionsgemeinschaft
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte sich nach Abschiebungen von Angehörigen der jezidischen Religionsgemeinschaft erkundigt. Jezidinnen gehören zu den weltweit am stärksten verfolgten religiösen Minderheiten. Auch Jahre nach den Verbrechen des „Islamischen Staates“ sei die Sicherheitslage für diese Personengruppe in mehreren Staaten weiterhin angespannt.
Die Linksfraktion wollte wissen, wie viele Abschiebungen von Jezidinnen in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden, aus welchen Gründen diese erfolgten und wie viele positive Bescheide der Härtefallkommission diese Personengruppe betrafen.
Verwaltung: Keine verlässlichen Daten verfügbar
Das Amt für Bürgerservice teilte mit, dass eine valide Beantwortung nicht möglich sei. Personen seien nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer religiös-ethnischen Zugehörigkeit zu machen. Daher könne nicht festgestellt werden, ob im Einzelfall eine Jezidin abgeschoben worden sei.
Ein Verfahren bei der Härtefallkommission, das mit der Zugehörigkeit zu dieser religiös-ethnischen Gruppe begründet wurde, habe es nicht gegeben.
Prüfungskompetenz liegt beim Bund
Zur Bewertung von Abschiebungen in Länder mit möglicher Verfolgung oder Diskriminierung verwies die Verwaltung auf die Rechtslage. Die Frage betreffe zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Die Prüfungskompetenz liege gesetzlich ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Antwort wird am 21. April 2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnis genommen.
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