Kategorie: Chancengerechtigkeit und Integration

  • SPD Wattenscheid fragt nach barrierefreiem Sandkastentisch im Stadtgarten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet, in der sie prüfen lassen möchte, ob im Stadtgarten Wattenscheid ein Sandkastenspiel­tisch für Kinder im Rollstuhl installiert werden kann.

    Hintergrund: Spielplatz im Stadtgarten neu gestaltet

    Der Stadtgarten Wattenscheid wurde in jüngster Zeit neu gestaltet. Im Zuge dieser Maßnahme entstanden unter anderem ein Storchenpark, ein Tiny Forest sowie ein neuer Spielplatz. Die SPD-Bezirksfraktion nimmt diese Neugestaltung zum Anlass, auf eine bestehende Barriere für Kinder mit Behinderung hinzuweisen.

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    Zwei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck hat die Verwaltung in der Anfrage (Vorlage 20261587) gebeten, zwei Fragen zu beantworten:

    • Ob im Stadtgarten Wattenscheid weitere Spielgeräte – insbesondere ein Sandkastenspieltisch für Kinder im Rollstuhl – geplant oder vorgesehen sind.
    • Falls ja: Welcher Standort innerhalb der Anlage dafür geeignet wäre und welche Kosten damit verbunden wären.

    Begründung: Sandkasten als erste Spielerfahrung

    In der Begründung der Anfrage hebt die Fraktion hervor, dass das Spielen im Sandkasten für viele Kinder zu den grundlegenden Erfahrungen auf einem Spielplatz gehört. Da Kinder im Rollstuhl einen im Boden angelegten Sandkasten in der Regel nicht nutzen können, würde ein erhöhter Sandkastentisch diese Barriere abbauen und die Nutzung des Spielplatzes für alle Kinder ermöglichen.

    Die Anfrage soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 30. Juni 2026 behandelt werden.

  • FDP-UWG/WAT beantragt Austritt aus „Seebrücke“-Initiative und Ende freiwilliger Zuwendungen an Seenotrettung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG/WAT hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Darin fordert sie, das Bekenntnis Bochumssals „Sicherer Hafen“ zurückzunehmen und künftig keine freiwilligen Mittel mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen zu zahlen.

    Inhalt des Antrags

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.7 der 7. Ratssitzung und soll den dort vorliegenden Beschlussvorschlag vollständig ersetzen. Die Fraktion beantragt konkret:

    • Die Stadt Bochum nimmt ihr Bekenntnis als „Sicherer Hafen“ zurück und beendet die damit verbundene Bereitschaft, Flüchtlinge über die regulären gesetzlichen Verteilungsmechanismen hinaus aufzunehmen.
    • Die Stadt Bochum gewährt künftig keine freiwilligen finanziellen Zuwendungen mehr an zivile Seenotrettungsorganisationen.

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    Begründung: Zuständigkeit und Haushaltslage

    Die Fraktion begründet ihren Antrag mit zwei Argumenten. Erstens sei die Steuerung von Migration und Flüchtlingsaufnahme primär Aufgabe von Bund und Ländern. Die Kommunalpolitik verfüge weder über die rechtlichen Zuständigkeiten noch über geeignete Instrumente, um migrationspolitische Herausforderungen auf nationaler oder europäischer Ebene zu lösen.

    Zweitens verweist die Fraktion auf die finanzielle Lage der Stadt. Angesichts zu erwartender Haushaltsdefizite sei eine Konzentration auf kommunale Pflichtaufgaben erforderlich. Freiwillige Ausgaben außerhalb des kommunalen Kernaufgabenspektrums seien daher zu hinterfragen und soweit möglich zu beenden.

    Der Antrag ist unterzeichnet von Léon Beck, stellvertretendem Vorsitzenden der Fraktion FDP-UWG/WAT im Rat.

  • Linke Ratsfraktion fragt nach Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen 2026/2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat zur 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eine umfangreiche Anfrage zur Ausschreibung und Vergabe des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen sowie zu schulischen Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII eingereicht.

    Verzögerte Vergabe wirft Fragen auf

    Das Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit einer Bindefrist zum 6. Mai ausgeschrieben. Im weiteren Verlauf wurde die Bindefrist zunächst am 4. Mai bis zum 27. Mai und am 21. Mai ein weiteres Mal bis zum 17. Juni 2026 verlängert. Die Vergabe erfolgte schließlich am 29. Mai 2026. Die Fraktion fragt nun nach den Ursachen dieser Verzögerungen sowie nach den Details des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens.

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    Fragen zur Ausschreibung und Vergabe (Teil A)

    Die Anfrage umfasst zu diesem Komplex folgende Punkte:

    • Welche Gründe haben zu der Verzögerung der Vergabe geführt?
    • Welche Kriterien wurden für die Vergabe in der Ausschreibung formuliert und wie wurden sie gewichtet?
    • Wie viele Träger haben sich insgesamt beworben, und wie viele davon stammen aus Bochum?
    • Welche Träger haben den Zuschlag erhalten und aus welchem Grund?
    • Wer ist inhaltlich für die Ausschreibungstexte verantwortlich, und wer trifft die Auswahlentscheidung?
    • Wie hoch ist die Inklusionspauschale (InKiFöG), die das Land NRW der Stadt zur Verfügung stellt bzw. in welcher Höhe werden diese Mittel pro Schuljahr abgerufen?
    • Welche Leistungen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
    • Wie wird der Bedarf schulischer Betreuungsmaßnahmen ermittelt?

    Fragen zu Individualmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII (Teil B)

    Im zweiten Teil der Anfrage richtet sich die Fraktion an die zuständigen Stellen für Unterstützungsmaßnahmen bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII) sowie bei körperlicher, geistiger und drohender Mehrfachbehinderung (SGB IX/XII):

    • Wie viele Personen erhielten im Jahr 2025 Hilfen nach § 35a SGB VIII und nach SGB IX/XII?
    • Welche Träger übernehmen die Individualbetreuung auf Grundlage dieser Gesetze?
    • Welche besonderen Qualifikationen sind Voraussetzung, um als Träger Individualmaßnahmen umzusetzen?
    • Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen der Stadt für diese beiden Rechtskreise – möglichst getrennt ausgewiesen?
    • Gibt es seitens der Verwaltung bereits Überlegungen zur Umsetzung einer möglichen Reform des SGB VIII im Bereich der Eingliederungshilfe, und ist eine frühzeitige Einbindung der Träger in den Diskussionsprozess geplant?

    Weiterleitung an mehrere Ausschüsse erbeten

    Die Fraktion bittet darum, die Anfrage an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten und die Antworten dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen. Unterzeichnet ist die Anfrage von Wiebke Köllner.

  • Die Linke beantragt Gesamtschule statt elftem Gymnasium in der Bochumer Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Darin fordert die Fraktion, anstelle des geplanten elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd eine neue Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu errichten.

    Ursprünglicher Plan: Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Der Tagesordnungspunkt 1.13 der 7. Ratssitzung sieht die dauerhafte Errichtung eines elften Gymnasiums am Standort City-Tor Süd / Am Kulturgleis, 44787 Bochum, als vierzügige Schule zum Schuljahr 2027/28 vor – inklusive einer vorlaufenden Interimsmaßnahme. Die Fraktion Die Linke beantragt nun, diese Beschlussvorlage vollständig zu ersetzen.

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    Was Die Linke stattdessen fordert

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Rat zum nächstmöglichen Schuljahr die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beschließt. Die Verwaltung soll dabei beauftragt werden, nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegt. Zudem soll die Verwaltung die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.

    Begründung: Soziale Gerechtigkeit und längeres gemeinsames Lernen

    Die Fraktion begründet ihren Antrag bildungspolitisch. Gesamtschulen überwindendie frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen und halten Bildungswege länger offen. Bildungsstudien belegten, dass der Bildungserfolg in Deutschland nach wie vor stark von der sozialen Herkunft abhänge. Kinder mit akademischem Hintergrund besuchten deutlich häufiger ein Gymnasium – auch bei vergleichbaren Leistungen. Gesamtschulen seien besser geeignet, dieser Ungleichheit entgegenzuwirken, und seien anders als Gymnasien inklusionspflichtig.

    Innenstadtnahe Gesamtschulen im Rückstand

    Die Fraktion verweist auf das bestehende Ungleichgewicht im Schulangebot: Nach der Verlagerung der Gesamtschule Mitte stehe mit der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüber. Der Schulentwicklungsplan weise eine prognostizierte Nachfrage sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen aus.

    Zusätzlich benennt die Fraktion ungeklärte lärmschutztechnische Fragen am Standort City-Tor Süd als Problem, da dieser in der Nähe zahlreicher Bahngleise liege.

    Schülerinnen und Schüler sowie Verbände für Gesamtschule

    Die Fraktion zitiert die Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW), die sich für die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems und dessen Ersatz durch eine inklusive Ganztagsgesamtschule ausspricht. Als weitere Unterstützer für das Konzept „Eine Schule für alle“ nennt der Antrag:

    • die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule
    • den Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW
    • das NRW-weite Bündnis „Eine Schule für alle“

    Der Antrag ist unterzeichnet von den Ratsmitgliedern Elias Bala und Wiebke Köllner. Eine ergänzende mündliche Begründung ist für die Ratssitzung angekündigt.

  • Die Linke beantragt 7. Gesamtschule statt 11. Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion Die Linke hat zur 7. Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.12 eingebracht. Statt des geplanten 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis fordert die Fraktion die Errichtung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Die Fraktion beantragt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu ersetzen. Der neue Beschluss soll zwei Teile umfassen:

    • Der ursprüngliche Beschluss zur baulichen Umsetzung des 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis – inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen, der Prüfung einer Sporthalle sowie der Aufnahme in die Maßnahmenliste der Beschlussvorlage 20250015 – wird gestrichen.
    • Stattdessen soll der Rat zum nächstmöglichen Schuljahr die bauliche Umsetzung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standortplanung neu auszurichten und einen alternativen, innenstadtnahen Standort zu prüfen.

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    Begründung: Chancengleichheit und Steuerungspolitik

    Die Fraktion begründet ihren Antrag bildungs- und sozialpolitisch. Gesamtschulen hielten Bildungswege länger offen, förderten soziale Durchmischung und wirkten der in Deutschland nach wie vor starken Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft entgegen. Anders als Gymnasien seien Gesamtschulen zudem inklusionspflichtig.

    Die Fraktion verweist auf den Schulentwicklungsplan, der eine prognostizierte Nachfrage sowohl für Gymnasien als auch für Gesamtschulen ausweise. Schulpolitik sei auch Steuerungspolitik. Mit der Verlagerung der Gesamtschule Mitte stünde nach aktuellem Stand der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüber.

    Kritik am Standort City-Tor Süd

    Neben dem schulformpolitischen Argument führt die Fraktion auch standortbezogene Bedenken an. Durch die Nähe zu Bahngleisen seien lärmschutztechnische Fragen ungeklärt, was den Standort grundsätzlich in Frage stelle.

    Gesellschaftliche Unterstützung für Gesamtschulen

    Als Beleg für breiten Rückhalt benennt die Fraktion mehrere Organisationen, die sich für Gesamtschulen oder ein einheitliches Schulsystem aussprechen:

    • Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW)
    • Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule
    • Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW
    • NRW-weites Bündnis „Eine Schule für alle“

    Der Antrag ist unterzeichnet von den Ratsmitgliedern Elias Bala und Wiebke Köllner. Eine ergänzende mündliche Begründung war für die Sitzung angekündigt.

  • Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“: Gruppen sollen Vorschlagsrecht erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktionen UWG:Freie Bürger-BSW und STADTGESTALTER/Volt beantragen, das Vorschlagsrecht für die Mitgliedschaft im Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ auf Ratsgruppen auszuweiten. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Juni 2026 behandelt werden.

    Inhalt des Änderungsantrags

    Die beiden Fraktionen beantragen eine Ergänzung des Beschlusstextes zur Neufassung der Geschäftsordnung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“. Konkret soll § 1 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung neu gefasst werden.

    Die vorgeschlagene neue Formulierung lautet: „Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen vom Rat gewählt.“

    Gegenüber der bisherigen Fassung wird der Begriff „Gruppen“ ergänzt. Damit würden künftig nicht nur Fraktionen, sondern auch Ratsgruppen das Recht erhalten, Mitglieder für den Beirat vorzuschlagen.

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    Antragsteller und Verfahren

    Der Antrag wurde gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Rates eingereicht und ist als Änderungsantrag zu TOP 1.1 der 7. Ratssitzung vorgesehen. Unterzeichnet haben:

    • Tim Pohlmann und Sven Ratajczak (UWG:Freie Bürger-BSW)
    • Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger (STADTGESTALTER/Volt)

    Eine schriftliche Begründung ist dem Antrag nicht beigefügt; die Antragsteller haben angekündigt, die Begründung mündlich in der Sitzung vorzutragen.

  • Fraktionen beantragen Konkretisierung des Beirats für Gleichstellung und Vielfalt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Ein interfraktioneller Änderungsantrag sieht vor, den geplanten Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ ausschließlich mit Frauen und diversen Personen zu besetzen. Zudem soll eine gemeinsame Geschäftsordnung mit dem Beirat Leben im Alter erstellt werden.

    Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Neufassung der Geschäftsordnung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ eingereicht. Der Antrag wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt.

    Besetzung nur mit Frauen und diversen Personen

    Die wichtigste Änderung betrifft die Zusammensetzung des Beirats. Nach dem Änderungsantrag soll der Beirat ausschließlich mit dreizehn Frauen beziehungsweise Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ besetzt werden.

    • Die Mitglieder sollen relevante Bochumer Einrichtungen vertreten
    • Die Auswahl erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen durch den Rat
    • Ratsmitglieder und Mitglieder der Bezirksvertretungen sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen

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    Gemeinsame Geschäftsordnung geplant

    Der Antrag sieht außerdem vor, dass die Verwaltung eine gemeinsame Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter und den neuen Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ erstellt. Die Paragraphen zu Zusammensetzung und Aufgaben könnten dabei entfallen, da diese Inhalte bereits durch andere Ratsbeschlüsse vom 19. März 2026 geregelt seien.

    Interfraktionelle Zusammenarbeit

    Der Änderungsantrag wird von Vertretern aller vier Ratsfraktionen getragen: Peter Reinirkens (SPD), Karsten Herlitz (CDU), Sebastian Pewny und Vicki Marschall (Grüne) sowie Wiebke Köllner und Horst Hohmeier (Die Linke). Die Begründung soll mündlich in der Ausschusssitzung erfolgen.

  • Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ erhält neue Geschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine überarbeitete Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Neufassung soll am 18. Juni vom Rat beschlossen werden und beinhaltet Anpassungen bei Versand, Wahlen und Redeordnungen.

    Digitalisierung und redaktionelle Anpassungen

    Die neue Geschäftsordnung orientiert sich an den Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates und modernisiert verschiedene Verfahrensabläufe. Wesentliche Änderungen betreffen die Digitalisierung des Versands von Dokumenten sowie aktualisierte Regelungen zu Wahlen und Redeordnungen im Beirat.

    Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion unter Leitung von Luisa Maria Volz hat die Vorlage erarbeitet. Sie basiert auf einem entsprechenden Ratsbeschluss vom 19. März 2026.

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    Beratungsverfahren ohne finanzielle Auswirkungen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni vorberaten, bevor der Rat am 18. Juni final über die Änderung der Geschäftsordnung entscheidet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten entstehen. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Der Geschäftsordnungsentwurf sowie eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen sind der Ratsvorlage als Anlagen beigefügt.

  • AfD beantragt Austritt aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat fordert den sofortigen Austritt der Stadt aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“ und die Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses von 2019. Der Antrag zur Ratssitzung am 18. Juni 2026 kritisiert die bisherige Migrationspolitik als reine Symbolpolitik ohne praktische Umsetzung.

    Sieben-Punkte-Plan für den Ausstieg

    Die AfD-Fraktion hat einen detaillierten Beschlussvorschlag für die 7. Ratssitzung am 18. Juni 2026 eingereicht. Der Antrag umfasst folgende Punkte:

    • Sofortiger Austritt aus der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Bochum“
    • Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11. Juli 2019 zur Erklärung als „Sicherer Hafen“
    • Rücknahme der Bereitschaft zur Aufnahme von über das Mittelmeer eingeschleusten Personen
    • Rücknahme der Bereitschaft zur Aufnahme über gesetzliche Verteilmechanismen hinaus
    • Information der Initiative über den Beschluss durch die Verwaltung
    • Bekräftigung der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen ohne zusätzliche Selbstverpflichtungen
    • Nutzung des Instruments der Überlastungsanzeige gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg bei Bedarf

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    Kritik an mangelnder Umsetzung

    Als zentrale Begründung führt die AfD an, dass der Beschluss von 2019 Ausdruck einer „emotionalen und rein ideologisch geführten migrationspolitischen Debatte“ gewesen sei. Die Fraktion beruft sich dabei auf eine Antwort der Stadtverwaltung zur Anfrage „Bochum als Sicherer Hafen – Umsetzungsstand der Ratsbeschlüsse“ (Vorlage 20260770), in der die Verwaltung eingeräumt habe, dass wesentliche Ziele nicht verwirklicht wurden.

    Zusätzliche Aufnahmen über die regulären Verteilmechanismen hinaus seien nicht nachweisbar, weitere Maßnahmen nicht geplant. Die Verwaltung sehe ausdrücklich keinen entsprechenden Handlungsbedarf.

    Fehlende kommunale Kompetenzen

    Die AfD argumentiert, dass die Steuerung freiwilliger Aufnahmeprogramme Aufgabe des Bundes sei. Selbst die Länder benötigten dazu die Zustimmung des Bundes. Kommunale Parlamente verfügten nicht über die rechtlichen Kompetenzen, eine zusätzliche freiwillige Aufnahmepolitik zu betreiben.

    Die Mitgliedschaft in der Initiative diene daher „ausschließlich der politischen Selbstdarstellung und symbolischen Positionierung in Fragen, für die die Stadt weder zuständig noch verantwortlich ist.“

    Finanzielle Belastungen als Argument

    Die Fraktion verweist auf den bundesweiten finanziellen Druck der Kommunen, von dem auch die Stadt betroffen sei. Die Belastungen bei Unterbringung, Sozialleistungen, Kinderbetreuung, Schulplätzen, Wohnraumversorgung und Integration hätten deutlich zugenommen. Eine derartige Symbolpolitik sei dem Bürger gegenüber nicht zuzumuten.

    Unterscheidung zwischen klassischer Seenotrettung und Mittelmeersituation

    Der Antrag erkennt die Pflicht zur Rettung von Menschenleben in Seenot an und dankt der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger für ihre Arbeit an den deutschen Küsten. Die Situation auf dem Mittelmeer habe mit klassischer Seenotrettung jedoch wenig gemein, da sich die Personen freiwillig in Seenot begäben, um den Einlass in den EU-Raum zu erzwingen.

    Die Fraktion spricht in diesem Zusammenhang von „kriminellem Verhalten“, das nicht belohnt werden dürfe. Ausdrücklichen Dank und Respekt richtet sie an die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die gegen diese Strukturen den Kampf aufgenommen habe.

    Forderung nach Konzentration auf Kernaufgaben

    Abschließend fordert die AfD eine Konzentration auf die kommunalen Kernaufgaben statt migrationspolitischer Symbolbeschlüsse. Der Austritt aus der Initiative schaffe Klarheit über die Zuständigkeiten und beende eine Mitgliedschaft, deren politische Ziele weder umgesetzt wurden noch im Verantwortungsbereich der Stadt lägen.

    Der Antrag ist von Maik Klaus, Ratsherr und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion, unterzeichnet.

    Fediverse-Reaktionen
  • Die Linke fragt nach Auswirkungen von Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Rat erkundigt sich nach den Folgen veränderter Bundesförderung für das örtliche Angebot an Sprach- und Integrationskursen. In einer Anfrage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration wollen die Politiker wissen, welche Kürzungen bereits eingetreten sind und wie die Stadt gegensteuern kann.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ richtet sechs konkrete Fragen an die Stadtverwaltung, die in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 3. Juni 2026 beantwortet werden sollen. Die Anfrage wurde von Monetta Marchiano als direkt gewähltem Ratsmitglied und Philipp Althoff als sachkundigem Bürger gestellt.

    Bundesförderung im Fokus

    Die Linksfraktion möchte zunächst wissen, wie sich die Bundesförderung für Sprach- und Integrationskurse in den vergangenen zwei Jahren konkret verändert hat. Dabei interessiert sie besonders, welche Kürzungen oder Einschränkungen bereits eingetreten oder absehbar sind.

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    Auswirkungen auf lokale Anbieter

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den konkreten Folgen für das Kursangebot in der Stadt. Die Politiker fragen, ob bereits Kurse reduziert oder gestrichen werden mussten und ob Wartelisten eingeführt wurden. Dabei sollen auch die betroffenen Träger wie die VHS Bochum, Wohlfahrtsverbände oder freie Bildungsträger benannt werden.

    Besonders betroffene Personengruppen

    Die Anfrage thematisiert auch, welche Personengruppen durch die veränderte Förderlage besonders betroffen sind. Explizit genannt werden Geduldete, EU-Bürger und Geflüchtete mit unklarem Aufenthaltsstatus.

    Kommunale Handlungsmöglichkeiten

    • Rechtliche und finanzielle Möglichkeiten der Stadt zur Schließung von Förderlücken
    • Unterstützung lokaler Träger und Kooperationen
    • Eigene niedrigschwellige Angebote

    Die Linke erkundigt sich zudem nach bereits bestehenden kommunalen Programmen oder Initiativen, die unabhängig von der Bundesförderung Sprachkurse anbieten. Falls solche Programme existieren, sollen Umfang und Zielgruppen dargestellt werden.

    Langfristige Planungen gefragt

    Abschließend möchte die Fraktion wissen, ob die Verwaltung angesichts der veränderten Förderlandschaft Maßnahmen plant, um den Zugang zu Sprachförderung langfristig sicherzustellen. Die Anfragenden bitten um eine schriftliche Antwort der Verwaltung.

    Die Linksfraktion begründet ihre Anfrage damit, dass der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen eine zentrale Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Menschen darstelle. Angesichts der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen und angekündigter Kürzungen im Bereich der Integrationsförderung stelle sich die Frage nach den Auswirkungen auf das Kursangebot und nach kommunalen Handlungsmöglichkeiten.