Die Stadtverwaltung sieht die von der AfD-Fraktion angezweifelte Steuerungsgruppe im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration als rechtlich zulässig an. Als Rechtsgrundlage führt sie Paragraph 27 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW…
Die Stadtverwaltung hat eine Anfrage der Grünen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantwortet. Die Einrichtung einer Steuerungsgruppe als vorbereitendes Gremium stehe im Einklang mit geltendem Kommunalrecht.