Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
| 30.06.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | noch nicht beraten |
| 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
| 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt plant, Verkaufsstellen im Stadtbezirk Wattenscheid am 6. September 2026 anlässlich des Weinfestes für fünf Stunden zu öffnen. Der Rat soll eine entsprechende Verordnung beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des 40. Wattenscheider Weinfestes einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Das traditionelle Fest findet vom 4. bis 6. September 2026 in der Wattenscheider Innenstadt statt und lockt nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an.
Rechtliche Grundlage für Sonntagsöffnung
Grundlage für die geplante Verkaufsstellenöffnung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen Geschäfte im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonntagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht oder der Stärkung zentraler Versorgungsbereiche dient.
Das Weinfest erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung beide Kriterien. Es handelt sich um eine etablierte Traditionsveranstaltung, die neben dem Wattenscheider Karneval und der Gertrudis-Kirmes zu den wichtigsten Festen im Stadtbezirk zählt.
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Die Ladenöffnung soll sich auf einen definierten Bereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken. Dazu gehören:
- Alter Markt (Veranstaltungszentrum)
- Fußgängerzone Oststraße
- Teile der Hochstraße
- Westenfelder Straße
- August-Bebel-Platz
- Teile von Freiheitstraße, Voedestraße und Saarlandstraße
Der Handelsverband hatte ursprünglich eine Ausweitung auf weitere Straßen beantragt, was die Verwaltung jedoch mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltung ablehnt.
Unterstützung für strukturschwaches Zentrum
Die Verwaltung begründet die Empfehlung auch mit der schwierigen Einzelhandelssituation in Wattenscheid. Das Stadtbezirkszentrum kämpft mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang etablierter Einzelhändler. Im Masterplan Einzelhandel wird die Situation als „strukturell problematisch“ bewertet.
Die Corona-Pandemie hat die Lage zusätzlich verschärft. Wattenscheid wurde deshalb in das „Sofortprogramm Innenstädte“ der NRW-Landesregierung aufgenommen. Verkaufsoffene Sonntage sollen als unterstützendes Instrument zur Belebung des Zentrums beitragen.
Stellungnahmen der Sozialpartner
Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert die „immer gleichen, alten Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel.
Die Handwerkskammer Dortmund sieht hingegen keine Bedenken, und die Industrie- und Handelskammer unterstützt den Antrag. Die Evangelische Kirche äußert sich kritisch und empfiehlt, im Advent auf Sonntagsöffnungen zu verzichten.
Beratungsverfahren
Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:
- Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Mai 2026) – Anhörung
- Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
- Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Bochumer Stadtteilen beantragt, die in separaten Verfahren behandelt werden.